Alle Infos, die ein Betrieb vor einer Ausbildung braucht
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BetriebeVor der Ausbildung

Die Ausbildungsberatung macht Handwerksbetriebe, die Lehrlinge einstellen wollen, mit allen Formalitäten vertraut und bietet ein breites Unterstützungsangebot.

In einem persönlichen Termin bei Ihnen im Betrieb prüfen wir gemeinsam, ob die notwendigen Voraussetzungen zum Ausbilden erfüllt werden und ob alle vorgesehenen Ausbildungsinhalte während der Ausbildungszeit vermittelt werden können. Sie werden zu den Inhalten des Ausbildungsvertrages und über Ihre Rechte und Pflichten beraten und erhalten umfangreiches Informationsmaterial zur Umsetzung der Ausbildung in Ihrem Betrieb. 

Wenn Sie zum erstenmal ausbilden, berät das Team der Erstausbildung zu:

  • Die Prüfung der Ausbildungsberechtigung umfasst sowohl die persönliche und fachliche Eignung des*der Ausbildenden als auch die Eignung der Ausbildungsstätte.
  • Vorbereitende Maßnahmen, Planung und Durchführung der Ausbildung.
  • Informationen zu Ausbildungsinhalten und Anforderungen.
  • Rechtliche Rahmenbedinungen, wie z.B. Jugendarbeitschutzgesetz, Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung.
  • Kosten die eine Ausbildung verursacht.
  • Finanzielle Fördermöglichkeiten für künftige Ausbilder.
 

Kontaktformular

Unser Beratungsteam: 

Katrin Bergmann
Marcel Gottschalk
Lars Wagner
Birgit Weinrich



 

Weitere Informationen

Flyer: Beratungsinfos für Handwerksbetrieb

Merkblatt: Ausbildungsberechtigung

FAQ: Fragen und Antworten zur Ausbildung

Handwerksberufe von A-Z: Infos zu Berufen

Berufsausbildungsvertrag: Online-Lehrvertrag



Finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung von Benachteiligten oder bei einer Verbundausbildung
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Förderung betrieblicher Ausbildung

Die Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg bietet Ausbildungsbetrieben eine finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung von Benachteiligten oder bei einer Verbundausbildung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausbildungsbetriebe, die einem sogenannten "Benachteiligten" einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen, finanziell gefördert werden. Der Personenkreis der "Benachteiligten" sowie die weiteren Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien genau beschrieben. 

Förderfähig sind Ausbildungsverhältnisse mit Lehrlingen, die

  • bei Antragstellung in Hamburg gemeldet sind,
  • keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
  • über keinen allgemeinbildenden, bzw. keinen in Deutschland anerkennungsfähigen Schulabschluss bzw. einen in Deutschland erworbenen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss mit nur ausreichenden Noten in den Hauptfächern (Deutsch, Mathe, Englisch) verfügen,
  • ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder die Assistierte Ausbildung (AsA) wahrnehmen müssen und hierfür vom Ausbildungsbetrieb freigestellt werden,
  • keine ausreichenden Sprachkenntnisse der deutschen Sprache besitzen (d.h. unterhalb des Deutschsprachniveaus B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen),
  • Schüler*innen waren, die mindestens in den letzten zwei Jahren ihrer allgemeinbildenden Schullaufbahn einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufwiesen, oder
  • eigene Kinder unter 12 Jahren im eigenen Haushalt erziehen oder nahe Angehörige pflegen.

Für jedes abgeschlossene Berufsausbildungsverhältnis mit einer Person der beschriebenen Zielgruppe, kann ein Ausbildungsbetrieb bei Vorliegen aller weiteren Zuwendungsvoraussetzungen mit 150 Euro Zuschuss monatlich gefördert werden. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der vereinbarten Ausbildungszeit wird eine Prämie in Höhe von 750 Euro gewährt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Betriebe, die ohne Verbundpartner nicht ausbildungsberechtigt sind, finanziell gefördert werden. Dem*der Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) kann für jedes Ausbildungsverhältnis ein Zuschuss von 150 Euro je Ausbildungsmonat gewährt werden. Einem Verbundkoordinator können darüber hinaus bis zu 750 Euro pro Ausbildungsverhältnis erstattet werden.

Hinweis: Der*die Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen. Diese Frist gilt nicht für Auszubildende, die bei Ausbildungsbeginn minderjährig sind und bei Sorgeberechtigten – z.B. Eltern- wohnen.

Fördermöglichkeiten

Der Antrag auf Förderung muss gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses in die Lehrlingsrolle bei der Handwerkskammer Hamburg eingereicht werden.

Betriebliche Ausbildung Benachteiligter



Unterrichtsmaterialien für Lehrkräfte zur Berufsorientierung von Schüler*innen im Hamburger Handwerk.
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Die Lehrlingsrolle

In der Lehrlingsrolle werden alle Ausbildungsverträge des Hamburger Handwerks erfasst. Die Registrierung erfolgt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung. Das Führen der Lehrlingsrolle ist gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt genauen Vorschriften (z.B. auch zum Datenschutz).

Ein Berufsausbildungsvertrag wird in die Lehrlingsrolle eingetragen, wenn dieser Vertrag den gesetzlichen Vorschriften entspricht und der Ausbildungsbetrieb ausbildungsberechtigt ist. Der Ausbildende (Ausbildungsbetrieb) ist verpflichtet, die Eintragung in die Lehrlingsrolle unverzüglich zu beantragen, sobald der Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen ist.

Das Team der Lehrlingsrolle beantwortet auch Ihre Fragen zu:

  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Teilzeitberufsausbildung
  • Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
  • Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung



Lehrlingsrolle

Sofern sich im Verlauf der Ausbildung wesentliche Änderungen der Vertragsinhalte ergeben, müssen diese der Lehrlingsrolle mitgeteilt werden, damit sie dort registriert werden können.  

Berufsausbildungsvertrag: Online-Lehrvertrag