Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Goldschmied*in
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZGoldschmied*in

Echt edel, dieser Beruf. Denn als Goldschmied*in beschäftigst du dich in deiner Arbeit mit Schmuckstücken. Aus Edelmetall und Edelsteinen schaffst du auch deine eigenen Kreationen.

Es gibt kaum jemanden, der nicht in den Bann edler Schmuckstücke mit ihrem faszinierenden Glanz gezogen wird. Viele Menschen tragen die Kreationen, um Stil zu zeigen, Individualität auszudrücken oder um bewundernde Blicke einzuheimsen. 

Du als Goldschmied*in machst das möglich und kannst bei deiner Arbeit eigene Ideen in die Tat umsetzen - mit Fingerspitzengefühl vom Entwurf bis zur Fertigung. Dafür solltest du mit den Grundlagen der Metallbearbeitung vertraut sein und Kenntnisse über Werkstoffe und Edelsteine sowie zeichnerisches Talent mitbringen. 

Jedes Schmuckstück ist Ausdruck von Persönlichkeit, Kreativität und deiner handwerklichen Kunstfertigkeit. Dabei geht es nicht nur um die Optik. Denn du erhältst mit deiner Arbeit auch den Wert von Gegenständen. Das Restaurieren, Umarbeiten und Pflegen von Schmuckstücken und sakralen Gegenständen sorgen dafür.



Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 
  • Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz 
  • Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung 
  • Inbetriebnahmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln 
  • Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen 
  • Planen von Arbeitsabläufen 
  • Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen 
  • Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät 
  • Umformen von Metallen 
  • Trennen und Abtragen 
  • Fügen 
  • Legieren und Schmelzen 
  • Anfertigen von Kleinwerkzeugen 
  • Anfertigen von Schmuck und Funktonsteilen 
  • Anfertigen von Ketten 
  • Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen 
  • Behandeln von Oberflächen 
  • Erkennen, Zuordnen und Handhaben von Edelsteinen und von organischen Stoffen

In der Fachrichtung Schmuck:

  • Gestalten von Schmuck 
  • Formen von Schmuck und Schmuckteilen mit Hämmern und Punzen 
  • Vorbereiten und Durchführen von Schmuckguss 
  • Ausführen von flächengestaltenden Techniken 
  • Ausführen von Juwelentechniken 
  • Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen 
  • Planen und Anfertigen kompletter Schmuckstücke 

In der Fachrichtung Juwelen:

  • Gestalten von Juwelenschmuck 
  • Ausführen von Juwelentechniken 
  • Vorbereiten und Durchführen von Juwelenschmuckguss 
  • Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen 
  • Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Juwelenschmuck 
  • Planen und Anfertigen kompletter Juwelenschmuckstücke 

In der Fachrichtung Ketten:

  • Gestalten von Ketten 
  • Vorbereiten von Drähten und Rohren sowie Anfertigen von Kettengliedern 
  • Anfertigen von Ketten, Bändern und Geflechten 
  • Verformen von Ketten, Bändern und Geflechten 
  • Anfertigen von Kettenverschlüssen 
  • Anbringen von Kettenverschlüssen, Zwischengliedern und Belötungen an Ketten und Bändern 
  • Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen
Dauer der Ausbildung:
3,5 Jahre

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.01.2023
1. Ausbildungsjahr: 620,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 
731,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 837,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 868,00 Euro

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.01.2024
1. Ausbildungsjahr: 649,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 766,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 876,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 909,00 Euro

Prüfungen:
Zwischenprüfung: 
Findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Die Prüfungen führt die Handwerkskammer Hamburg durch.

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen