Masterplan Handwerk - Flächen für Handwerksbetriebe
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Masterplan Handwerk 2030: Handlungsfeld 2Flächen für Handwerksbetriebe

Ziele



1. Angebot von ausreichend bezahlbaren Gewerbeflächen für Handwerk und Gewerbe

Steigende Boden- und Baukosten sowie die Flächenkonkurrenzen in einem Stadtstaat wie Hamburg schlagen auch auf die Preise für die Miete oder den Erwerb von Gewerbeflächen durch – insbesondere in den zentralen, urbanen Lagen innerhalb des Rings 2. Eine Verdrängung bestimmter handwerklicher Tätigkeiten, insbesondere von Tätigkeiten mit vergleichsweise hohen Immissionen und Flächenbedarfen, gilt es zu vermeiden. Handwerker- und Gewerbehöfe, die im innerstädtischen Raum bezahlbare Flächen anbieten können, sind noch nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und werden unter den Bedingungen des Hamburger Immobilienmarkts bislang nicht in ausreichendem Maße von privaten Investoren entwickelt. Vor diesem Hintergrund setzen sich Senat und Handwerkskammer das gemeinsame Ziel, ein ausreichendes Angebot bezahlbarer Gewerbeflächen für Handwerk und Gewerbe insbesondere auch in zentralen Lagen sicherzustellen und dieses allen Akteuren auf geeignete Art und Weise transparent zu machen. Diese Zielsetzung gilt sowohl im Bestand (Vermeidung von Verdrängung und Verknappung des Angebots) als auch für Neuentwicklungen. Da, wo Nachverdichtung im Bestand stattfindet, müssen die Belange von Wohnungsbau und Gewerbe gleichermaßen berücksichtigt werden.



2. Stadtentwicklungs- und erneuerungsvorhaben: Strukturierte Einbindung der HWK

Die regelhaften Beteiligungsangebote im Rahmen von Stadtentwicklungs- und Erneuerungsvorhaben sind überwiegend an die interessierte (Fach-)Öffentlichkeit gerichtet und müssen eine große Bandbreite von Themen behandeln. Sie sollen künftig verstärkt die Möglichkeit bieten, die spezifischen Belange des Handwerks im ausreichenden Maße geltend zu machen. Erst über eine spezifische Einbindung der Handwerkskammer können Standortinteressen des Handwerks im Rahmen von Stadtentwicklungsvorhaben integriert bewertet und verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund wollen Senat und Handwerkskammer eine systematisierte Einbindung der Kammer im Rahmen von Stadtentwicklungs- und Erneuerungsvorhaben durch die städtischen Entwicklungsgesellschaften (wie bspw. IBA Hamburg, HafenCity Hamburg, Billebogen Entwicklungsgesellschaft) und Bezirksämter gewährleisten. Für die Belange von Handwerk und produzierendem Gewerbe sind zur Einbindung der Handwerkskammer bis Mitte 2023 spezifische Partizipationsmöglichkeiten zu vereinbaren. Dies können je nach Maßnahme Beteiligungsformate oder andere Möglichkeiten der regelhaften oder anlassbezogenen Beteiligung sein.



Maßnahmen



Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?

1.
Angebot von hinreichend bezahlbaren Gewerbeflächen für Handwerk und Gewerbe



Was wird umgesetzt?

Über nachstehende Handlungsansätze wollen wir der Verknappung von für Handwerksbetriebe geeigneten Gewerbeflächen und damit ihrer Verdrängung aus dem Stadtraum entgegenwirken:

  • Übertragung (zum Verkehrswert) einer zweiten Tranche attraktiver stadteigener gewerblicher Bestands- und Entwicklungsflächen an die HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (HIE);
  • eine Umwandlung von GE-Flächen erfolgt nur in Abstimmung mit integrierten Gebietsentwicklungen und sofern diese Flächen auch zu üblichen Gewerbepreisen nicht mehr für Handwerk und Gewerbe marktgängig sind. Eine Umwandlung von Teilflächen, die für das Gewerbe geeignet sind, erfolgt nur gegen eine Bereitstellung von Ersatzraum in gestapelter Form auf verkleinerter Fläche (Gewerbehof) durch die Planbegünstigten vor Ort oder in unmittelbarer Umgebung.
  • Entwicklung von für das Handwerk geeigneten Flächenangeboten (insb. in GE-Qualität) bei Stadtentwicklungs-/-erneuerungsvorhaben (vgl. Ziel 2);
  • regelmäßiger Austausch der Handwerkskammer mit HIE, Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und Wirtschaftsbehörde über das Gewerbeflächenangebot;
  • regelmäßige Fortschreibung der bezirklichen Gewerbeflächenkonzepte, die die Identifizierung von handwerksgeeigneten Flächen und Handwerkerhof Standorten beinhalten;
  • Optimierung der Hamburger Immobiliendatenbank (HDB) hinsichtlich der transparenten Darstellung von für das Handwerk geeigneten verfügbaren (Miet-)Flächen und transparente Darstellung der städtischen Angebotsflächen im Geoinformationssystem der Metropolregion Hamburg.
Der Verkauf der Tranchen IIa und IIb an die HIE ist erfolgt. Eine weitere Tranche (IIc) wird geprüft. Ein regelmäßiger Austausch der HWK mit der HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft GmbH (Hamburg Invest) ist etabliert.

Mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen finden projektbezogene Austausche statt, wie beispielsweise zum Bebauungsplanverfahren Steilshoop 3.

Die Bezirksämter haben im ersten Quartal 2023 in der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau eine Aktualisierung ihrer Gewerbeflächenkonzepte vorgestellt. Darauf aufsetzend hat die BWI eine Bilanz der Gewerbeflächen für die Gesamtstadt erstellt, die 2024 im dritten Quartal fortgeschrieben werden soll.

Die Immobiliendatenbank der Hamburg Invest wurde überarbeitet („Hamburg Invest Immobilien | Portal für Gewerbeimmobilien“: https://hamburg-business.com/de/gewerbeimmobilien) und bietet jetzt ein besser dargestelltes Angebot. Die Immobiliensuche soll noch optimiert werden. Zudem wurden die Darstellungen im Gewerbeflächeninformationssystem der Metropolregion Hamburg (Gefis) mit der HWK erörtert.
 

Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?

1. Angebot von hinreichend bezahlbaren Gewerbeflächen für Handwerk und Gewerbe



Was wird umgesetzt?

Die Umsetzung des städtischen Gewerbehofkonzepts bzw. der von der Handwerkskammer entwickelten „Handwerkerhof-Strategie 2030“ soll bezahlbare Standorte im innerstädtisch verdichteten Raum schaffen, den Verdrängungsdruck auf die Betriebe mindern und die Versorgungslage der Bevölkerung mit Handwerksleistungen im Nahraum verbessern. Senat und Handwerkskammer vereinbaren vor diesem Hintergrund: Wir definieren gemeinsam prioritär zu verfolgende Vorhaben im Bereich der Schaffung von Handwerker- und Gewerbehöfen mit festen Umsetzungszeiträumen und setzen zudem klare Etappenziele. Kammer und Stadt erstellen eine tabellarische Übersicht über die verfolgten Vorhaben und aktualisieren diese regelmäßig. Einige wichtige Vorhaben können aber bereits bei Abschluss des Masterplans beispielhaft genannt werden: Bis 2025 werden Gewerbehöfe in der Krausestraße und am Diebsteich sowie in der Kurt-Oldenburg-Straße umgesetzt. Des Weiteren verfolgt der Senat nach Schaffung der entsprechenden planrechtlichen Voraussetzungen auch das Ziel, in Oberbillwerder sowie Fischbeker Reethen Gewerbehöfe zu realisieren. Darüber hinaus wird im Holstenquartier ein privater Gewerbehof errichtet.

Der Senat hat im Februar 2024 eine Fortschreibung seines Gewerbehofberichts vorgelegt (Drs. 22/14491). Der Bericht enthält u.a. einen tabellarischen und georeferenzierten Überblick über alle in den letzten zehn Jahren realisierten und in absehbarerer Zukunft geplanten Gewerbehöfe sowie mögliche Potenzialflächen. So ist der Gewerbehof an der Kurt-Oldenburg-Straße im November 2023 fertiggestellt worden, für den Handwerkerhof an der Krausestraße ist der Spatenstich in 2025 geplant. Hinsichtlich der Errichtung eines Handwerkerhofes an der Vogt-Kölln-Straße gibt es aussichtsreiche Gespräche. 

Die Perspektiven für die Entwicklung von Handwerkerflächen in Oberbillwerder liegen jenseits der Zielmarke 2030. Bisher befinden sich die Flächen für den Handwerkerhof und den Mobility Hub 2 „Handwerk“ im 3. Abschnitt. In den trilateralen Gesprächen mit IBA, BWI und HWK am 10.10.2023 hat die IBA ein Vorziehen in den Abschnitt 1a als möglich dargestellt. Die IBA wird im weiteren Projektverlauf prüfen, inwieweit diese Bauvorhaben in einer früheren Projektphase realisiert bzw. erschlossen werden können. Genauere Angaben können momentan nicht gemacht werden.

Für Informationen zu den weiteren geplanten Höfen wird auf den oben genannten Gewerbehofbericht 2024 verwiesen.
 

Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?

1. Angebot von ausreichend bezahlbaren Gewerbeflächen für Handwerk und Gewerbe



Was wird umgesetzt?

Eine erfolgreiche Sicherung, Weiter- und Neuentwicklung der für Handwerk geeigneten Standorte an den Magistralen und bei der Planrechtsänderung von Geschäftsgebieten wirkt einem steigenden Verdrängungsdruck entgegen. Der Senat strebt daher an, die Belange der Handwerksbetriebe bei diesen Prozessen als integratives Element der Quartiersentwicklung zu berücksichtigen und wird entsprechende Schritte und Maßnahmen mit den relevanten Akteuren abstimmen. Vor dem Hintergrund vereinbaren Senat und Kammer konkret folgende Maßnahmen:

  • Neuentwicklung von Standorten für das Handwerk: Werden an den Magistralen und in Geschäftsgebieten handwerksgeeignete Standorte mit Entwicklungspotenzialen für eine gewerbliche Nutzung identifiziert, wird die Handwerkskammer frühzeitig beteiligt. Dabei sollen auch potenzielle Standorte für Handwerker- bzw. Gewerbehöfe identifiziert werden
  • Bestandssicherung von Handwerksbetrieben: Im Rahmen der Magistralen- und Geschäftsgebietsentwicklung wird die Handwerkskammer bei der Betroffenheit von gewerblich genutzten Flächen frühzeitig eingebunden und beteiligt.
  • Flexibilisierung der festen Praktikumsphasen im Schuljahr zur besseren Nutzung des Praktikumsangebotes für Schüler*innen der Abschlussklassenstufen
  • Zu Neuentwicklung und Bestandssicherung gibt es einen Dialog zwischen Handwerkskammer, Bezirksämtern und den für Wirtschaft und Stadtentwicklung zuständigen Behörden.
Derzeit wird ein „Masterplan Magistralen“ für die Gesamtstadt erstellt. Der Masterplan trifft strategische Aussagen zu den zwölf Magistralen in gesamtstädtischen Strategieplänen, sogenannten „Magistralenprofilen“ und Zielbildern für Raumtypen. Dabei berücksichtigt der Senat die Interessen der Gewerbetreibenden. Am 24. August 2023 hat ein Stakeholdergespräch stattgefunden, in dem der HWK sowie der Handelskammer (HK) und dem Industrieverband Hamburg e.V. (IHV) der aktuelle Arbeitsstand des Masterplans Magistralen vorgestellt und der Schwerpunkt der Arbeiten diskutiert wurde. HWK und BWI haben sich hier verabredet, die Magistralenprofile im Nachgang noch einmal detaillierter hinsichtlich der Handwerksbetroffenheit zu beleuchten. Im nächsten Schritt werden unter Koordination der BSW erste Ideen für Modellräume entwickelt, die beispielgebend sein sollen für ähnliche Situationen. Dies ist ein geeigneter Anlass für weiteren Austausch mit der HWK. Die Räume wurden im Stakeholder-Termin bereits benannt.

Der Senat hat in 2015 für Geschäftsgebiete die Bebauungsplanverfahren evoziert und in 2018 festgelegt, dass nur noch für ausgewählte Geschäftsgebiete in Hamburg-Nord und Hamburg-Mitte die Festsetzung als Geschäftsgebiet aufgehoben wird, um im Ergebnis diese Flächen zukünftig nach § 34 BauGB zu beurteilen. Im Bereich von festgesetzten Geschäftsgebieten wird die HWK darüber hinaus frühzeitig (informell) durch die BWI informiert und kann im weiteren Planungsverlauf im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgeben.

In den kommenden Jahren soll geprüft werden, wie die HWK nicht nur frühzeitig informiert, sondern auch – insbesondere von den Bezirksämtern – beteiligt werden kann, damit negative Entwicklungen wie zum Beispiel Entmietungen handwerklicher Betriebe vermieden werden können.
 

Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?

2. Stadtentwicklungs- und -erneuerungsvorhaben: Strukturierte Einbindung der HWK



Was wird umgesetzt?

Im Sinne der oben beschriebenen Ziele ist es entscheidend, dass besonders bei großen Projekten der städtischen Entwicklungsgesellschaften die Erfordernisse des Handwerks in der Planung und Ideenentwicklung berücksichtigt werden. Der Senat wird daher prüfen, wie eine noch bessere Einbindung der Handwerkskammer geschaffen werden kann. Dafür sollen im Rahmen eines Austausches mit allen Beteiligten ab Sommer 2022 ein Verfahren erarbeitet, abgestimmt und entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet werden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird diesen Austausch initiieren.

Es gibt bisher keine kontinuierlichen Austauschformate. Das oben erwähnte Verfahren ist aus Kapazitätsgründen bei der BSW noch nicht angestoßen worden. Der Senat wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass im 2. Quartal 2024 mit der Umsetzung und Etablierung von gemeinsamen Dialogformaten begonnen werden kann.
 

Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?

1.
Angebot von ausreichend bezahlbaren Gewerbeflächen für Handwerk und Gewerbe
2. Stadtentwicklungs- und -erneuerungsvorhaben: Strukturierte Einbindung der HWK



Was wird umgesetzt?

Die Vision eines „Innovationsstadtteils“ auf dem Kleinen Grasbrook bietet konkrete Ansatzpunkte für die Ansiedlung von Handwerksbetrieben. Auch das Handwerk soll auf dem Kleinen Grasbrook präsent sein. Die Neuentwicklung des Stadtteils bringt die Chance mit sich, einen Arbeits- und Vernetzungsort spezifisch für innovative Technologien und Verfahren in der handwerklichen Arbeit zu schaffen. Dies könnte im Rahmen der Einrichtung eines speziellen Handwerkerhofs für innovative Betriebe unter der Marke „ZUKUNFTSWERKSTATT Kleiner Grasbrook“ geschehen, der innovative Betriebe zusammenführt, ihnen eine gemeinsame Infrastruktur zur Verfügung stellt, Vernetzungsmöglichkeiten mit Innovationspartnern aus IT, Wissenschaft und Industrie eröffnet und anderen Betrieben die Gelegenheit gibt, von dort erreichten Fortschritten zu lernen.

Der Senat wird im Rahmen der Entwicklung auf dem Kleinen Grasbrook die Realisierbarkeit einer ZUKUNFTSWERKSTATT beispielsweise in Form eines Gewerbehofes prüfen. Senat und Handwerkskammer betrachten diese Entwicklung als herausragenden Beitrag sowohl zur Handwerkerhof-Strategie für Hamburg wie auch zur Einbeziehung des Handwerks in die regionale Innovationsstrategie (vgl. Handlungsfeld 3). Angestrebter Standort ist das Hafentorquartier, dessen Flächen im Hafenbereich liegen.

Die Schaffung eines innovativen Handwerkerhofes „ZUKUNFTSWERKSTATT Kleiner Grasbrook“ war Thema in mehreren Gesprächen zwischen Senat und Kammer. Die HWK hat im Zuge der Abstimmung des Hafenentwicklungsplans auf die Potenziale in diesen Gebieten hingewiesen, da diese nach Auffassung der HWK nur ungenügend berücksichtigt wurden.

Da es kein Bauleitplanverfahren geben wird, ist die Schaffung geeigneter Beteiligungs- und Austauschformate erforderlich. Ein Termin zur „ZUKUNFTSWERKSTATT Kleiner Grasbrook“ mit der HafenCity Hamburg GmbH soll im Jahr 2024 stattfinden.
 

Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?

1. Angebot von ausreichend bezahlbaren Gewerbeflächen für Handwerk und Gewerbe
2. 
Stadtentwicklungs- und -erneuerungsvorhaben: Strukturierte Einbindung der HWK
> Bezug zum Handlungsfeld 5 Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Was wird umgesetzt?

Ziele dieser städtebaulichen Entwicklung sind der Aufbau eines Unternehmensnetzwerks, der Umbau des Unternehmensstandortes (Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes) sowie die Förderung von Synergien und Klimaschutz als Image- und Standortfaktor für den Gewerbestandort. Kammer und Senat wirken gemeinsam darauf hin, dass das Handwerk sich angemessen an dieser Entwicklung beteiligt.

Der Pilotstandort Gewerbepark Hamburg-Nord (früherer Arbeitstitel: Sportallee / Weg beim Jäger / Röntgenstraße) möchte zum klimafreundlichsten Gewerbegebiet Hamburgs werden. Die Unternehmen im Gewerbegebiet erhalten die Möglichkeit, sich über erfolgreiche Projekte im Bereich Klimaschutz auszutauschen, sich zu vernetzen und Synergien zu entdecken. Außerdem bietet das Projekt die Möglichkeit zur Beteiligung an der Gebietsentwicklung und informiert über Beratungs- und Förderangebote.

Die HWK wurde mit Beginn der Auswahl des Gewerbegebiets als Modellgebiet beim begleitenden Aufbau eines Unternehmensnetzwerks einbezogen. Der Aufbau eines Unternehmensnetzwerks wird von der bezirklichen Wirtschaftsförderung und dem Klimaschutzmanagement des Bezirkes Hamburg-Nord strukturiert vorangetrieben. Das ZEWU ist an den Netzwerksitzungen regelmäßig vertreten und unterstützt Handwerksbetriebe mit Information und Beratung in den Strukturen der UmweltPartnerschaft. Zukunftsweisende Projektideen, die aus dem Handwerk heraus entstehen, werden im Rahmen der Möglichkeiten durch aktive Vernetzung unterstützt.

Der Bezirk Hamburg-Nord hat mit dem Pilotprojekt den Wettbewerb Klimaaktive Kommune 2023 des Bundeswirtschaftsministeriums in der Kategorie „Klimaschutz durch Kooperationen mit der Wirtschaft“ gewonnen.