Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZBootsbauer*in
Leinen los - an Sonnentagen herrscht Hochbetrieb auf den Gewässern. Segelboote, Motorboote pflügen durch das Wasser und manch Freizeitkapitän paddelt oder rudert sein Boot über die Gewässer.
Dank der vielen Bootstypen hat jeder sein Vergnügen nach Maß - dafür garantierst du, die*der Bootsbauer*in. Spezialisierst du dich auf den Neu-, Aus- und Umbau von Booten, bist du nicht nur kompetent im Bau von Ruderbooten und Motoryachten vom Rumpf bis zur Kajüte, sondern auch in Gestaltungsfragen. Welche Werkstoffe - Kunststoff, Metall, Holz und verschiedene Verbundwerkstoffe - du verwendest, richtet sich dabei nach dem Verwendungszweck und den Anforderungen des jeweiligen Bootes. Auch Instandsetzungen und Umbauarbeiten fallen in deinen Aufgabenbereich. Entscheidest du dich für die Fachrichtung Technik, sorgst du dafür, dass die von deinen Kollegen gebauten Boote dauerhaft sicher sind. Von der Bordelektronik bis zur Klimaanlage gilt es, Wartungsarbeiten durchzuführen. Werden Boote eingewintert, stellst du im Frühjahr die Betriebsbereitschaft sicher. Egal, welchen Bootstyp du gerade baust oder wartest - geltende Sicherheitsvorschriften musst du auf jeden Fall einhalten.
Spaß am Gestalten, Rechnen, Zeichnen und ein gutes handwerkliches Gespür.
Für alle, die gerne vielfältige Materialien mögen und Phantasie haben. Wer einen Beruf mit täglich neuen Herausforderungen sucht, bei dem von "Rudi Normalo" bis zu "Clemens Exclusivo" alle Kundenkreise vertreten sind, der ist beim Bootsbauerhandwerk genau richtig.
Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.
- Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Vorrichtungen
- Bearbeiten, Verarbeiten und Lagern von Werkstoffen, Herstellen von Werkstücken
- Herstellen von Verbindungen
- Herstellen und Verarbeiten von Faserverbundwerkstoffen
- Behandeln von Oberflächen
- Herstellen von Vorrichtungen, Schablonen und Modellen
- Einbauen von Ausrüstungsteilen im Bereich Deck und Aufbau
- Setzen von Masten und Spieren
- Einbauen von technischen Geräten, Anlagen und Systemen, Durchführen von Funktionsprüfungen
- Anwenden von Dämm- und Isolierungstechniken sowie Maßnahmen zum Brandschutz
- Instandhalten
- Transportieren und Lagern
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Neu-, Aus- und Umbau
- Herstellen und Instandhalten von Rümpfen und Decks
- Herstellen von Innenausbauten
- Herstellen, Instandhalten und Reparieren von Masten und Spieren
- Herstellen von Aufbauten
- Herstellen von strukturgebenden und statisch relevanten Bauteilen
- Reparieren
- Herstellen und Instandsetzen von Oberflächen
Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Technik
- Prüfen von technischen Anlagen und Systemen
- Montieren und Warten von Ver- und Entsorgungseinrichtungen
- Installieren und Warten von bordelektrischen und bordelektronischen Komponenten
- Montieren und Warten von Energiespeichern, Nutzen von Energiequellen
- Montieren und Warten von mechanischen und hydraulischen Systemen sowie von Ausrüstungen
- Montieren und Warten von antriebs- und vortriebstechnischen Anlagen
- Ausrüsten, Montieren, Warten und Trimmen von Riggsystemen
- Montieren und Warten von technischen Bordeinrichtungen
- Ein- und Auswintern von technischen Anlagen und Systemen
Abschnitt D: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team
- Betriebliche und technische Kommunikation
- Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
- Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen
- Qualitätssichernde Maßnahmen
- Kundenorientierung und Serviceleistungen
3,5 Jahre
2. Ausbildungsjahr: 731,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 837,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 868,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 766,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 876,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 909,00 Euro
Teil 1 der Gesellenprüfung: Soll zum Ende des 2. Ausbildungsjahres stattfinden. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 25 Prozent gewichtet.
Teil 2 der Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 2 der Gesellenprüfung mit 75 Prozent gewichtet
Landesberufsschule für Boots- und Schiffbauer
Zu den Ausbildungsordnungen