Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Mechaniker*in für Reifen- und Vulkanisationstechnik
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZMechaniker*in für Reifen- und Vulkanisationstechnik

Räder, Reifen und das gesamte Fahrwerk sind besonders sicherheitsrelevante Fahrzeugteile. Deine Kunden, die Autofahrer*innen vertrauen dir, da diese Komponenten bestückt, wartet und repariert werden müssen.

Du wählst geeignete Reifen aus und montierst sie. Zudem erneuerst du Laufflächen, schneidest Profile nach, stellst die Spur ein und übernimmst die Endkontrolle. Dein Beruf verlangt ein hohes Maß an Know-how. Das kommt auch der Umwelt zugute. Denn deine professionelle Wartung optimiert den Rollwiderstand und senkt so Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß und mindert damit die Umweltbelastung.
Nach der Grundausbildung kannst du dich im dritten Jahr auf ein Fachgebiet spezialisieren. Wenn du dich für Reifen- und Fahrzeugtechnik entscheidest, lernst du Fahrwerke, Bremsen, Rad-/Reifensystem sowie Abgas- und Klimaanlagen zu warten und instand zu setzen. Du übst auch, wie du die Fahrzeugoptik durch Anbauteile verändern kannst.
Im Bereich Vulkanisationstechnik setzt du vor allem Reifen und Schläuche instand, erneuerst Reifen und wartest Fördergurte. Zudem stellst du Gummiauskleidungen und -beläge her oder reparierst sie.

Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen zwei Fachrichtungen gewählt werden:
  1. Reifen- und Fahrwerktechnik
  2. Vulkanisationstechnik

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen
  • Qualitätsmanagement
  • Messen und Prüfen an Systemen
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Kommunikation mit internen und externen Kunden
  • Bedienen von Fahrzeugen und Systemen
  • Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen
  • Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
  • Prüfen und Eingrenzen von Schäden und Störungen sowie Bestimmen der Ursachen
  • Fügen
  • Manuelles und maschinelles Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen
  • Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen
  • Reparieren von Schläuchen und Reifenlaufflächen

In der Fachrichtung Reifen- und Fahrwerktechnik
  • Warten und Instandsetzen von Fahrwerken, Baugruppen und Systemen
  • Instandhalten von Reifen und Rädern
  • Verändern der Fahrdynamik
  • Verkaufen von Produkten
In der Fachrichtung Vulkanisationstechnik
  • Instandsetzen von Reifen und Schläuchen
  • Erneuern von Reifen
  • Warten und Instandsetzen von Fördergurten
  • Herstellen und Instandsetzen von Gummiauskleidungen und -belägen
Dauer der Ausbildung:
3 Jahre

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 31.07.2024
1. Ausbildungsjahr: 945,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 
1.045,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.105,00 Euro

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.08.2024
1. Ausbildungsjahr: 1.010,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.110,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.170,00 Euro

Prüfungen:
Zwischenprüfung: 
Findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Kreishandwerkerschaft Hannover

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen