Handwerkskammer HamburgErklärung zur Barrierefreiheit
Die Handwerkskammer Hamburg ist bemüht, ihre Websites sowie ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung zur Umsetzung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 weitgehend vereinbar.
Assistenzsoftware
Als Hilfestellung für Menschen mit motorischen, kognitiven oder visuellen Einschränkungen stellt die Handwerkskammer Hamburg das Assistenz-Technologie Eye-Able zur Verfügung. Dieses kann über das Symbol am rechten Bildschirmrand (das Männchen mit den zur Seite gestreckten Armen) mit einer Vielzahl an individuellen Einstellungen auf die individuellen Bedürfnisse von Nutzern unserer Website abgestimmt konfiguriert werden. Die Einstellungen bleiben nach einmaliger Konfiguration erhalten und bieten Verbesserungen in verschiedenen Bereichen. Die Einstellungsbereiche umfassen: Schriftgröße, Kontrastmodus, Blaufilter, Nachtmodus, Vorlesefunktion, Tab-Navigation, Einstellungen bei Farbschwäche, Ausblenden von Bildern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Auf der Website hwk-hamburg.de sind nicht-barrierefreie Inhalte wie mangelnder Kontrast, grafische Captcha, nicht-aussagekräftige Links, unstimmige Fokus- und Tab-Reihenfolge enthalten.
Dies liegt daran, dass die Handwerkskammer Hamburg an ein von übergeordneter Stelle festgelegtes Corporate Design und an eine gemeinschaftliche Umsetzung des Webauftritts aller bundes- beziehungsweise landesweiten Handwerkskammern gebunden ist. Der gemeinsame IT-Dienstleister ist über die nicht-barrierefreien Inhalte informiert und arbeitet an der Umsetzung der Barrierefreiheit.
Weiteres:
- Video in Gebärdensprache
Für diese Webseite sind zwei Videos in Deutscher Gebärdensprache erforderlich:
Der Film erläutert die Aufgaben, mit denen sich die Handwerkskammer befasst. Dieses Video befindet sich in der oberen Navigation hinter dem Hände-Symbol. Ein zweiter Film soll die Navigation auf der Seite erläutern. Dieses Video ist in Planung. - Barrierefreiheit von Dokumenten
Die Umsetzung von barrierefreien Dokumenten (PDF´s, Flyer) erfolgt derzeit in Abstimmung mit den Fachabteilungen.
Für PDF´s von Drittanbietern können wir keine Gewährleistung bzgl. der Barrierefreiheit übernehmen.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Rückmeldung
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen, dann freuen wir uns über Ihren Hinweis über das untenstehende Kontaktformular.
Bitte geben Sie uns auch die Webseite an und beschreiben uns mit kurzen Worten die Barriere. Ihre Meldung wird an die zuständige Ansprechperson weitergeleitet. Sie werden, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, über den aktuellen Stand informiert.