Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Feinwerkmechaniker*in
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZFeinwerkmechaniker*in

Manch ein Beruf ist im wahrsten Sinne des Wortes eine feine Sache. Wenn im Werkzeug- und Maschinenbau höchste Präzision auf den Mikrometer genau gefragt ist, dann ist das eine Aufgabe des/der Feinwerkmechanikers/Feinwerkmechanikerin.

Du kümmerst dich um kleinste Bauteile - egal, ob an computergesteuerten Werkzeugmaschinen oder an feinmechanischen Geräten, wie zum Beispiel Messgeräten für die Wetterbeobachtung, Montagevorrichtungen für Handys oder Greifwerkzeugen an Montagerobotern. Dein Alltag ist dabei äußerst abwechslungsreich: Im Betrieb planst, steuerst und verbesserst du Abläufe. Zudem kontrollierst und bewertest du Ergebnisse und kümmerst dich auch um die Sicherung der Produktqualität.

Du solltest dafür neben technischem und naturwissenschaftlichem Verständnis auch eine sichere Hand mitbringen, mit der du messen, prüfen und beispielsweise Werkstücke herstellen kannst. Parallel dazu spielt auch die Kundenberatung eine Rolle - schließlich wollen deine Kunden ja die von dir gefertigten Maschinen und Werkzeuge auch bedienen können. Und natürlich ist für deine Arbeit auch IT-Know-how ein absolutes Muss. Denn bei der computerisierten numerischen Steuerung (CNC) bist du als Programmierer besonders gefordert. Du gibst Befehle direkt an der Maschine über einen Datenträger oder online ein. Dabei ist auch ein gutes Reaktionsvermögen gefragt, weil es manchmal erforderlich ist, dass du dich direkt in den laufenden Arbeitsprozess einschaltest.



Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Die Berufsausbildung gliedert sich in 4 Schwerpunkte:

  1. Maschinenbau
  2. Feinmechanik
  3. Werkzeugbau oder
  4. Zerspanungstechnik

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation
  • Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse
  • Qualitätsmanagement
  • Prüfen und Messen
  • Fügen
  • Manuelles Spanen und Umformen
  • Maschinelles Bearbeiten
  • Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln
  • Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen; Wärmebehandlung
  • Programmieren von numerisch gesteuerten Geräten, Maschinen oder Anlagen
  • Bearbeiten auf Werkzeugmaschinen
  • Aufbauen und Prüfen von hydraulischen, pneumatischen und elektropneumatischen Steuerungen
  • Montieren und Inbetriebnehmen
  • Instandhalten von technischen Systemen
Dauer der Ausbildung:
3,5 Jahre

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.08.2023
1. Ausbildungsjahr: 850,00 Euro
2. Ausbildungsjahr:
880,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 950,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 1.050,00 Euro

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.08.2024
1. Ausbildungsjahr: 900,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 930,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.000,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 1.100,00 Euro

Prüfungen:
Teil 1 der Gesellenprüfung: Findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Teil 1 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Teil 1 der Gesellenprüfung mit 30 Prozent gewichtet.
Teil 2 der Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Teil 2 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Teil 2 der Gesellenprüfung mit 70 Prozent gewichtet.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Metall-Innung Hamburg 

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen