Finanzielle Förderung für Weiterbildungsstipendium
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Finanzielle FörderungWeiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die berufliche Fort- und Weiterbildung von Lehrlingen, die ihre Gesellenprüfung mit guten Leistungen absolviert haben.



Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können qualifizierte Absolvent*innen einer dualen Berufsausbildung, die bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind und bei der Gesellenprüfung mindestens 87 Punkte oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) erreicht haben. Das Förderprogramm sieht außerdem die Möglichkeit der Förderung von Sieger*innen beim Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks auf Landesebene vor. In der Regel gibt es mehr Bewerber*innen als freie Stipendien, wodurch ein Auswahlverfahren erforderlich wird. Alle in Frage kommenden Absolvent*innen werden von der Handwerkskammer Hamburg direkt über das Förderprogramm informiert. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm besteht nicht.



Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen, wie zum Beispiel:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel Meister*in, Techniker*in, Betriebswirt*in, Fachwirt*in, Fachkaufmann*frau
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen

Förderfähig sind weiterhin:

  • Übernachtungskosten und Tagegelder
  • Prüfungskosten
  • IT-Anschaffung


Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Kalenderjahren können aktuell bis zu 9.135 Euro an Zuschüssen zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen gewährt werden. Pro Maßnahme trägt die*der Stipendiat*in einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten.



Wer führt das Förderprogramm durch?

Das Programm wird für Absolventen*innen handwerklicher Ausbildungsberufe von der Handwerkskammer Hamburg durchgeführt. Die Handwerkskammer übernimmt die Auswahl der Stipendiaten*innen und deren Beratung. Sie entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien des BMBF über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt den Förderbetrag aus.



Wie und bis wann kann ich mich für ein Stipendium bewerben?

Bitte beantragen Sie das Antragsformular bei Aurelie Schreiber. Geben Sie bitte in der E-Mail Ihren vollen Namen und Ihr Geburtsdatum an.

Das Antragsformular muss im Original unterschrieben bei der Handwerksammer Hamburg abgegeben werden. Digitale Anträge können wir leider nicht akzeptieren. Die Anmeldefrist ist immer bis zum 04.12. eines Jahres. Antragsformulare, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Sie erhalten anschließend Zugangsdaten zu einem Online-Portal, bei dem Sie bitte umgehend Ihre Daten aktualisieren.

Ob Sie ein Stipendium erhalten haben, erfahren Sie zu Beginn des neuen Jahres. Wenn Sie auf die Zusage nicht zeitnah mit einer Aktualisierung ihrer Daten reagieren, dann kann das Stipendium wieder aberkannt werden.

 

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