13.12.2019Vollversammlung der Handwerkskammer beschließt Handlungsprogramm 2024
Der Plan "Starkes Handwerk" beschreibt Vision, Grundsätze und Ziele für die positive Weiterentwicklung des Hamburger Handwerks.
Hamburg, 13. Dezember 2019 – Die Vollversammlung der Handwerkskammer Hamburg hat am 12. Dezember 2019 einstimmig die Leitlinien ihres Handelns für die laufende Legislaturperiode der Vollversammlung bis 2024 beschlossen.
Das Programm beschreibt in fünf Kapiteln von Mittelstandspolitik über Mitgliederservice bis hin zur Bildung die Ziele, Projekte und Aktivitäten, die in den nächsten Jahren im Mittelpunkt stehen – stets getragen vom Grundgedanken, wie die Arbeit der Betriebe und Handwerker in unserer Stadt noch erfolgreicher, besser und einfacher gemacht werden kann.
Kammerpräsident Hjalmar Stemmann erläutert: „Wir haben einen Plan, wie wir uns für die Herausforderungen der Zeit – allen voran Klimawende, Digitalisierung und Fachkräftemangel – wappnen. Die Rahmenbedingungen für ein starkes Handwerk muss die Politik schaffen. Ein Beispiel: Dass die Stadt neue Verkehrslösungen für weniger Stau und mehr Klimaschutz umsetzen muss, ist unbestritten. Dass Handwerker ungehindert zu ihren Kunden kommen können, muss dabei Teil dieser Lösung sein. Entsprechend basiert unser Programm auf zwei wesentlichen Ansatzpunkten: Erstens, was die Stadt als Partner des Handwerks tun muss und zweitens, wie das Handwerk sich selbst weiterentwickeln muss. Wie es sich für das Handwerk gehört, arbeiten Haupt- und Ehrenamt hier Hand in Hand.“
Diesem roten Faden folgend beschreibt das Handlungsprogramm 2024 das Engagement der Handwerkskammer in den Bereichen Wirtschafts-, Umwelt-, Energie- und Verkehrspolitik.
Welche Maßnahmen die Handwerkskammer dabei künftig besonders ins Visier nimmt, lesen Sie hier:
Details zum Handlungsprogramm 2024
Die Vollversammlung ist das oberste Beschlussgremium der Handwerkskammer Hamburg für die Selbstverwaltung und Interessenvertretung. Sie wird alle fünf Jahre neu gewählt. Die Vollversammlung hat 33 Mitglieder mit jeweils zwei Stellvertretern. Von diesen ordentlichen Mitgliedern sind 22 Arbeitgebervertreter und 11 Arbeitnehmervertreter. Die verschiedenen Gewerbegruppen sind nach einem in der Satzung festgelegten Schlüssel vertreten. Die Vollversammlung kann sich durch Zuwahl von höchstens sechs sachverständigen Personen ergänzen, hiervon müssen ebenfalls ein Drittel Arbeitnehmer sein.
Dateien: