nach Maßgabe der Ausbildungsordnung geschlossen.
(bei NEIN muss ein eigener Ausbildungsplan als Anlage beigefügt werden!)
A
=
-
Monate/Tage
B
C
D
Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene
Vergütung. Diese beträgt z.Zt. monatlich brutto:
E
Kalenderjahr
F
Ausbildungsberechtigung (Ausbilder)
Achtung: Falls der Ausbilder neu benannt wird, bitte die Ausbildererklärung ausgefüllt einreichen und Belege über die Ausbildungs-berechtigung beifügen.
Vorbildung:
(mindestens 6 Monate) (Mehrfachnennungen möglich)
Bei Anrechnung Nachweise beifügen
Die Einrichtungen unserer Ausbildungsstätten bieten - ggf. zusammen mit den im Berufsausbildungsvertrag aufgeführten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte - die Voraussetzung, dass die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten nach der Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsrahmenplan in vollem Umfang vermittelt werden können. In der Person des Ausbildenden (Ausbildender ist der Vertragsschließende - bei juristischen Personen die vertretungsberechtigten Organe) und des von ihm ggf. bestellten Ausbilders liegen keine Gründe vor, die der Ausbildung
im Sinne des Berufsbildungsgesetzes entgegenstehen. Insbesondere besteht kein Verbot, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen. Alle später eintretenden wesentlichen Änderungen des Berufsausbildungsvertrags werden der Handwerkskammer unverzüglich mitgeteilt.
*) Das Ausfüllen der weiß hinterlegten Felder ist freiwillig.
**) Aus Lesbarkeitsgründen wird die männliche Form verwendet. Sie gilt für alle Geschlechter (m/w/d).
Zu diesem Betrieb stehen mehrere Filialen zu Auswahl. Bitte wählen sie eine davon aus.
Text
Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben zur Vergütung. Die Vergütung liegt unterhalb der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung.
Lehrvertrag teilausfüllen:
Sie können hier den Lehrvertrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufrufen. Hierzu wird Ihnen eine Email an die angegebene Mailadresse gesendet. Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, kontrollieren Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.
Sofern Sie den Online-Lehrvertrag im Kundenportal ausfüllen, können Sie diesen auch direkt im Kundenportal im Bereich "Ausbildung" unter dem Button "Verwaltung von Lehrverträgen" erneut aufrufen, bearbeiten und hochladen.
WICHTIG:
Beim Zwischenspeichern wird der teilausgefüllte Lehrvertrag nicht zur Bearbeitung weitergegeben!
Zwischengespeicherte Lehrverträge werden nach 6 Monaten gelöscht und stehen dann nicht mehr zur Verfügung.
Sie haben erfolgreich alle erforderlichen Daten im Formular erfasst!
Erzeugen Sie nun alle Vertragsunterlagen als PDF-Dokument und drucken Sie dieses aus (zur Papierersparnis wird ein doppelseitiger Druck empfohlen). Versehen Sie dann die Unterlagen an den gekennzeichneten Stellen mit den Unterschriften der Vertragsparteien (Ausbildungsbetrieb, Lehrling und ggf. den gesetzlichen Vertretern); der Gesetzgeber fordert hier die Original-Unterschriften. Fügen Sie den Unterlagen die evtl. erforderlichen Anlagen (z.B. Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz) bei.
Wie geht es weiter?
Bitte senden Sie alle unterschriebenen Unterlagen und Anlagen an Ihre zuständige Innung bzw. direkt an die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Hamburg.
Sie nutzen unser Kundenportal?
Dann scannen Sie bitte einfach alle Unterlagen und Anlagen in ein PDF-Dokument. In der Lehrvertragsverwaltung finden Sie eine Upload-Funktion, über die Sie Ihr Dokument dann direkt an unsere Lehrlingsrolle übermitteln. Bei erfolgreichem Versand erhalten Sie eine Bestätigung.
Vielen Dank!Ihr Lehrvertrag wird generiert.
Benutzen Sie folgenden Link um den Lehrvertrag (PDF) erneut zu generieren und zu drucken:
/93,0,index.html