Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Beton-und-Stahlbetonbauer*in
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZBeton- und Stahlbetonbauer*in

Mit starken Materialien von der Treppe bis hoch zum Fernsehturm.

Die Arbeit mit diesen starken Materialen ist sehr abwechslungsreich: von der Herstellung des Betons nach den jeweils für das Bauvorhaben notwendigen Rezepturen über die Fertigung der Schalung bis hin zum Einbau der Stahlbewehrung. Auch baust du Geschossdecken und Treppen im Wohnungsbau oder arbeitest beim Bau von hoch komplizierten Ingenieurbauwerken wie Brücken, Fernsehtürmen und Staudämmen.

Vom einer / einem Beton- und Stahlbetonbauer*in werden vor allem eine gute Auffassungsgabe, technisches Verständnis, handwerkliches Geschick, Augenmaß und räumliches Vorstellungsvermögen erwartet.



Neben Teamarbeit wird bei diesem Beruf auch ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung verlangt. 
Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Die ersten beiden Jahre bis zur Zwischenprüfung (bzw. bis zur Abschlussprüfung als Hochbaufacharbeiter*in):

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 
  • Umweltschutz 
  • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan 
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen 
  • Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen 
  • Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen 
  • Durchführen von Messungen 
  • Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen 
  • Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton 
  • Herstellen von Baukörpern aus Steinen 
  • Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz 
  • Herstellen von Putzen 
  • Herstellen von Estrichen 
  • Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten 
  • Herstellen von Bauteilen im Trockenbau 
  • Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung 
  • Herstellen von Verkehrswegen 
  • Verlegen und Anschließen von Ver- und Entsorgungsleitungen 
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen 

Das dritte Jahr bis zur Gesellenprüfung als Beton- und Stahlbetonbauer*in.
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 
  • Umweltschutz 
  • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan 
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen 
  • Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton 
  • Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz 
  • Instandhalten und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen 
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen

Dauer der Ausbildung:
3 Jahre

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.05.2024
1. Ausbildungsjahr: 1.080,00 Euro
2. Ausbildungsjahr:
1.300,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.550,00 Euro

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.04.2026
1. Ausbildungsjahr: 1.122,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.351,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.610,00 Euro

Prüfungen:
Zwischenprüfung: 
Findet nach dem zweiten Ausbildungsjahr statt.
Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Bau-Innung Hamburg 

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen