Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Hörgeräteakustiker*in
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZHörakustiker*in

Für die Bedürfnisse deiner Kunden bist du ganz Ohr. Für dich als Hörakustiker*in stehen der Mensch und seine Gesundheit, insbesondere sein Hörvermögen, im Mittelpunkt.

Dank hochsensibler Elektronik und ausgefeilter Messmethoden gelingt es dir, Schäden beziehungsweise Schwächen an dem empfindlichen Sinnesorgan Ohr auszugleichen. Du passt Hörsysteme elektroakustisch und individuell an, denn der Grad der Hörminderung und die Bedürfnisse deiner Kunden sind sehr unterschiedlich. Damit du für jeden den richtigen Ton triffst, ermittelst du das Hörvermögen mit Hilfe modernster Messtechnik. Auch beim Herstellen von Ohrpassstücken sind höchstes handwerkliches Geschick und Präzision gefragt. Du fertigst jedes als Einzelstück passgenau an, denn die Form und der exakte Sitz sind entscheidend. In der Feineinstellung der Hörsysteme sind dir Computerprogramme vertraute Hilfsmittel.

Deine handwerklichen Fertigkeiten und technische Perfektion führen dich als ausgebildete*n Hörakustiker*in zum Erfolg. In deinem Beruf ist auch der zwischenmenschliche Kontakt ein wichtiger Aspekt. In persönlichen Beratungsgesprächen baust du Vertrauen zu deinen Kunden auf, indem du auf ihre Probleme eingehst, Einfühlungsvermögen zeigst und ihnen eine kompetente Beratung bietest. Du brauchst sowohl technisches als auch menschliches Feingefühl.



Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Die Berufsausbildung gliedert sich in:
  1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
  2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
  • individuelle Hörprofile bestimmen und beurteilen
  • berufsspezifische audiologische und otoskopische Befunde erheben und bewerten
  • Patientinnen und Patienten hinsichtlich der Versorgungsmöglichkeiten
  • mit Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen sowie Zubehör beraten und dabei individuelle Hörerwartungen einbeziehen
  • dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres erstellen
  • Otoplastiken, individuellen Gehörschutz und Sonderotoplastiken herstellen
  • Hörsysteme und Hörassistenzsysteme entsprechend dem individuellen Hörprofil anpassen
  • Patientinnen und Patienten betreuen und Rehabilitationsmaßnahmen durchführen
  • Service- und Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen sowie Zubehör durchführen und
  • Geschäfts- und Abrechnungsprozesse des Hörakustikbetriebes organisieren und ausführen

Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • betriebliche und technische Kommunikation sowie Patientendatenschutz
  • Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen und
  • Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen
Dauer der Ausbildung:
3 Jahre

Ausbildungsvergütung:
Ab 01.01.2024
1. Ausbildungsjahr: 700,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 800,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 900,00 Euro

Ausbildungsvergütung:
Ab 01.01.2025
1. Ausbildungsjahr: 750,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 850,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 950,00 Euro

Prüfungen:
Zwischenprüfung: 
Findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Bundesinnung für Hörakustiker

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen