BetriebeIn der Ausbildung
Als Bindeglied zwischen Betrieb und Lehrling engagiert sich die Ausbildungsberatung für eine erfolgreiche und qualifizierte Berufsausbildung im Hamburger Handwerk.
Das Team der Ausbildungsberatung hat die gesetzliche Aufgabe, die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen und diese durch Beratung der an der Berufsausbildung beteiligten Personen zu fördern. Wir stehen Ausbildungsbetrieben und Lehrlingen – aber auch weiteren Personen und Institutionen - zu allen Fragen rund um die Berufsausbildung zur Verfügung.
Beratungsleistungen:
- Ausbildungsinhalte und -anforderungen
- Planung und Durchführung der Ausbildung
- Prüfungsanforderungen
- Rechtliche und organisatorische Fragen
- Probleme und Konflikte mit ihrem Lehrling
Betriebe die erstmalig ausbilden:
- Die Prüfung der Ausbildungsberechtigung umfasst sowohl die persönliche und fachliche Eignung des*der Ausbildenden als auch die Eignung der Ausbildungsstätte.
- Vorbereitende Maßnahmen, Planung und Durchführung der Ausbildung.
- Informationen zu Ausbildungsinhalten und Anforderungen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen, wie z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz, Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung.
- Kosten, die eine Ausbildung verursacht.
- Finanzielle Fördermöglichkeiten für künftige Ausbilder.
Arbeitssicherheit von Auszubildenden
Das Fehlen der nötigen Erfahrung ist eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle. Junge Menschen im Alter unter 25 Jahren sind statistisch betrachtet annähernd doppelt so häufig in Arbeitsunfälle verwickelt als Ältere. Zur fehlenden Erfahrung kommen bei Auszubildenden auch die nicht vertraute Umgebung im Betrieb sowie unbekannte Risiken in Form von Maschinen und Werkzeugen oder gefährlichen Arbeitsstoffen hinzu.
Auch das besondere Risikoverhalten junger Menschen und der sprichwörtliche „jugendliche Leichtsinn“ erhöhen die Gefahr von Arbeitsunfällen. Von Arbeitsunfällen einmal abgesehen kann Fehlverhalten auch langfristig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Lärmschwerhörigkeit aufgrund des Nicht-Verwendens von Gehörschutz oder Hauterkrankungen durch leichtfertigen Umgang mit Chemikalien sind typische Beispiele dafür.
Was bedeutet „regelmäßig“? Während die Gefahrstoffverordnung (zum Beispiel für den Umgang mit Lacken, Lösemitteln oder Reinigungschemikalien) zwingend vorgibt, dass die Unterweisung vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen muss, formuliert das Arbeitsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Pflicht zur Wiederholung von Unterweisungen „erforderlichenfalls regelmäßig“. Den Turnus der Unterweisungen zum Beispiel für den Umgang mit gefährlichen Maschinen kann der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung selbst festlegen. Ein jährlicher Turnus wie bei der Unterweisung in den Umgang mit Gefahrstoffen erscheint jedoch auch hier sinnvoll.
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation)
Inhalte und Arbeitshilfen sind auf die Bedürfnisse von Klein- und Mittelbetrieben abgestimmt. Das Handbuch enthält einen Erstcheck und diverse Beispiele für Verzeichnisse, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und andere Arbeitsblätter.
Weitere Informationen unter hamburg.de/arbeitsschutzpartnerschaft
(Quelle: Handwerkskammer Konstanz)
Informationen zur Gesellenprüfung
Am Ende der handwerklichen Berufsausbildung steht die Gesellenprüfung. Dort zeigt der Lehrling, dass er die „berufliche Handlungsfähigkeit“ erworben hat. Mit bestandener Gesellenprüfung erhält der Lehrling neben seinem Prüfungszeugnis auch den Gesellenbrief, den es nur im Handwerk gibt. In vielen Handwerksberufen wird der Gesellenbrief im Rahmen einer Feierstunde, der sogenannten „Freisprechung“, überreicht.
Bei nicht bestandener Gesellenprüfung verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen des Lehrlings bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
Die Lehrlingsrolle
In der Lehrlingsrolle werden alle Ausbildungsverträge des Hamburger Handwerks erfasst. Die Registrierung erfolgt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung. Das Führen der Lehrlingsrolle ist gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt genauen Vorschriften (z.B. auch zum Datenschutz).
Ein Berufsausbildungsvertrag wird in die Lehrlingsrolle eingetragen, wenn dieser Vertrag den gesetzlichen Vorschriften entspricht und der Ausbildungsbetrieb ausbildungsberechtigt ist. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Eintragung in die Lehrlingsrolle unverzüglich zu beantragen, sobald der Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen ist.
Das Team der Lehrlingsrolle beantwortet auch Ihre Fragen zu:
- Mutterschutz und Elternzeit
- Teilzeitsausbildung
- Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
- Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung