Verkehrszeichen

06.12.2019Keine Schnellschüsse, bitte!

In Hamburg sind neue Diesel-Fahrverbotszonen geplant: Der Präsident der Handwerkskammer, Hjalmar Stemmann, weist darauf hin, dass Handwerker weiterhin ungehindert zum Kunden kommen müssen.



Hamburg, 6. Dezember 2019 – Seit 31. Mai 2018 gelten in Hamburg Durchfahrtsbeschränkungen für bestimmte ältere Diesel-Fahrzeuge in Abschnitten der Stresemannstraße und der Max-Brauer-Allee. Nun soll es Diesel-Fahrverbote wohl bald auch in den Bereichen Habichtstraße sowie Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße geben.

Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht hat einer Klage des BUND in Teilen stattgegeben und verlangt eine Nachbesserung des Luftreinhalteplans von 2017. Der rot-grüne Senat plant, das Urteil umzusetzen und nicht in Revision zu gehen. Da die weitaus meisten Handwerksfahrzeuge mit Diesel betrieben werden, sind die Mitglieder der Handwerkskammer Hamburg von weiteren Diesel-Verbotszonen besonders betroffen. 

Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg, fordert: „Sobald die Urteilsbegründung im Detail vorliegt, sollte der Senat diese erst einmal mit Augenmaß überprüfen und sicherstellen, dass die besonderen Bedarfe von Handwerkern berücksichtigt werden – so wie es auch in den Bereichen Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße der Fall ist.“ Dort gilt: Handwerker, die ihren Betrieb in den Sperrzonen haben oder dort zu einem Kunden fahren, dürfen ungestraft ein- und ausfahren. Nur so bleibe laut Stemmann die Versorgung mit Handwerksleistungen gewährleistet.

Hier können Sie nachlesen, welche Regeln für das Handwerk künftig auch in neuen Verbotszonen gelten müssen: Dieseldurchfahrtsbeschränkungen - Was ist zu beachten