IQ Servicestelle für Handwerk und Migration: für ZugewanderteAnerkennung ansteuern
Seit Einführung des so genannten Anerkennungsgesetzes 2012 können zugewanderte Fachkräfte ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen.
Handwerker*innen mit Berufsabschluss aus dem Ausland werden rund um das Anerkennungsverfahren und die Anpassungsqualifizierung beraten und begleitet:
- Stimmen die Inhalte ihrer Ausbildung mit denen des deutschen Referenzberufes überein, erhalten sie die volle Gleichwertigkeit bescheinigt und können auch in Deutschland als anerkannte Fachkräfte weiterarbeiten.
- Wesentliche Unterschiede, die im Bescheid zur Anerkennung der Berufsqualifikation ausgewiesen sind, können im Rahmen einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden.
- Individuell kommen in der Anpassungsqualifizierung Fortbildungsmaßnahmen, wie z.B. eine überbetriebliche Lehrlingsunterweisung hinzu.
- Das Team akquiriert geeignete Qualifizierungen und begleitet Betrieb und Teilnehmende.
- Fachkräfte im Anerkennungsverfahren, die keine ausreichenden Berufsnachweise erbringen können, werden durch sonstige Verfahren / Qualifikationsanalysen nach §14 BQFG und über Alternativen zum Anerkennungsverfahren beraten.
Das Projekt "Anerkennung ansteuern − Servicestelle Handwerk und Migration" wird im Rahmen des Förderprogramms IQ − Integration durch Qualifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.