Registrierung von Handwerksbetrieben in der Handwerksrolle
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DownloadsFormulare der Handwerksrolle

Alle aufgeführten Leistungen stehen Ihnen ebenfalls digital über unser Kundenportal zur Verfügung. Sie kommen in das Kundenportal über den Login-Button in der Menüleiste.

Ihr Anliegen wird aufgrund des erhöhten Aufkommens an Mail- und Posteingängen sowie derzeit begrenzten Mitarbeiterressourcen bis zu acht Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Falls wir zur Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzliche Informationen benötigen, kommen wir auf Sie zu.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.



 

Vorübergehende Dienstleistungen

Nach der Dienstleistungsfreiheit dürfen Handwerksbetriebe, die in einem EU-Nachbarstaat niedergelassen sind, auch in Deutschland vorübergehend Dienstleistungen erbringen.

Die Voraussetzungen für die Anzeige von grenzüberschreitenden Dienstleistungen regeln die §§ 7-9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bescheinigt die Handwerkskammer die ordnungsgemäße Anzeige der Dienstleistungen.

Meldung vorübergehender Dienstleistungen

 

Wichtiger Hinweis

Die Leistungen sind teilweise gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.

Zur Gebührenordnung

 

Meisterbriefe - Achtung Fälschungen!

Immer wieder gibt es Hinweise darauf, dass gefälschte Meisterbriefe für hohe Summen im Internet zum Kauf angeboten werden. Diese Vorgehensweise ist strafbar, da es sich hier u.a. um Urkundenfälschung handelt. Meisterbriefe im Handwerk dürfen nur von Handwerkskammern ausgegeben werden, nachdem die erforderlichen Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden.

Alle Handwerkskammern prüfen im Rahmen von Eintragungen in die Handwerksrolle die Echtheit der vorgelegten Meisterbriefe. Wenn jemand versucht, eine Eintragung mit einem gefälschten Meisterbrief zu erhalten, ist das ebenfalls strafbar und wird geahndet.