Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Bestatter*in
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZBestattungsfachkraft

Im Trauerfall unterstützt du als Bestattungsfachkraft Menschen, die einen Angehörigen verloren haben.

Zu deinen Aufgaben gehören die fachgerechte Überführung und Behandlung von Verstorbenen ebenso wie die organisatorische und verwaltungsmäßige Abwicklung von Begräbnissen bei Erd- und Feuerbestattungen. Weil du auch Särge ausstattest sowie anpasst und dabei mit modernen Werkzeugen und Maschinen umgehst, solltest du zusätzlich handwerkliche Fähigkeiten mitbringen. Daneben musst du kaufmännisch fit sein, um über Bestattungsvorsorge und verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten beraten und entsprechende Angebote unterbreiten zu können. Außerdem kennst du dich mit Rechtsvorschriften, Gesundheitsbestimmungen und den Bräuchen rund um die Bestattung aus.

Als Bestattungsfachkraft arbeitest du in erster Linie in Bestattungsunternehmen und in der Friedhofsverwaltung. Du solltest für diesen Ausbildungsberuf die Fähigkeit mitbringen, den richtigen Ton zu treffen. Auch dein Gespür für die Gefühle der Menschen ist gefragt. Wenn du eine vielfältige anspruchsvolle Tätigkeit suchst und mit Tod und Trauer umgehen kannst, dann könnte dies der richtige Beruf für dich sein.



In diesem Beruf braucht man Kraft um zum Beispiel einen Sarg tragen zu können.
Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Gute Umgangsformen, einfühlsam und viel Geduld sind unabdingbar. 
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Durchführen von Trauerfeiern, Beisetzungen und Bestattungen
  • Bearbeiten von Bestattungsaufträgen
  • Riten und Gebräuche
  • Berufsbezogene Rechtsvorschriften, Normen und technische Unterlagen
  • Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, Durchführen warenkundlicher Arbeiten
  • Psychologische Maßnahmen
  • Bestattungsvorsorge

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
  • Planen von Arbeitsabläufen, Ausführen von Geschäfts- und Verwaltungsvorgängen
  • Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung

Dauer der Ausbildung:
3 Jahre

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.01.2023
1. Ausbildungsjahr: 625,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 
735,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 840,00 Euro

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.01.2024
1. Ausbildungsjahr: 649,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 766,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 876,00 Euro

Prüfungen:
Zwischenprüfung: 
Findet vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. 
Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Handwerkskammer Unterfranken 

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen