Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Glaser*in
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZGlaser*in

Mit Durchblick sorgst du als Glaser*in für den richtigen Ausblick und einen schönen Anblick. In diesem Beruf wird all das möglich.

Als Stil- und Bauelement moderner Architektur setzt das Material Glas Akzente, beispielsweise eindrucksvolle Glasfassaden an Büro- und Geschäftsgebäuden. Aber nicht nur dort: Auch bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie in der Altbaurenovierung ist dieser Werkstoff ein wesentlicher Bestandteil einer fantasievollen Gestaltung. Glas wird jedoch nicht nur zu dekorativen Zwecken eingesetzt. In deinem Beruf bringst du auch wärme- und schalldämmendes oder einbruchhemmendes Glas für umweltfreundliches, wirtschaftliches und sicheres Bauen in die gewünschte Form. 

Wenn du dich auf den Innenbereich spezialisierst, verwirklichst du Glasdesign in Form interessanter Konstruktionen wie Theken, Vitrinen, Spiegel, Treppen, Kunstverglasungen, Bildereinrahmungen, Schaufenster-/Ganzglasanlagen und Ganzglasduschen, um nur einige Beispiele zu nennen.

In einigen Regionen ist zudem die Grenze vom Beruf Glaser*in zur*zum Fensterbauer*in fließend. In diesem Bereich gehören Rahmenkonstruktionen aus Holz, Aluminium und Kunststoff beziehungsweise aus Kombinationen dieser Werkstoffe zu deinem Alltag.

Als Glaser*in kommt es nicht nur auf deine Fähigkeiten in der Verarbeitung an, sondern auch auf deine Kenntnisse hinsichtlich der Trends der Zeit. Denn Glas nimmt eine immer bedeutendere Rolle am Bau und im Innenausbau ein. Als moderner Werkstoff, der mit neuesten Technologien ausgestattet ist, trägt Glas entscheidend zum Klimaschutz bei. Das sind doch gute Aussichten für deine Zukunft.



Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.



  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 
  • Umweltschutz
  • Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken 
  • Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team
  • Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen
  • Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen, Vorbereiten und Auflösen von Montagestellen 
  • Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen 
  • Be- und Verarbeiten von Glas und Glaserzeugnissen und von lichtdurchlässigen Werkstoffen sowie von Glassystemen zur Energiegewinnung 
  • Be- und Verarbeiten von Holz, Kunststoffen, Metallen und sonstigen Werkstoffen 
  • Verarbeiten von Dicht-, Kleb- und Dämmstoffen 
  • Gestalten von Glas und Glaserzeugnissen
  • Einbauen von Bauelementen und Zubehörteilen
  • Instandsetzen von Bauelementen, Zubehörteilen und Glaskonstruktionen 
  • Restaurieren von Glaskonstruktionen und Bauelementen
  • Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung


In der Fachrichtung Verglasung und Glasbau:

  • Konstruktiver Glasbau, Spezialverglasungssysteme
  • Herstellen und Instandsetzen von Kunstverglasungen
  • Einrahmen von Bildern und veredelten Gläsern
  • Vorbereiten und Einbauen von Glasfassadenelemente


In der Fachrichtung Fenster- und Glasfassadenbau:

  • Herstellen von Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen
  • Behandeln von Oberflächen
  • Einbauen von Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen

Dauer der Ausbildung:
3 Jahre

Ausbildungsvergütung:
Bis 31.08.2024
1. Ausbildungsjahr: 720,00 Euro 
2. Ausbildungsjahr: 860,00 Euro 
3. Ausbildungsjahr: 1.030,00 Euro

Ausbildungsvergütung:
Ab 01.09.2024
1. Ausbildungsjahr: 800,00 Euro 
2. Ausbildungsjahr: 960,00 Euro 
3. Ausbildungsjahr: 1.150,00 Euro

Prüfungen:
Zwischenprüfung: Findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Landesinnung des Glaser-Handwerks Hamburg

Berufsschule: 
Berufliche Schule Bautechnik BS 08

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen