Jahresabschlüsse, Lageberichte, Wirtschaftspläne und Gremienmitgliedschaft der Handwerkskammer Hamburg
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Serviceleistungen für MitgliedsbetriebeGeschäftsdaten der Handwerkskammer Hamburg

Die Handwerkskammer Hamburg ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die sich als Dienstleistungseinrichtung für ihre Mitglieder sowie ihre Partner in Wirtschaft, Gesellschaft und öffentlicher Verwaltung versteht.

Die Aktivitäten der Handwerkskammer Hamburg richten sich nach den Beschlüssen der Vollversammlung. Die Vollversammlung setzt sich aus 39 gewählten ehrenamtlichen Vertretern zusammen. Sie repräsentieren die in der Handwerkskammer organisierten Handwerke und handwerksähnlichen Gewerke. Zwei Drittel der Mitglieder sind Selbständige, ein Drittel ist als Arbeitnehmer im Handwerk tätig. Die Wahl der Vollversammlung und ihre Tätigkeit werden durch die Handwerksordnung (HwO) und die Satzung der Handwerkskammer geregelt.
Die Vollversammlung wählt einen Vorstand und eine Geschäftsführung, um die von ihr getroffenen Entscheidungen umzusetzen und die Geschäfte der Handwerkskammer zu führen. Vollversammlung, Vorstand und Ausschüsse nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.

Die Arbeit der Handwerkskammer Hamburg wird von der Behörde für Wirtschaft und Innovation begleitet. Als Aufsichtsbehörde der Handwerkskammer genehmigt sie die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse sowie alle weiteren nach der Handwerksordnung genehmigungspflichtigen Beschlüsse der Vollversammlung.



Kaufmännische Rechnungslegung - Jahresabschlüsse und Lageberichte

Mit der Aufstellung von Jahresabschlüssen in Form von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen die für mittelgroße Kapitalgesellschaften gelten, macht die Handwerkskammer Hamburg nicht nur der Vollversammlung, sondern allen Mitgliedern und der Öffentlichkeit das wirtschaftliche Ergebnis ihrer Arbeit transparent. Ebenso wird die Entwicklung des Vermögens dargelegt, das sie zur Umsetzung ihrer in der Handwerksordnung festgelegten Aufgaben verwaltet.





Wirtschaftspläne

Wirtschaftsplan 2025Plan 2025Plan 2024Ist 2023
Jahresüberschuss/-fehlbetrag vor Inanspruchnahme-4.088.938-684.383411.880
Betriebsergebnis-4.151.671-418.5781.492.705
Betriebsergebnis ohne Umlagen-4.151.671-418.5781.492.705
Summe betriebliche Erträge40.395.55239.167.68140.015.979
Summe Umsatzerlöse24.502.45223.909.87322.877.132
Lehrgangsgebühren5.859.6865.958.4065.463.877
Prüfungsgebühren1.133.5451.044.743902.959
Verwaltungsgebühren806.914627.367618.653
Öffentliche Zuschüsse4.706.6164.278.3374.046.929
Mieterträge2.412.2242.683.8512.484.502
Erstattungen391.702415.500350.899
Sonstige Umsatzerlöse1.548.9611.726.1811.682.861
Interne Erlöse und Erstattungen7.642.8047.175.4887.326.453
Kammerbeiträge14.900.00014.200.00015.424.423
Summe sonstige betriebliche Erträge993.1001.057.8071.714.424
Summe betriebliche Aufwendungen-44.547.223-39.586.259-38.523.275
Summe Materialaufwendungen-3.828.298-3.917.001-4.118.505
Summe Personalaufwendungen-16.987.287-16.323.172-15.689.402
Summe Abschreibungen-1.982.357-2.046.786-2.113.911
Summe sonstige betriebliche Aufwendungen-21.749.281-17.299.300-16.601.457
Summe innerbetrieblicher Leistungsaustausch000
Summe Umlagen-0-0-0
Finanz-/Zinsergebnis117.533-210.505-895.385
Steuern vom Einkommen u. Ertrag132.783
Sonstige Steuern-54.800-55.300-52.657
Aktive Rechnungsabgrenzung-190-10-237.753
Durchlaufende öffentliche Mittel000
Investitionen-382.900-828.433-209.319
Inanspruchnahme Instandhaltungsrücklage4.116.858724.000
Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Inspruchnahme der Instandhaltungsrücklage27.920 €39.617 €411.880 €


 


Finanzsicherung- und status

Die Handwerkskammer kann als Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks nur Bestand haben, wenn eine langfristige Stabilität der Finanzierung gewährleistet ist. Entsprechend wurde von der Vollversammlung im Dezember 2016 ein Finanzsicherungskonzept beschlossen. Das folgende Dokument gibt einen Überblick zu den gesetzten Zielen.

In ihrer Sitzung am 13. September 2022 hat die Vollversammlung das Finanzsicherungskonzept 2 mit folgenden Eckpunkten beschlossen: 

Eine aus allen Mitgliedern von Vorstand und Finanzausschuss sowie der Geschäftsführung zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat das Finanzsicherungskonzept 2 erarbeitet. Es soll das 2016 verabschiedete Finanzsicherungskonzept 1 ablösen und verfolgt folgende allgemeine Zielsetzungen:

Langfristig:
  • Die Handwerkskammer als Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks hat Bestand.
  • Die politische Stärke der Handwerkskammer und ihre Strahlkraft über Hamburg hinaussind erhalten.
  • Die Zukunft der Betriebe, der Handwerkskammer und der Innungen ist nachhaltiggesichert.
  • Die Schuldenlast ist unter betriebswirtschaftlichen Aspekten optimiert (Liquidität, Darlehenszins und Anlagezins berücksichtigend); Schuldenabbau erfolgt laufend.
  • Die Handwerkskammer erreicht eine langfristige Finanzstabilität und verschafft sich damit den finanziellen Spielraum für evtl. negative finanzielle Einflüsse.
Kurzfristig:
  • Das Finanzsicherungskonzept ist für das Ehrenamt der Vollversammlung und für das Hauptamt verbindlich und wird von diesem mitgetragen und konsequent umgesetzt.
  • Das Finanzsicherungskonzept ist offen für neue Entwicklungen und lässt Spielraum für innovative Entwicklungen, wie z.B. Kunden im Mittelpunkt (KiM) und Digitalisierung im Handwerk zu.
  • Die Wirtschaftlichkeit des ELBCAMPUS (Geschäftsbereich IV) ist durch zusätzliche Erträge und/oder durch die Erhöhung des durchschnittlichen Deckungsbeitragssatzes verbessert.
Der Auftrag für die Erarbeitung des Finanzsicherungskonzepts 2 ergibt sich aus dem Handlungsprogramm 2024, welches die Vollversammlung in Ihrer Sitzung im Dezember 2019 beschlossen hatte.

Zur Erarbeitung des Konzepts wurden von der Arbeitsgruppe zwei Sitzungen am 30.11.2021 und 19.04.2022 abgehalten. Im Rahmen der zweiten Sitzung haben Finanzausschuss und Vorstand jeweils unter Wahrung der für das jeweilige Gremium geltenden formalen Vorgaben für das auf Basis der Sitzungen von der Geschäftsführung entworfene Konzept votiert; der Vorstand hat beschlossen, die Vollversammlung in der anstehenden Sitzung um entsprechende Beschlussfassung zu ersuchen.

Grundlage der Beschlussfassung ist die den Vollversammlungsmitgliedern für die Arbeitgeberund Arbeitnehmervorbesprechung vom 31. August 2022 zur Verfügung gestellte vertrauliche Unterlage (die Vertraulichkeit ist aus Gründen des Datenschutzes und des Wettbewerbsschutzes (ELBCAMPUS) erforderlich).
Gemäß Beschlussfassung der Vollversammlung vom 15.12.2016

Ziele - Übersicht

Allgemeine Ziele:
Langfristig 5-10 Jahre
Kurzfristig 1 Jahr

Spezifische Ziele:
Langfristig 5-10 Jahre
Mittelfristig 3-5 Jahre
Kurzfristig 1 Jahr

Ziele 1: Allgemeine Ziele - Zielerreichung: Langfristig
  • Die Handwerkskammer als Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks hat Bestand.
  • Die politische Stärke der Handwerkskammer Hamburg und ihre Strahlkraft über Hamburg hinaus sind erhalten.
  • Die Zukunft der Betriebe, der Handwerkskammer Hamburg und der Innungen ist nachhaltig gesichert.

Ziele 2: Allgemeine Ziele – Zielerreichung: Langfristig

  • Die Schuldenlast ist unter betriebswirtschaftlichen Aspekten optimiert (Liquidität, Darlehnszins und Anlagezins berücksichtigend)
  • Die Handwerkskammer erreicht eine langfristige Finanzstabilität und verschafft sich damit den finanziellen Spielraum für evtl. negative finanzielle Einflüsse.

Ziele 3: Allgemeine Ziele – Zielerreichung: Kurzfristig

  • Das Finanzsicherungskonzept ist für das Ehrenamt der Vollversammlung und für das Hauptamt verbindlich und wird von diesem mitgetragen und konsequent umgesetzt.
  • Das Finanzsicherungskonzept ist offen für neue Entwicklungen und lässt Spielraum für innovative Entwicklungen, wie z.B. Kunden im Mittelpunkt (KiM) und Digitalisierung im Handwerk zu.

Ziele 4: Allgemeine Ziele – Zielerreichung: Kurzfristig

  • Der strikte Sparkurs der Handwerkskammer ist fortgesetzt und es wurde in die Zukunft investiert, wie z.B. in die Entwicklung des ELBCAMPUS.
  • Es ist kein neuer Investitionsstau entstanden.
  • Investitionen sind ohne Kreditaufnahme erfolgt; Ausnahme rentable Investitionen

Ziele 5: Allgemeine Ziele – Zielerreichung: Kurzfristig

  • Die Wirtschaftlichkeit des ELBCAMPUS (Geschäftsbereich IV) ist durch zusätzliche Erträge und/oder durch die Erhöhung des durchschnittlichen Deckungsbeitragssatzes verbessert. 

Hinweis: Die Ziele werden als Teil des Finanzsicherungskonzeptes öffentlich gemacht. Konkrete Zielmarken für die Wirtschaftlichkeit des ELBCAMPUS werden daher aus Gründen des Wettbewerbsschutzes nicht genannt.



Ziele 6: Spezifische Ziele – Zielerreichung: Langfristig

  • Das Eigenkapital ist dauerhaft positiv, auch ohne das Sondervermögen des Seniorenwohnparks.
  • Der Investitionsstau im Gewerbehaus ist abgebaut.
  • Für künftige Investitionen für Baumaßnahmen oder Beschaffung von Anlagegütern sind Rücklagen unter Berücksichtigung der vom Bundesverwaltungsgericht 2016 aufgestellten Kriterien erfolgt.

Ziele 7: Spezifische Ziele – Zielerreichung: Mittelfristig

  • Die Prozesse Bau ELBCAMPUS sind beendet, soweit die Prozesserfolgsaussichten für die Kammer vom Gericht oder vom Rechtsbeistand der Kammer als gering (<= 50 %) eingeschätzt worden sind.
  • Die Wirtschaftlichkeit der Tochter Berufsakademie Hamburg (BA-H) ist gegeben.

Ziele 8: Spezifische Ziele – Zielerreichung: Mittelfristig

  • Die Wirtschaftlichkeit der Eigenbetriebe (Treffpunkt und ELBCAMPUS Lounge) ist gegeben.
  • Wenn machbar und im Sinne einer nachhaltigen Finanzsicherung vertretbar: Beitragssenkung entsprechend des von der Vollversammlung beschlossenen Prüfschemas für nachhaltig sichere Finanzen.

Ziele 9: Spezifische Ziele – Zielerreichung: Kurzfristig

  • Das operative Ergebnis der Gesamtkammer ist positiv.
  • Die Wirtschaftlichkeit der Töchter Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt (SLV) und Gewerbeförderungs GmbH ist gegeben. 
  • Es soll bis 2020 keine Beitragssatzerhöhung erfolgen.