Jahresabschlüsse, Lageberichte, Wirtschaftspläne und Gremienmitgliedschaft der Handwerkskammer Hamburg
iStockphoto.com

Serviceleistungen für MitgliedsbetriebeGeschäftsdaten der Handwerkskammer Hamburg

Die Handwerkskammer Hamburg ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die sich als Dienstleistungseinrichtung für ihre Mitglieder sowie ihre Partner in Wirtschaft, Gesellschaft und öffentlicher Verwaltung versteht.

Die Aktivitäten der Handwerkskammer Hamburg richten sich nach den Beschlüssen der Vollversammlung. Die Vollversammlung setzt sich aus 39 gewählten ehrenamtlichen Vertretern zusammen. Sie repräsentieren die in der Handwerkskammer organisierten Handwerke und handwerksähnlichen Gewerke. Zwei Drittel der Mitglieder sind Selbständige, ein Drittel ist als Arbeitnehmer im Handwerk tätig. Die Wahl der Vollversammlung und ihre Tätigkeit werden durch die Handwerksordnung (HwO) und die Satzung der Handwerkskammer geregelt.
Die Vollversammlung wählt einen Vorstand und eine Geschäftsführung, um die von ihr getroffenen Entscheidungen umzusetzen und die Geschäfte der Handwerkskammer zu führen. Vollversammlung, Vorstand und Ausschüsse nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.

Die Arbeit der Handwerkskammer Hamburg wird von der Behörde für Wirtschaft und Innovation begleitet. Als Aufsichtsbehörde der Handwerkskammer genehmigt sie die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse sowie alle weiteren nach der Handwerksordnung genehmigungspflichtigen Beschlüsse der Vollversammlung.



Kaufmännische Rechnungslegung - Jahresabschlüsse und Lageberichte

Mit der Aufstellung von Jahresabschlüssen in Form von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen die für mittelgroße Kapitalgesellschaften gelten, macht die Handwerkskammer Hamburg nicht nur der Vollversammlung, sondern allen Mitgliedern und der Öffentlichkeit das wirtschaftliche Ergebnis ihrer Arbeit transparent. Ebenso wird die Entwicklung des Vermögens dargelegt, das sie zur Umsetzung ihrer in der Handwerksordnung festgelegten Aufgaben verwaltet.





Wirtschaftspläne und Finanzsicherung


Finanzsicherung und -status

Die Handwerkskammer kann als Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks nur Bestand haben, wenn eine langfristige Stabilität der Finanzierung gewährleistet ist. Entsprechend wurde von der Vollversammlung im Dezember 2016 ein Finanzsicherungskonzept beschlossen. Das folgende Dokument gibt einen Überblick zu den gesetzten Zielen.

Finanzsicherungskonzept vom 20.12.2022
Finanzsicherungskonzept vom 15.12.2016