Kostenfrei für MitgliedsbetriebeArbeits- und Gesundheitsschutz
Für die Gesundheit und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen ist eine kaum zu unterschätzende Grundlage für den Erfolg eines Unternehmens.
Arbeits- und Gesundheitsschutz sind gesetzlich vorgeschrieben und damit verpflichtend. Zwar sind sich Unternehmen der Bedeutung des Themas heute durchgängig bewusst und überwiegend auch sehr aufgeschlossen, allerdings liegt die Hürde häufig in mangelnden Kenntnissen über geeignete Wege zur praktischen Umsetzung.
Hier setzt die Beratung durch die Handwerkskammer an. Im persönlichen Gespräch vor Ort oder in der Kammer werden die Grunderfordernisse des jeweiligen Betriebs erörtert und erste angemessene Maßnahmen besprochen. Die Beratung erfolgt durch eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit und ist individuell auf das jeweilige Gewerk zugeschnitten.
Die Themenschwerpunkte:
- Gesetzliche Grundlagen
- Sicherheitstechnische Betreuung
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung
- Ersthelfer/Brandschutzhelfer
Die Beratung durch die Handwerkskammer gibt Hilfestellung auf dem Weg zur Erfüllung der Ihnen gestellten Auflagen. Sie ersetzt jedoch nicht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt bzw. entsprechende Dienstleistungen.