Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZInformationselektroniker*in
Nicht nur beim Rap kommt es auf den "flow" an. Auch wenn es um Informationen geht, ist der richtige Fluss von Bedeutung.
Vernetzte Multimedia-Systeme, Kommunikationstechniken, die schnellste Internetverbindung, Kamera und Gefahrenmeldeanlagen perfekt im Griff – alles dank dir.
Du hast die modernste Technik aus den unterschiedlichsten Bereichen im Blick und bist damit bei Kunden gefragt. Werde Profi in Sachen Vernetzung intelligenter, informationstechnischer Systeme und starte deine Ausbildung zur*zum Informationselektroniker*in. In der dualen Ausbildung lernst du alles über Kommunikationsanlagen und Informationssysteme, die dazugehörige Hardware und Software sowie die entsprechende Stromversorgung. Vom Planen und Projektieren bis zur Installation, Inbetriebnahme und Wartung. So sorgst du nicht nur für Datensicherheit, sondern beugst auch Gefahren im Alltag vor.
In der Sicherheitstechnik wirst du ein Profi. Insofern fallen auch Themen wie Datensicherheit und der Schutz smarter Gebäude vor Cyberattacken in deinen Aufgabenbereich. Da Informationselektroniker*innen oft in direktem Kundenkontakt, im Support und der Beratung arbeiten, ist eine hohe Serviceorientierung gefragt.
- Geräte-, IT-und Bürosystemtechnik,
- Sende-, Empfangs-und Breitbandtechnik,
- Brandschutz-und Gefahrenmeldeanlagen oder
- Telekommunikationstechnik
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung,
- Planen und organisieren der Arbeit,
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen,
- Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten,
- Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geraten,
- Analysieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- Messen und Analysieren physikalischer Kennwerte an Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- Projektieren der Arbeit,
- Montieren, Installieren und Integrieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- Parametrieren, Inbetriebnehmen und Übergeben von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- Installieren, Programmieren, Einrichten und Testen von Software zur Steuerung der Systeme
- Bedienen und Administrieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- Sicherstellen des Betriebes von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik,
- Umsetzen und Integrieren von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten und
- Warten, Instandhalten, Betreiben und Optimieren von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
- digitalisierte Arbeitswelt.
(4) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Absätzen 1, 2 und 3 sind in einem der Einsatzgebiete der Informations- und Kommunikationstechnik zu vermitteln.
3,5 Jahre
2. Ausbildungsjahr: 950,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.000,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 1.100,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.050,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.100,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 1.250,00 Euro
Teil 1 der Gesellenprüfung: Findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die in den ersten 18 Monaten genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Teil 1 mit 30 Prozent der Gesellenprüfung gewichtet.
Teil 2 der Gesellenprüfung: Erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Teil 2 mit 70 Prozent gewichtet.
Zu den Ausbildungsordnungen