Masterplan Handwerk Betriebsentwicklung
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Masterplan Handwerk 2030: Handlungsfeld 4Betriebsentwicklung

Ziele



1. Betriebsnachfolge im Handwerk sichern

Demografisch bedingt nimmt die Zahl von Betrieben, die vor einem Generationswechsel bei den Betriebsinhaberinnen und -inhabern stehen, zu. Zugleich wird die Gruppe der jüngeren Fachkräfte kleiner, die in die Betriebsnachfolge eintreten können und möchten. Darüber hinaus finden heute nur noch weniger als 40 % der Übergaben von Handwerksbetrieben innerhalb der Familie statt. Die Übernahme von Handwerksbetrieben ist aber notwendig, damit gesunde, inhabergeführte Strukturen fortbestehen. Zugleich dringen Investorinnen und Investoren zunehmend in den Unternehmensmarkt Handwerk vor und befeuern Tendenzen der Konzentration und De-Lokalisierung. Vor diesem Hintergrund werden Senat und Handwerkskammer besonderes Augenmerk auf die Förderung von Betriebsnachfolgen im Handwerk legen. Die Sicherung strukturerhaltender Nachfolge und die Gewinnung junger Fachkräfte für eine Karriere als Unternehmerin oder Unternehmer im Handwerk stellen wichtige Zielelemente dar. Zur Unterstützung von Übergaben sollen Betriebsinhaberinnen und -inhaber noch intensiver als bisher angesprochen und für eine gute Vorbereitung des Generationswechsels sensibilisiert werden.



2. Strukturwandel im Handwerk konstruktiv begleiten

Darüber hinaus beobachten Senat und Handwerkskammer, dass die Struktur des Betriebsbestands im Hamburger Handwerk sich allmählich wandelt. Es findet einerseits eine Konzentration statt: Die Zahl der größeren Betriebe wächst, sie prägen zunehmend die Beschäftigung im Handwerk. Andererseits sind – je nach Gewerk in unterschiedlicher Ausprägung – immer mehr Soloselbstständige im Handwerk tätig, deren Unterstützung und Begleitung besondere Herausforderungen mit sich bringt. Damit verwirklicht sich eine Prognose der 2017 von Senat und Handwerkskammer beauftragten Situations- und Potenzialanalyse über das Hamburger Handwerk. Ausgehend davon ist bis 2030 mit einer Fortsetzung der beschriebenen Strukturveränderungen zu rechnen. Senat und Handwerkskammer streben an, diese Entwicklung genau zu verfolgen, mittelgroße Betriebe als traditionellen Kern des Hamburger Handwerks zu erhalten und für wachstumsorientierte Gründungen im Handwerk gute Rahmenbedingungen zu schaffen.



 3. Mittelstandsfreundlichkeit der Verwaltungspraxis weiterentwickeln

Klassische Handwerksbetriebe kleiner und mittlerer Größe sehen sich einer Vielzahl von Herausforderungen zur selben Zeit ausgesetzt. Immer neue und wachsende Anforderungen an die Unternehmensführung, wie etwa die digital getriebene Veränderung von Geschäftsprozessen und steigende Nachweis- und Dokumentationspflichten, setzen die Führungskräfte im meist inhabergeführten Handwerk, die eine ganze Reihe unterschiedlicher Leitungsfunktionen in sich vereinen, unter Druck. Die Betriebe sind deshalb auf eine mittelstandsfreundliche Politik und Verwaltungspraxis angewiesen. Handwerkskammer und Senat werden daher gemeinsam auf die Mittelstandsfreundlichkeit von Regeln und Maßnahmen achten – insbesondere im Bereich des Vergaberechts.



Maßnahmen

Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?

1.
Betriebsnachfolge im Handwerk sichern



Was wird umgesetzt?

Das Projekt „Nachfolgelotsen“ der Handwerkskammer (gefördert vom Bundeswirtschaftsministerium, Laufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2023) verfolgt bereits folgende Handlungsansätze:

  •  Aktive und zielgruppengerechte Ansprache von Übergebenden und Übernehmenden über verschiedene Kanäle
  • Innovative Matching- und Erfahrungsaustausch-Formate
  • Vernetzung potenzieller Übernehmender auch mit den branchenübergreifenden Einrichtungen der Wirtschaftsförderung (Hamburg Invest, IFB Hamburg, Bürgschaftsgemeinschaft usw.)
  • Aufbau einer Nachfolge-Akademie zu einschlägigen Basisqualifizierung

Die Handwerkskammer strebt an, diesen Ansatz um weitere Matching-Formate und Beratungsangebote zu ergänzen und dauerhaft ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen.

Das HWK-Projekt „Nachfolgelotsen“ hat im Zeitraum seiner Förderung durch das BMWK (01.01.2021 bis 31.12.2023) einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von Betrieben und der damit verbundenen Arbeitsplätze geleistet. Mit Ablauf der Bundesförderung hat das Projekt seine Ziele erreicht bzw. übertroffen. So wurden 586 Kontakte zu Betriebsübergebenden sowie Betriebsübernehmenden angebahnt (Ziel: 500) und 28 Nachfolgeregelungen initiiert (Ziel: 25). 43 Nachfolgen sind darüber hinaus im Prozess.

Konzeptionell hat sich damit bestätigt, dass die Förderung von Betriebsnachfolgen eine langfristige Aufgabe ist, die auf umfänglicher Netzwerkarbeit und Kontaktpflege auf Übergeber- und Übernehmerseite basiert. Dementsprechend war es dringend geboten, die über die bisherige Projektlaufzeit bereits aktivierten Potenziale auch weiterhin zu nutzen und das Serviceangebot für die Betriebe auf der statistischen Spitze der „Übergabewelle“ über das Projektende hinaus aufrechtzuerhalten.

Da keinerlei Anschlussförderung über den Bund möglich war, haben BWI und HWK vereinbart, gemeinsam eine Brückenfinanzierung für 2024/2025 zu leisten, die eine Fortführung des Projekts „Nachfolgelotsen“ für zunächst zwei weitere Jahre erlaubt. Die HWK strebt darüber hinaus an, das Angebot ab 2026 ohne die städtische Förderung fortzuführen.
 

Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?

1. Betriebsnachfolge im Handwerk sichern
2.
Strukturwandel im Handwerk konstruktiv begleiten



Was wird umgesetzt?

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer ist die wichtigste Ansprechpartnerin für Handwerksbetriebe in allen Themenfeldern der betrieblichen Weiterentwicklung, wie zum Beispiel zu Innovation und Technologie, zur Krisenbewältigung, zu Finanzierungsfragen und zur Betriebsnachfolge. Da viele Handwerksbetriebe aufgrund ihrer Größe auf das Betriebsberatungsangebot der Handwerkskammern angewiesen sind, unterstützt der Bund die Kammern hierbei mit einer anteiligen Förderung. Der Senat wird weiterhin mit einer Förderung in Höhe von 40.000 Euro pro Jahr einen zusätzlichen Beitrag dazu leisten, dass die Aufgaben der Betriebsberatung erfüllt werden können.

Der Senat hat sich seit 2022 weiterhin finanziell an den Arbeiten der Betriebsberatungsstelle der Handwerkskammer mit 40.000 Euro pro Jahr beteiligt. Ein regelmäßiger Austausch findet zwischen Wirtschaftsbehörde und Betriebsberatung statt. Auch in Zukunft und unter sich ändernden Rahmenbedingungen (z.B. bei weniger Veranstaltungs- und mehr Projektarbeit) hält der Senat an diesem wichtigen Engagement fest.
 

Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?

2. Strukturwandel im Handwerk konstruktiv begleiten



Was wird umgesetzt?

Wir wollen in der Form eines Projekts Folgendes erproben:

  • Entwicklung eines spezifischen Beratungsangebots für mittlere Handwerksbetriebe der HwO-Anlage B, insbesondere zu Kernkompetenzen der Unternehmensführung.
  • Individuelle Beratung und Angebotsvermittlung für unternehmerische und fachliche Weiterbildung (insbesondere zu kaufmännischen Kenntnissen, zum Beispiel entsprechend Teil III der Meisterprüfung) für Anlage B-Betriebe.

Dabei werden wir prüfen, inwiefern die Ansätze der Maßnahme in das Angebot der HWK-Betriebsberatung, beziehungsweise – in Form einer besseren Berücksichtigung von handwerksspezifischen Themen – in die existierenden, von der Wirtschaftsbehörde finanzierten Angebote der Betriebsberatung (Firmenhilfe, hei.) integriert werden können.

Bis Ende 2023 wollen Senat und Handwerkskammer eruieren, mit welchen Personalressourcen und aus welchen Mitteln die Maßnahme gestartet werden kann.

Die im Masterplan verankerte Maßnahme „Betriebe der Anlage B im Handwerk stärken“ bezog sich auf ein Ergebnis der in Hamburg durchgeführten Studie „Situations- und Potenzialanalyse Handwerk in Hamburg“ von 2017. Kammer und Senat haben gemeinsam geprüft, inwiefern ein besonderer Unterstützungsbedarf für mittelgroße Betriebe der Anlage B der Handwerksordnung besteht.

Die Analyse der Handwerkstatistik (insb. Handwerkzählung 2020) hat ergeben, dass diese Zielgruppe ca. 150 bis 200 Betriebe in der Gebäudereinigung und ca. 100 in den Gewerken des privaten Bedarfs umfasst. Damit wurden die Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten berücksichtigt, die im Allgemeinen statistisch als „kleine“ Unternehmen, im Handwerk aber zu den eher mittleren Unternehmen gezählt werden können. Die weiteren betroffenen Gewerke sind insb. Uhrmacherinnen und -macher, Textilreinigerinnen und -reiniger und Bestatterinnen und Bestatter. Hinzu kommen die 2020 nicht zur Anlage B1 zählenden Kosmetikerinnen und Kosmetiker.

Nach gemeinsamer Einschätzung der Kammer und des Senats wird diese Zielgruppe bereits ausreichend von den Angeboten der Betriebsberatungsstelle erreicht. Der Aufbau eines zusätzlichen Angebots (besonders in Projektform) wäre kontraproduktiv und würde vom Kernangebot der Betriebsberatung ablenken.

Im Ergebnis vereinbaren Senat und Kammer, die Betriebsberatung als primäres Angebot auch für diese Zielgruppe weiterhin zu stärken.
 

Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?

2. Strukturwandel im Handwerk konstruktiv begleiten



Was wird umgesetzt?

Seit Anfang 2022 verfolgt ein vom ESF+ gefördertes Projekt (Laufzeit 01.01.2022 bis 31.12.2024) folgende Ansätze:

  • Individuelle Begleitung von Soloselbständigen im Handwerk durch ein intensives Einzelcoaching MAßNAHMEN 25
  • Vermittlung von Basiswissen in Buchhaltung, Kalkulation, Rechnungswesen, Controlling, Marketing, Kundenmanagement, Steuerrecht etc. in kurzen Webinaren/E-Learning-Angeboten
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Soloselbständigen
  • Aufbau einer Kooperationsbörse für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen
  • Ggf. Vermittlung dauerhaft prekär arbeitender Soloselbständiger in Anstellung im Handwerk

Ab Anfang 2024 wollen wir prüfen, ob und wie dieses Projekt fortgeführt werden soll und kann.

Nach knapp zwei Dritteln der Projektlaufzeit entwickeln sich die Kennzahlen weiter nach Plan, die Veranstaltungsformate werden angenommen und die sechs E-Learning-Module von den Teilnehmenden genutzt (87 Teilnehmende haben bereits Zugangsdaten für das E-Learning).

Aktuell nehmen 208 Soloselbstständige am Projekt teil, 86 Teilnehmende sind bereits über eine Dauer von acht Stunden qualifiziert (bei einer Zielzahl von 180). 52 Soloselbstständige haben bereits mindestens fünf Stunden in eine Maßnahme investiert und werden voraussichtlich im Jahr 2024 eine Qualifizierung mit Zertifikat abschließen. 77 Soloselbstständige haben an einer Qualifizierungsmaßnahme unter fünf Stunden teilgenommen.

Bei diesen ist davon auszugehen, dass sie mehrheitlich in absehbarer Zeit ein Zertifikat erhalten werden. Seit Projektstart haben 23 Seminare und zwölf Erfahrungsaustauschworkshops stattgefunden (Stand 12/2023).
 

Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?

2. Strukturwandel im Handwerk konstruktiv begleiten



Was wird umgesetzt?

Zur Analyse der Zielentwicklung werden wir folgende Aspekte eng beobachten:

  • Veränderung der Betriebsgrößenklassen und insbesondere die Entwicklung bei den Soloselbstständigen,
  • Veränderung von Beschäftigungsformen und
  • Entwicklung des Nachfolgemarkts.
Das Handwerk ist traditionell mittelständisch geprägt, hat sich dennoch in den letzten Jahren und Jahrzehnten unter dem Einfluss mehrerer Faktoren verändert. Der Senat und die HWK arbeiten gemeinsam daran, die besten Voraussetzungen für das Handwerk zu schaffen. Nichtsdestoweniger ist es von großer Bedeutung, gemeinsam zu verfolgen, welche Veränderung das Handwerk durchlebt und wie diese sich strukturell auswirken.
Nach Untersuchungen des Instituts für Handwerk und Mittelstand an der Universität Göttingen (ifh) sind aktuell folgende Entwicklungen bestimmend:
  • Betriebsgrößenstrukturen verändern sich hin zu relativ mehr Mittel- und Großbetrieben (MuG) – dies allerdings ohne, dass Kleinst- und Kleinunternehmen verschwinden.
  • Klassische Übergaben verlieren an Bedeutung, da die Mitarbeitenden die zentrale Ressource sind und nicht Maschinen, Kundenstämme etc. Weil Mitarbeiter und Kunden zu den MuG wechseln, verschwinden viele Betriebe vom Markt (wenn auch ohne volkswirtschaftlichen Verlust).
  • Industrieunternehmen müssen Service-Dienstleistungen vor Ort anbieten und integrieren Handwerk vertikal in ihre Unternehmen.
  • Bestimmte Branchen, in denen z.B. Standardisierungen, Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) oder Robotik möglich sind, werden von neuen Geschäftsmodellen dominiert (oft in Form von Holdings, Franchising etc.), die integrierte Standardlösungen kostengünstig und schnell zur Verfügung stellen und großen Marketingaufwand leisten können (etwa im Bereich serielle energetische Sanierung).
  • Auch Geschäftsmodelle, die per KI Buchführung, Mitarbeiterführung oder Kundenmanagement organisieren, nehmen zu und ermöglichen Effizienzgewinne und Plattformbildungen für neue Geschäftsmodelle.
Es wurde darüber hinaus vereinbart, folgende Entwicklungen zu verfolgen:
  • Veränderung der Betriebsgrößenklassen und insbesondere die Entwicklung bei den Soloselbstständigen,
  • Veränderung von Beschäftigungsformen und
  • Entwicklung des Nachfolgemarkts

Zur Entwicklung der Betriebsgrößenklassen und der Beschäftigungsformen liefert die amtliche Handwerkszählung valide jährliche Daten.

Unternehmen20082008 (%)  2011(%)2015 (%)20212021 (%)
Gesamt8.783100,0%100,0%100,0%8.045100,0%
Weniger als 5 Beschäftigte5.48462,4%63,1%60,7% 4.73358,8%
5 bis 91.67119,0%19,0%19,9%1.64420,4%
10 bis 1992110,5%10,2%11,0%92011,4%
20 bis 494815,5%5,7%5,7%5136,4%
50 und mehr2262,6%2,4%2,6%2352,9%
Einzelunternehmen
< 5 Beschäftigte
4.08846,5%3.91748,7%


Die Zahl der Handwerksunternehmen ist seit 2008 tendenziell leicht zurückgegangen. Der Anteil der Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten ist ebenfalls gesunken, dafür sind die Zahlen in den größeren Größenklassen etwas gestiegen. Innerhalb der Kleinstunternehmen ist die Zahl der Einzelunternehmen gestiegen. Jeder zweite Handwerksbetrieb ist heute ein Einzelunternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten.
Die Entwicklung der Zahl der Soloselbständigen im Handwerk stellt sich schwieriger dar, weil Soloselbstständigkeit statistisch nicht direkt erfasst wird, sondern aus anderen Betriebsmerkmalen abgeleitet werden muss. Eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts ermittelte in 2013 einen Anteil von rund 43 Prozent Ein-Personen-Unternehmen an allen Hamburger Handwerksbetrieben. Dieser Wert dürfte – der gesamtwirtschaftlichen positiven Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre folgend – aktuell geringfügig gesunken sein. Strukturell gehört der überwiegende Teil der Soloselbstständigen zu den zulassungsfreien Gewerken; insbesondere Gebäudereinigung, Kosmetik, Textilhandwerk und Fotografen sind stark vertreten.
Beschäftigte20082008 (%)  2011201520212021 (%)
Gesamt90.133100,0%90.07690.18193.486100,0%
Weniger als 5 Beschäftigte10.48211,6%10.339  9.3899.37110,0%
5 bis 910.97712,2%10.91210.34810.67411,4%
10 bis 1912.18613,5%11.97012.09412.29613,2%
20 bis 4914.29215,9%13.70314.13115.23916,3%
50 und mehr42.19646,8%43.15244.21945.90649,1%
Geringfügig Beschäftigte13.23814,7%12.60312.76710.37211,1%


Seit 2008 und insbesondere seit 2015 ist die Zahl der Beschäftigten im Handwerk gestiegen. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ging dafür signifikant zurück, was als Zeichen dafür zu werten ist, dass im Handwerk gute Arbeitsplätze entstehen. Analog zur Entwicklung der Betriebsgrößenklassen stellen wir fest, dass der Zuwachs der Beschäftigung fast ausschließlich bei den größeren Betrieben (hier: ab 50 Beschäftigten) stattgefunden hat. Damit findet eine gewisse Konzentration statt: Fast jeder zweite Beschäftigte im Handwerk arbeitet in einem mittelgroßen oder großen Unternehmen. 

Um die Entwicklung des Nachfolgemarkts zu beobachten, kann auf externe Studien zurückgegriffen werden. Der ZDH hat im Jahr 2020 eine Sonderumfrage „Betriebsnachfolge im Handwerk“ durchgeführt:

„Die Umfrageergebnisse zeigen, dass ein wachsender Anteil der Betriebe in näherer Zukunft an einen Nachfolger übergeben werden soll. Zudem ist der Beratungsbedarf zu Betriebsübergaben aufseiten der Betriebe hoch. Das ist nicht zuletzt auf die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für Übergaben und den Mangel an geeigneten Nachfolgern zurückzuführen:

  • Aktuell ist bereits beinahe jeder vierte Betriebsinhaber im Handwerk der Altersgruppe der über 60-jährigen zuzurechnen. Eine Folge der demografischen Entwicklung ist, dass in den kommenden 5 Jahren bei bis zu 125.000 Handwerksbetrieben die Übergabe an einen Nachfolger vollzogen werden dürfte.
  • In den zur Übergabe anstehenden Betrieben ist überwiegend bereits entschieden, wer die Nachfolge antreten soll. Dabei wird vor allem eine Weitergabe innerhalb der Familie oder die an einen Mitarbeiter angestrebt.
  • Zu den drei zentralen Herausforderungen für das Gelingen einer Betriebsübergabe zählen die Inhaber die Suche nach einem geeigneten Nachfolger (57 Prozent), die Ermittlung des Unternehmenswertes (40 Prozent) und steuerliche Aspekte (31 Prozent).
  • Erste Anlaufstelle für die Beratung zum Thema Betriebsnachfolge ist für die meisten Betriebe ihr Steuerberater, aber auch die Beratungsangebote von Handwerkskammern und -verbänden werden häufig genutzt. Die Zufriedenheit mit der Qualität dieser Beratungsangebote ist zudem insgesamt hoch.
  • Nur für etwa jeden fünften Betrieb, der in den kommenden 5 Jahren übergeben werden soll, wurde bereits der Unternehmenswert ermittelt. Am häufigsten werden Bewertungen durch die Berater der Handwerksorganisation (i.d.R. mittels des bewährten AWH-Verfahrens) oder den Steuerberater durchgeführt.
  • Vor allem die mittleren und großen Betriebe sehen gute Erfolgschancen für die Übergabe, während vor allem Kleinstbetriebe die Erfolgswahrscheinlichkeit deutlich zurückhaltender bewerten.“

Die Ergebnisse dieser Umfrage wurden zudem vom ifh ausgewertet. Die Studie kommt u.a. zu folgenden Ergebnissen:

„Ein nennenswerter Teil der übergabeinteressierten Altinhaber/-innen [schätzt] die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Übergabe angesichts verschiedener bestehender Hemmnisfaktoren als eher niedrig ein. Unter Fortschreibung der derzeitigen Status-quo-Bedingungen (d.h. unter der Annahme, dass entsprechende Anpassungen, Maßnahmen und Reaktionen ausbleiben), geht damit eine potenzielle Lücke auf der Nachfrageseite einher, da es im Projektionszeitraum zumindest noch an einer ausreichenden Zahl an Übernahmegründungen mangelt. Folglich bedarf es in der Zukunft verstärkter Übernahmegründungen im Handwerk, damit dem steigenden Angebot an potenziellen Unternehmensübergaben auch eine entsprechend große Anzahl an Nachfolger/-innen gegenübersteht.“

Darüber hinaus konnte die HWK im Rahmen des Projekts „Nachfolgelotsen“ viele Unternehmensübergaben begleiten. Die Arbeit im Projekt hat die Annahme bestätigt, dass die Förderung von Betriebsnachfolgen eine langfristige Aufgabe ist, die auf umfänglicher Netzwerkarbeit und Kontaktpflege auf Übergeber- und Übernehmerseite basiert (siehe Maßnahme 1).

 

Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?

3. Mittelstandsfreundlichkeit der Verwaltungspraxis weiterentwickeln



Was wird umgesetzt?

Der vereinfachte Zugang zu Ausschreibungen macht die öffentliche Auftragsvergabe für mehr Handwerksbetriebe attraktiv und lässt auch sie von der Nachfrage der öffentlichen Hand profitieren. Zudem wächst das Bieteraufkommen vor Ort, während die Zahl der aufgehobenen Ausschreibungen sinkt. In den nächsten Jahren werden wir folgende Handlungsansätze verfolgen:

  • Veröffentlichungsplattform vereinfachen (z.B. komfortable Suchfunktion),
  • Vergabeplattform über das Projekt TEVA optimieren, Anwendung durch möglichst viele Auftraggebende in Hamburg fördern,
  • Online-Formulare smarter gestalten, so dass nur diejenigen Informationen von Bietern abgefragt werden, die für die konkrete Ausschreibung tatsächlich benötigt werden,
  • Informationsveranstaltungen zu den vorgenannten drei Themenbereichen durchführen und gemeinsame Veranstaltungsreihe „Erfolg mit öffentlichen Aufträgen“ von Stadt und Kammer fortsetzen, um die Vergabekompetenz der Betriebe weiter auszubauen

Weiterhin mindestens zweimal jährlich stimmen Behörden und Handwerkskammer ab, wie z.B. vor dem Hintergrund der Vergabestatistik Veranstaltungen ausgerichtet werden, neuen Herausforderungen begegnet wird und welche vergaberelevanten Kenntnisse im Handwerk vermittelt werden sollen.

Das Projekt TEVA ist nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts über eine erforderliche Neuvergabe der Leistungen zum Halten gekommen. Die Finanzbehörde prüft derzeit Möglichkeiten zur Ertüchtigung des aktuellen Vergabemanagementsystems.

Die bundesweit eingeführte Veröffentlichungsplattform www.oeffentlichevergabe.de (Bekanntmachungsservice) lässt weit komfortablere Suchen nach öffentlichen Aufträgen auch von Hamburger Auftraggebern zu – hier besteht Einverständnis, diese Plattform zu bewerben.

Mit inhaltlicher Unterstützung der Finanzbehörde und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen fand am 06.02.2024 eine virtuelle Veranstaltung zur Vorstellung des Bekanntmachungsservices statt, an der über 50 Personen aus Handwerk und von Vergabestellen teilnahmen.
 

Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?

3. Mittelstandsfreundlichkeit der Verwaltungspraxis weiterentwickeln



Was wird umgesetzt?

Ob Baumaßnahmen, temporäre Verkehrsbeeinträchtigungen, Umwidmung von Straßen, Planung von Gewerbeflächen oder andere Maßnahmen dieser Art: Zahlreiche Zuständigkeiten der Bezirksämter haben unmittelbare Auswirkungen auf die unternehmerischen Rahmenbedingungen des Handwerks an seinen Standorten. Wo die bezirkliche Wirtschaftsförderung Handwerksbelange aktiv vertritt und mit bezirklicher Verwaltung und Politik vermittelt, praktiziert sie Mittelstandsfreundlichkeit vor Ort und entlastet Betriebe. Dies wollen wir fördern. Unsere Handlungsansätze sind dabei:

  • Dialog mit Handwerksbetrieben in den Bezirken systematisieren und ausbauen.
  • Formate schaffen für einen frühzeitigen Austausch über Veränderungen/Entwicklungen mit Relevanz für Betriebe.
  • Ausreichend dimensionierte Kapazitäten für die Wirtschaftsförderung in den Bezirksämtern erhalten.
Für alle Bezirke hat es einen Austausch zwischen Handwerk und der Bezirksamtsleitung gegeben, in dem auch die Bedeutung der auskömmlichen Stellenausstattung der bezirklichen Wirtschaftsförderung betont wurde. 
Dieses Format wurde auch seitens der Bezirke gut angenommen und soll künftig jährlich durchgeführt werden.
Der frühzeitige Austausch über Entwicklungen mit Relevanz für Betriebe läuft mit einigen Bezirksämtern bereits sehr routiniert, mit anderen wird die Kommunikation noch verstetigt.