Wie können Handwerksbetriebe vorgehen, um das Interesse von Jugendlichen für eine Ausbildung zu wecken?
Die erfolgreiche Nachwuchsgewinnung im Handwerk erfordert eine ganzheitliche Strategie, die auf verschiedenen Ebenen ansetzt und die Vielfalt der potenziellen Auszubildenden berücksichtigt.
Kontakte zu Schulen
Um schneller an geeignete Bewerber*innen für ein Praktikum oder eine Ausbildung zu kommen, können Sie zum Beispiel mit Schulen aus Ihrer Umgebung kooperieren. Entscheiden Sie selbst, welche Form der Kooperation für Sie am besten passt.
Auf Berufsorientierungsmessen an Schulen treffen Sie auf Schüler*innen am Übergang Schule - Beruf. Nutzen Sie die Möglichkeit, dem potenziellen Nachwuchs Ihren Betrieb vorzustellen und auf Praktikumsplätze und Lehrstellen hinzuweisen. Hier bietet sich auch der Einsatz Ihrer aktuellen Auszubildenden als Ausbildungsbotschafter*innen an. Wir informieren Sie gerne über Berufsorientierungsmessen an Schulen in Ihrem Bezirk.
Betriebsbesichtigungen für Schüler*innen
Ermöglichen Sie Schüler*innen ab Jahrgang 9 mit Besichtigungen Ihres Betriebes praktische Einblicke in Ihr Gewerk. Je nach Ihren Möglichkeiten kann der Betriebsbesuch eine Stunde oder länger dauern, gerne können Ihre Auszubildenden eingebunden werden. Die Größe der Gruppe legen Sie selbst fest.
Expert*innen im Fachunterricht und in Vorträgen
Als Expert*in geben Sie in unseren Vorträgen lebendige Einblicke in die Berufspraxis, zum Beispiel im Fachunterricht, auf Elternabenden oder Lehrerkonferenzen. Hier erreichen Sie direkt den potenziellen Nachwuchs und wichtige Begleiter*innen in der Berufsorientierung. Berichten Sie von aktuellen Trends und Entwicklungen in Ihrem Gewerk und steigern Sie so die Attraktivität des Handwerks.
Schnupperkurse für Schüler*innen ab Jahrgang 9
Gerne können Sie Schüler*innen Ihr Gewerk auch praktisch im Rahmen eines drei- bis vierstündigen Schnupperkurs-Angebots nahe bringen. Teilnehmerzahl: mindestens 5 Schüler*innen. Die Jugendlichen sollen in dieser Zeit selbst an einem Werkstück arbeiten, das sie idealerweise mit nach Hause nehmen können.
Beim jährlich stattfindenden Kooperationstreffen - Handwerk und Schule knüpfen Sie mit Lehrkräften Kontakte und tauschen sich über Kooperation in der Berufsorientierung aus. Auf den Arbeitskreisen SCHULEWIRTSCHAFT können Sie mit Schulen aus Ihrem Bezirk in den regelmäßigen Austausch gehen.
Vorstellung Ihres Betriebs im Schulnewsletter für Lehrkräfte
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Ausbildungsbetrieb im Schulnewsletter von Dein Traumjob im Handwerk vorzustellen und auf Praktikums- und Lehrstellenplätze sowie auf weitere Formate der Berufsorientierung hinzuweisen.
Kooperationspartner*in bei Lehrkräftefortbildungen
Lehrkräfte und Multiplikator*innen besuchen für einen Nachmittag Ihren Handwerksbetrieb und lernen Wissenswertes über das Gewerk für die Berufsorientierung an den Schulen. Sie präsentieren ihnen gute Beispiele für spannende Berufe im Handwerk. Die Einblicke in ein Gewerk können in Form von Praxiskursen, Betriebsbesichtigungen u.v.m. stattfinden.
Lehrkräftepraktika in Ihrem Betrieb
Mit einem Lehrkräftepraktikum ermöglichen Sie Lehrer*innen ein Praktikum, wie es die Schüler*innen erleben. Lehrkräfte können die Erkenntnisse für eine praxisnahe Beratung am Übergang Schule - Beruf nutzen. Für Sie entstehen interessante Kontakte in die Schule und eine gute Gelegenheit, sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb in den Schulen ins Gespräch zu bringen.
Damit Ihre Veranstaltungen erfolgreich sind, ist eine gute Vorbereitung wichtig. Dazu gehört neben der Gestaltung Ihres Messestandes und der Erstellung von Infomaterial auch die Überlegung, welche Mitmachaktionen angeboten werden können. Das Verteilen von Give-aways sowie die Einbindung Ihrer Azubis runden Ihren Auftritt ab und sorgen dafür, dass Ihr Betrieb den Jugendlichen im Gedächtnis bleibt. Gern unterstützen wir Sie bei der Planung und begleiten Sie auf Veranstaltungen.
Praktische Einblicke in Ausbildungsberufe bilden ein zentrales Element der Berufsorientierung und sind für Handwerksbetriebe gleichzeitig eine wichtige Möglichkeit der Nachwuchsgewinnung. Mit der bewährten Praktikumsbörse können Sie unkompliziert Praktikumsplätze im Handwerk anbieten. Ergänzend dazu ist die Ferienjobbörse eine weitere Möglichkeit künftige Auszubildende für den Betrieb zu gewinnen.
Warum sollten Sie als Betrieb mit machen?
Durch unsere Börsen sind Sie als Ausbildungsbetrieb noch sichtbarer für Jugendliche.
Für viele junge Leute ist das Praktikum der passende Einstieg auf dem Weg zum Ausbildungsplatz im Handwerk.
Sie bieten Jugendlichen mit einem Ferienjob nicht nur eine gute Gelegenheit, das Taschengeld aufzubessern, sondern ermöglichen ihnen zugleich spannende Einblicke Ihr Berufsfeld und in Ihren Handwerksbetrieb.
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein von der Agentur für Arbeit finanziertes betriebliches Langzeitpraktikum, das mindestens sechs und höchstens zwölf Monate dauert. Während des Praktikums werden mit Hilfe von Qualifizierungsbausteinen Grundkenntnisse in dem angestrebten Ausbildungsberuf erworben.
Perspektiven eines Langzeitpraktikums
Ziel ist es, im Anschluss an das Praktikum einen Ausbildungsplatz zu erhalten.
Viele Betriebe, die EQ-Plätze zur Verfügung stellen, übernehmen die Jugendlichen anschließend in eine Ausbildung.
Wer noch schulpflichtig ist, geht in dieser Zeit auch zur Berufsschule.
Ist der Betrieb einverstanden, kann die EQ-Zeit auf die Ausbildung angerechnet werden.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Bewerber*innen, die sich für eine Einstiegsqualifizierung interessieren, müssen vorab über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit klären, ob sie EQ-berechtigt sind.
Berufsberatung: 0800 4555500 Für Arbeitgeber: 0800 4555520
Jugendliche unter 25 Jahren (in Ausnahmefällen auch Ältere), die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben und bis zum 30. September eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen.
Ausbildungsplatzsuchende haben über eine Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, Beruf und Betrieb über einen längeren Zeitraum kennen zu lernen. Der Betrieb schließt mit der*dem Jugendlichen einen Vertrag über die Durchführung der Einstiegsqualifizierung ab. EQ-Praktikanten*innen erhalten eine Vergütung in Höhe von derzeit 262 EUR monatlich. Hinzu kommt eine Pauschale für Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 131 EUR, die auch von der Arbeitsagentur übernommen wird. Nach Ablauf des Praktikums erhält die*der Jugendliche eine Bescheinigung darüber, dass sie*er die Qualifizierungsbausteine erworben bzw. daran teilgenommen hat. Auf Wunsch stellt die Handwerkskammer Hamburg darüber ein Zertifikat aus. Wenn der Betrieb einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellt, kann die*der Bewerber*in mit einer Übernahme in eine Ausbildung rechnen. Sollte dies nicht der Fall sein, steigen mit den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf jeden Fall die Chancen auf einen Ausbildungsplatz in einem anderen Betrieb.
Dies hängt von dem Ausbildungsberuf ab, in dem die Einstiegsqualifizierung absolviert werden soll. Handelt es sich um einen Handwerksberuf, sind für die aufgeführten Ausbildungsberufe folgende Institutionen behilflich:
Ausbildungsförderung der Hamburger Wirtschaft e.V.
Innung des Kraftfahrzeug-Handwerks Sitz Hamburg Melena Meyer Telefon: 040 78952-162 E-Mail: m.meyer@kfz-hh.de
Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Dachdecker*in
Innung Sanitär Heizung Klempner Hamburg Roman Spengler Telefon: 040 299949-67
Elektroniker*in
Landesinnung der Elektrohandwerke Hamburg Silke Sturm Telefon: 040 254020-34
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Teilzeitberufsausbildung
In bestimmten Fällen ist die Ausbildung in Teilzeit sowohl für den Ausbildungsbetrieb als auch für den Lehrling eine sinnvolle Alternative zur Ausbildung in Vollzeit. Eine Ausbildung kann grundsätzlich von jedem Lehrling in Teilzeit durchgeführt werden, sofern der Auszubildende (Ausbildungsbetrieb) und der Lehrling dies vereinbaren. Sinnvoll ist eine Teilzeitberufsausbildung ins besondere für Lehrlinge, für die eine Ausbildung in Vollzeit schwierig oder gar nicht möglich wäre, zum Beispiel für
Eine Teilzeitausbildung kann für die Ausbildungszeit oder nur für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden.
Bei einer Teilzeitberufsaubildung wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt. Dafür verlängert sich die Gesamtdauer der Teilzeitausbildung, sofern keine Verkürzungsgründe vorliegen.
Die Berufsschule sowie die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung müssen in Vollzeit besucht werden.
Die Ausbildungsvergütung reduziert sich in der Regel prozentual zur täglichen/wöchentlichen Ausbildungsverkürzung.
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Ausbildung von Geflüchteten
Geflüchtete haben unterschiedliche Zugänge zur Ausbildung. Das hängt davon ab, welchen Aufenthaltstitel und Status sie haben.
1. Personen mit gesichertem Aufenthalt: Diese Personengruppe hat freien Zugang zu einer beruflichen Ausbildung.
2. Personen mit ungesichertem Aufenthalt:
Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung ab dem 4. Monat
"Geduldete" ab Erteilung der Duldung (ohne Zustimmung der BA) haben ab dem ersten Tag freien Zugang zu einer betrieblichen Ausbildung.
Seit 2016 gibt es die Ausbildungsduldung (neu geregelt ab dem 01.01.2020 in §60c Aufenthaltsgesetz), auch „3+2“-Regelung genannt, die vorsieht, dass Geduldete in der Ausbildung einen Ausbildungsduldung erhalten und danach einen Aufenthaltstitel, um im gelernten Beruf zu arbeiten – zunächst für 2 Jahre. Dieser Aufenthaltstitel kann danach verlängert werden und eine dauerhafte Bleibeperspektive wird möglich. Um eine Ausbildungsduldung zu bekommen, muss bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung mitgewirkt werden. Wer die Abschlussprüfung nicht besteht, kann auf Antrag bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchsten um ein Jahr, die Ausbildungsduldung verlängern.
In Hamburg wurden in 2016 und danach auch Ausbildungserlaubnisse erteilt, wenn ein Betrieb Antragsteller*in ausbilden wollte, obwohl die Identitätsklärung und Passbeschaffung nicht abgeschlossen war.
Wenn nun die Ausbildung zu Ende ist, gilt es zweierlei zu beachten:
1. Wenn die Duldung zur Ausbildung endet, dann erhält der Auszubildende zunächst weiter eine Duldung für sechs Monate. Diese wird erteilt, falls der Azubi vom Betrieb nicht übernommen wird, und er sich folglich eine Beschäftigung suchen muss. Um einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung (nach §19d Abs. 1a Aufenthaltsgesetz) zu bekommen, muss er den formalen Antrag zur Aufenthaltserlaubnis dafür bei der Ausländerbehörde stellen, auch, wenn er im selben Betrieb bleibt. (Darum sollte man sich also rechtzeitig kümmern, denn mit Ende der Ausbildung erlischt auch die formale Arbeitsgenehmigung.)
2. Spätestens jetzt muss zur Identitätsklärung und Passbeschaffung beigetragen werden. Wer daran scheitert, einen Pass zu bekommen, sollte nachweisen können, dass er sich darum bemüht hat. Solche Nachweise können beispielsweise Screenshots sein von Terminvergabeseiten der Auslandvertretungen oder Quittungen für entrichtete Gebühren zur Passbeschaffung.
Fristen zur Identitätsklärung: Personen, die vor dem 31.12.2016 nach Deutschland gekommen sind, müssen ihre Identität (eigentlich) bei ihrem Antrag auf eine Ausbildungsduldung klären. Personen, die zwischen dem 01.01.2017 und dem 01.01.2020 gekommen sind, mussten ihre Identität (eigentlich) bis zum 30.06.2020 geklärt haben. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Person bis dahin alle zumutbaren Maßnahmen zur Klärung der Identität unternommen hat, selbst wenn die Identität dann erst später geklärt wird. Wer nach dem 01.12.2020 nach Deutschland gekommen ist, muss die Identität innerhalb von sechs Monaten klären.
Quelle: Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (BGBl. I 2019, S. 1021)
Personen mit gesichertem Aufenthalt: haben freien Zugang zu Praktika für die Berufsorientierung.
Personen mit ungesichertem Aufenthalt: Gemäß Beschäftigungsverordnung, §32, Abs. 2, Nr. 1 sind bestimmte Arten von Praktika mit der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich, aber nicht mehr zustimmungspflichtig durch die Agentur für Arbeit:
Praktikum als Orientierung für Berufsbildung oder Studium
Praktikum als Pflichtbestandteil schulischer Ausbildung oder Studium
Praktikum zur Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68-70 BBiG
Einstiegsqualifizierung nach §54a SGB III
Während einer Einstiegsqualifizierung bietet das Hamburger Institut für berufliche Bildung an zwei Tagen in der Woche eine begleitende Sprachförderung (EQ-M) an. Die*der Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung soll dafür die zur Verfügung gestellte Anmeldung ausfüllen und an die im Dokument angegebene Adresse schicken.
Fördermöglichkeiten Berufsausbildungsbeihilfe BAB Ausbildungsbegleitende Hilfen AbH Assistierte Ausbildung AsA
Personen mit gesichertem Aufenthalt: haben freien Zugang
Personen mit ungesichertem Aufenthalt - Duldung oder Gestattung:
Personen mit Duldung haben nach mindestens 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf AbH und AsA sowie ab dem 16. Monat Aufenthalt auf BAB und BAFöG,
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung haben ab dem 4. Monat Aufenthalt Anspruch auf AbH und AsA sowie ab dem 16. Monat Aufenthalt Anspruch auf BAB und Ausbildungsgeld.
Merkblatt der Hamburger Fachbehörden zur Anwendung der 2+3-Regelung.
Anmeldung beim Hamburger Institut für berufliche Bildung zur begleitenden Sprachförderung während einer Einstiegsqualifizierung - EQM.
Wenn Sie eine Lehrstelle oder ein Praktikumsplatz zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an die Lehrstellenagentur. Sie können hier angeben, dass sie die Plätze auch für Flüchtlinge anbieten.
Die Auszubildenden werben potenziellen Nachwuchs für Ihren Betrieb und entwickeln weitere kommunikative Fertigkeiten: ein doppelter Nutzen! In kompakten Workshops werden Ihre Auszubildenden zu Ausbildungsbotschafter*innen geschult, um ihre Tätigkeiten in Schulen zu präsentieren und den Schüler*innen die Begeisterung für ihre Gewerke zu vermitteln. Sie zeigen Schüler*innen, wie abwechslungsreich und spannend Handwerk ist.
Gelegenheiten um als Botschafter*in aufzutreten:
Bei Schulveranstaltungen kann Ihr Azubi Schüler*innen in der Berufsorientierung ihr*sein Handwerk vorstellen, auch mal in Verbindung mit einer kleinen Arbeitsprobe.
Sie*er kann auf Ausbildungsmessen beschreiben, wie die Ausbildung abläuft und worauf es in dem Beruf ankommt.
In den Social-Media-Kanäle können Ausbildungsbotschafter*innen mit authentischen Bildern über ihren Ausbildungsalltag berichten.