Anpassungs- und NachqualifizierungIQ Projekt Mission Zukunft
Berufliche Perspektiven für Zugewanderte, deren berufliche Qualifaktionen in Deutschland formal anerkannt werden.
Das Angebot richtet sich an zugewanderte Handwerker*innen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres ausländischen Berufsabschlusses befinden. Seit Einführung des so genannten Anerkennungsgesetzes 2012, können zugewanderte Fachkräfte ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen.
Stimmen die Inhalte ihrer Ausbildung mit denen des deutschen Referenzberufes überein, erhalten sie eine volle Gleichwertigkeit bescheinigt und können auch in Deutschland als anerkannte Fachkräfte weiterarbeiten. Fehlen ihnen einige Fachkenntnisse, weil es hier andere Techniken, Materialien oder Anforderungen gibt, erhalten sie eine teilweise Gleichwertigkeit. Um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen, können die dafür erforderlichen Kenntnisse in Anpassungs- und Nachqualifizierungen nachgeholt werden.
Das Beratungsteam von Mission Zukunft führt zu der passgenauen Qualifizierung in der Hansestadt und zeigt berufliche Perspektiven auf. In Zusammenarbeit mit Betrieben, Innungen und Weiterbildungsanbietern werden Teilnehmende in drei Modulen berufsbezogen beraten, in Anpassungs- und Nachqualifizierungen im Hamburger Handwerk vermittelt und bei Bedarf begleitet.
Anpassungs- und Nachqualifizierung
Die Anpassungsqualifizierung, kurz APQ, richtet sich an zugewanderte Handwerkerinnen und Handwerker, deren ausländische Ausbildung hier als „teilweise gleichwertig“ anerkannt wurde. Die für eine volle Gleichwertigkeit noch fehlenden Kenntnisse können die Fachkräfte nachholen – in einem daran interessierten Ausbildungsbetrieb. Individuell kommen in der APQ Fortbildungsmaßnahmen wie beispielsweise eine überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) hinzu. Das Beratungsteam akquiriert passgenau Praktika und begleitet Betrieb und Teilnehmende. Fachkräfte im Anerkennungsverfahren, die keine ausreichenden Berufsnachweise erbringen können, werden im Verfahren mittels Arbeitsprobe begleitet.
Brückenmaßnahme Umwelthandwerk
Die Brückenmaßnahme Umwelthandwerk richtet sich an zugewanderte und geflüchtete Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen in technischen Berufen wie beispielsweise Ingenieurswissenschaften. Aufbauend auf ihren technischen Vorerfahrungen werden die Teilnehmenden für Berufe im Umwelthandwerk vorbereitet – von Fachkraftabschlüssen im Bereich der Gebäudetechnik über Anlagenmechanik, Elektronik oder Kälte- und Klimatechnik bis hin zur Leitung einer Biogasanlage. Die Brückenmaßnahme besteht aus vier Säulen: technisches Deutsch, praktische Werkstattübungen, Exkursionen und Coachings. Im Anschluss können die Absolvent*innen entweder direkt eine qualifizierte Anstellung aufnehmen oder eine weiterführende Fachqualifizierung in der gefragten Energie- und Umwelttechnik im Handwerk besuchen.
Das IQ Modul arbeitet eng mit dem Zentrum für Energie-, Wasser- und Umwelttechnik (ZEWU) der Handwerkskammer Hamburg zusammen.
Externenprüfung für Zugewanderte
Die Externenprüfung richtet sich an Zugewanderte mit jahrelanger Berufserfahrung, aber ohne einen formalen Berufsabschluss, der in Deutschland anerkannt werden könnte. Die erforderliche Fachtheorie können sie sich aneignen und als Externe an der normalen Gesellenprüfung im jeweiligen Gewerk teilnehmen, um einen formalen Berufsabschluss zu erreichen. Das Beraterteam prüft in jedem Einzelfall, ob die gesetzlichen Zulassungskriterien für die Externenprüfung erfüllt sind – gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung. Das Beratungsteam vermittelt die Teilnehmenden in geeignete Vorbereitungskurse an Berufsschulen oder Bildungsträger und begleitet sie individuell auf ihrem Weg.
Förderung: Das Projekt Mission Zukunft der Handwerkskammer Hamburg ist ein Teilprojekt im IQ Netzwerk Hamburg. Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).