Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Elektroniker*in-Maschinen-und-Antriebstechnik
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZElektroniker*in für Maschinen und Antriebstechnik

Du sorgst in diesem Beruf für Bewegung: Schalt- und Steuerschränke oder Regeleinrichtungen veranlassen, dass sich die genannten Maschinen zur richtigen Zeit, auf bestimmte Dauer und in die richtige Richtung in Bewegung setzen.

Du kümmerst dich aber auch darum, wenn mal nicht alles rund läuft. Denn bei nimmermüdem Einsatz kann schon mal die Motorwicklung durchbrennen, die Lager können ausschlagen oder die Steuerung muss an geänderte Abläufe angepasst werden. Dann wickelst Du einen Anker neu, drehst den Kollektor ab, wuchtest die Welle aus oder erneuerst das Lager. Kenntnisse in der elektrischen Energietechnik, in mechanischen Bearbeitungsverfahren, aber auch der Energieelektronik sowie der Programmierung helfen dir als Elektroniker*in für Maschinen und Antriebstechnik dabei, diese Aufgaben zu lösen. 

Als Voraussetzung für diesen vielfältigen Beruf solltest Du auf jeden Fall handwerkliche Grundkenntnisse in der Metallbearbeitung mitbringen. Mit solchen Eigenschaften kannst du in diesem Beruf dann auch wirklich viel bewegen.



Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.



  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepte
  • Betriebliche und technische Kommunikation sowie Informationsverarbeitung
  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
  • Messen und Analysieren von elektrischen  Maschinen und Antriebssystemen
  • Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten
  • Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
  • Montieren und Instandsetzen mechanischer Bauteile und Baugruppen
  • Herstellen von Wicklungen
  • Installieren und Inbetriebnehmen analoger und digitaler Steuerungen
  • Instandhalten und Instandsetzen von Antriebs-, Energieerzeugungs- und Energiespeichersystemen
  • Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement


Dauer der Ausbildung:
3,5 Jahre

Ausbildungsvergütung:
Bis 31.07.2024
1. Ausbildungsjahr: 900,00 Euro 
2. Ausbildungsjahr: 950,00 Euro 
3. Ausbildungsjahr: 1.000,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 1.100,00 Euro  

Ausbildungsvergütung:
Ab 01.08.2024
1. Ausbildungsjahr: 1.000,00 Euro 
2. Ausbildungsjahr: 1.050,00 Euro 
3. Ausbildungsjahr: 1.100,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 1.250,00 Euro  

Sonstige Leistungen: Auszubildende erhalten nach abgelegter Gesellenprüfung Teil 1 bzw. Teil 2 bei entsprechender Note eine Leistungsprämie wie folgt:

Note: 1,0 - 1,5: für Teil 1 und Teil 2: 300,- €
Note: 1,6 - 2,4: für Teil 1 und Teil 2: 200,- €
Note: 2,5 - 3,0: für Teil 1 und Teil 2: 100,- €

Prüfungen:
Teil 1 Gesellenprüfung: Findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die in den ersten 18 Monaten genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Teil 1 mit 30 Prozent der Gesellenprüfung gewichtet.

Teil 2 Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Teil 2 mit 70 Prozent gewichtet.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Teil 1 der Gesellenprüfung:
Berufliche Schule Energietechnik Altona
Teil 2 der Gesellenprüfung: 
Landesinnung der Elektrohandwerke

Berufsschule: 
Berufliche Schule Energietechnik Altona

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen