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20.01.2020Achtung vor irreführenden E-Mails zur Registrierung im Transparenzregister

Die Handwerkskammer warnt vor E-Mails der Organisation Transparenzregister e.V.



Hamburg, 22. Januar 2020 - Aktuell erhalten Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende vermehrt E-Mails, in denen sie auf ihre Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß §§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes hingewiesen und ihnen Bußgelder bei unterbleibender Registrierung angedroht werden. Sie werden aufgefordert, sich kostenpflichtig auf einer Internetseite zu registrieren.

Die Handwerkskammer warnt: Reagieren Sie nicht auf solche E-Mails. Dieser Verein hat nichts mit dem offiziellen Transparenzregister zu tun. Bei den Mails handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot zur Hilfestellung bei der Registrierung und nicht um eine amtliche Aufforderung.

Die offizielle Interseite des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes lautet www.transparenzregister.de. Betreiberin des Transparenzregisters ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH. Die Aufsicht über das Transparenzregister hat das Bundesverwaltungsamt. Die Eintragungen in das Transparenzregister sind kostenlos.

Andere Seiten, die einen namentlichen Zusammenhang mit dem Transparenzregister herstellen, können auf betrügerischen Absichten beruhen, da ihre Angaben irreführend sind. Im aktuellen Fall handelt es sich um die Internetseite „TransparenzregisterDeutschland“ der Organisation Transparenzregister e.V.

Ansprechpartnerin
Kerstin Kolb
Tel. 35905-397
Email: kerstin.kolb@hwk-hamburg.de