Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Elektroniker*in
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZElektroniker*in

Du suchst eine Aufgabe, die unter anderem "Spannung" und viele Möglichkeiten verspricht? Dann ist Elektroniker*in wahrscheinlich das Richtige für Dich.

In diesem Beruf kannst du aus zwei Fachrichtungen wählen und in den Feldern Energie- und Gebäudetechnik und Automatisierungs- und Systemtechnik tätig sein.

Du kannst Gebäude - vom Flughafen bis zum Einfamilienhaus - managen. Dabei kümmerst du dich beispielsweise um Fotovoltaikanlagen, Schalt-, Verteilanlagen und Netze. Aber auch elektrische Wärmepumpen und Beleuchtungsanlagen gehören dazu. Darüber hinaus sorgst du für Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und bist für Blitz- und Überspannungsschutzsysteme zuständig.

Ein zweiter Arbeitsbereich für Elektroniker*innen sind Automatisierungssysteme wie speicherprogrammierbare Steuerungen und entsprechende Programme. Mit ihrer Hilfe erhalten mechanisch, pneumatisch oder hydraulisch angetriebene Automaten und Roboter die Befehle für das, was sie tun sollen. 

Egal, für welchen der Fachrichtungen du dich entscheidest: die zukunftsträchtigen Themen Digitalisierung, Energiewende, Smart Living und intelligente Raum- und Gebäudeautomation für Gewerbebauten spielen in allen Berufen eine bedeutende Rolle.



Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.



Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • Beraten und Betreuen von Kunden, Verkauf
  • Einrichten des Arbeitsplatzes
  • Montieren und Installieren
  • Installieren von Systemkomponenten und Netzwerken
  • Messen und Analysieren
  • Prüfen der Schutzmaßnahmen
  • Aufbauen und Prüfen von Steuerungen
  • Durchführen von Serviceleistungen
  • Analysieren von Fehlern und Instandhalten von Geräten und Systemen


In der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik:

  • Konzipieren von Systemen
  • Installieren und Inbetriebnehmen von Energiewandlungssystemen und ihren Leiteinrichtungen
  • Aufstellen und Inbetriebnehmen von Geräten
  • Installieren und Konfigurieren von Gebäudeleit- und Fernwirkeinrichtungen
  • Installieren und Prüfen von Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen
  • Prüfen und Instandhalten von gebäudetechnischen Systemen


In der Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik:

  • Konzipieren von Systemen
  • Installieren und Inbetriebnehmen von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen,
  • Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen
  • Prüfen und Instandhalten von automatisierten Systemen

Dauer der Ausbildung:
3,5 Jahre

Ausbildungsvergütung:
Bis 31.07.2024
1. Ausbildungsjahr: 900,00 Euro 
2. Ausbildungsjahr: 950,00 Euro 
3. Ausbildungsjahr: 1.000,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 1.100,00 Euro  

Ausbildungsvergütung:
Ab 01.08.2024
1. Ausbildungsjahr: 1.000,00 Euro 
2. Ausbildungsjahr: 1.050,00 Euro 
3. Ausbildungsjahr: 1.100,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 1.250,00 Euro  

Sonstige Leistungen: Auszubildende erhalten nach abgelegter Gesellenprüfung Teil 1 bzw. Teil 2 bei entsprechender Note eine Leistungsprämie wie folgt:

Note: 1,0 - 1,5: für Teil 1 und Teil 2: 300,- €
Note: 1,6 - 2,4: für Teil 1 und Teil 2: 200,- €
Note: 2,5 - 3,0: für Teil 1 und Teil 2: 100,- €

Prüfungen:
Teil 1 Gesellenprüfung: Soll vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Teil 1 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die in den ersten 18 Monaten genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Teil 1 mit 30 Prozent der Gesellenprüfung gewichtet.

Teil 2 Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Teil 2 mit 70 Prozent gewichtet. 

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Landesinnung der Elektrohandwerke 

Berufsschule: 
Elektroniker*in in den Fachrichtungen Automatisierungs- und Systemtechnik und Energie- und Gebäudetechnik: Berufliche Schule Energietechnik Altona

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen