Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Maler*in und Lackierer*in
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZMaler*in und Lackierer*in



Dir kann es gar nicht zu bunt werden? Dann fühlst du dich in dem Arbeitsgebiet von Malern und Lackierern sicher heimisch. Dafür sorgt allein schon die Farbe, mit der du Gebäuden innen und außen ein individuelles Aussehen gibst. Doch für diesen Beruf reicht es bei weitem nicht aus, den Pinsel schwingen zu können. Unterschiedliche Maltechniken und Materialkunde gehören zum notwendigen Know-how und Wissen. Maler und Lackierer übernehmen Restaurierungsarbeiten genauso wie Untergrundbehandlungen. Dazu benötigst du eine große Portion Kreativität, Sinn für Ästhetik und hochwertige Ausführung.

Der Handwerksberuf bietet fünf Fachrichtungen zur Auswahl - da muss jeder Maler Farbe bekennen. Die erste heißt "Gestaltung und Instandhaltung": Wer sich dafür entscheidet, gestaltet Innenräume und Fassaden, verlegt Bodenbeläge und verschönert Wände mit verschiedenen Maltechniken, Tapeten oder Dekorputzen. 

In der Fachrichtung "Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik" fallen neben den klassischen Malerarbeiten auch Aufgaben aus den Bereichen Energieeinsparung bzw. energetische Ertüchtigung z.B. von Fassaden, Böden oder Decken. Sie prüfen Untergründe, bereiten diese vor. Trocknen beispielsweise feuchte Stellen, bekämpfen Schimmel oder gleichen Unebenheiten aus.

Traditionsreich - aber immer noch up to date - kommt die Fachrichtung "Kirchenmalerei und Denkmalpflege" daher. Hier sanierst du wertvolle Fassaden, Wandmalereien und Stuck sowie Einrichtungsgegenstände und Plastiken - manchmal kannst du sogar die althergebrachte Methode des Vergoldens anwenden. Wo eine Restaurierung nicht mehr möglich ist, führen sie Rekonstruktionen und Reproduktionen aus.
 
Wer sich für die Fachrichtung "Bauten- und Korrosionsschutz" entscheidet ist im Neubau sowie bei der Sanierung und Modernisierung tätig, beschichtet und imprägniert Oberflächen und führt Brandschutzmaßnahmen durch - vorwiegend zur Erhaltung moderner Gebäude aus Beton, Stahl oder Metall. An Ausbruchstellen stellen sie das ursprüngliche Profil wieder her und tragen Anstriche oder Beschichtungen auf. Sie bessern Beschädigungen an Wänden, Decken und Böden aus und dichten Fugen ab.

In der Fachrichtung "Ausbautechnik und Oberflächengestaltung" übernehmen sie neben den klassischen Malerarbeiten auch Aufgaben aus den Bereichen Aus- und Trockenbau. Sie behandeln Untergründe vor, entfernen z.B. alte Tapeten oder Putzschichten, trocknen feuchte Stellen, beseitigen Schimmel und gleichen Unebenheiten aus. Anschließend montieren sie Systemelemente und Bauteile z.B. zur Dämmung oder für den Brandschutz sowie Fertigelemente zur Decken-, Wand oder Fassadenbekleidung.



Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

In diesem Beruf muss eine Fachrichtung gewählt werden:

  1. Gestaltung und Instandhaltung
  2. Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik
  3. Kirchenmalerei und Denkmalpflege 
  4. Bauten- und Korrosionsschutz 
  5. Ausbautechnik und Oberflächengestaltung

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

   1.fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
  • digitalisierte Arbeitswelt.


   2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Fachrichtungen

In der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung

  • Gestalten von fachrichtungsbezogenen kunden-orientierten Arbeitsprozessen, sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,
  • Entwerfen und Umsetzen von Konzepten für die Raum- und Fassadengestaltung
  • Gestalten von Oberflächen mit Mustern, mit durch Werkzeuge oder Geräte hergestellten Strukturen (Werkzeugstrukturen) und
  • Beschichtungsstoffen
  • Verlegen von Wand-, Decken- und Bodenbelägen sowie Bekleiden von Decken und Wänden
  • Herstellen von Beschriftungen und Kommunikationsmitteln
  • Durchführen von Maßnahmen zum Holz- und Bautenschutz sowie zum Brandschutz
  • Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Decken-, Wand- und Bodenflächen sowie
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.


In der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik

  • Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben
  • Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen für Energieeffizienzmaßnahmen im Innen- und Außenbereich
  • Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen durch Erstellen von Wärmedämm- Verbundsystemen
  • Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen durch Auftragen von Wärmedämmputzen
  • Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen durch Montieren von System- und Fertigelementen
  • Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen
  • Gestalten der Oberflächen von Fassaden und Räumen sowie
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.


In der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege

  • Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben
  • Herstellen von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen
  • Ausführen von historischen und gestalterischen Arbeitstechniken
  • Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege
  • Ausführen von Reproduktionen von historischen Objekten und Rekonstruktionen an historischen Räumen und Objekten, unter Berücksichtigung von Untergründen, nach historischen Vorlagen sowie
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.


In der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz

  • Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben
  • Einrichten von Baustellen sowie Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen
  • Durchführen von Instandhaltungsarbeiten an und in Bauwerken sowie an zu beschichtenden Anlagen, auch jeweils deren Bestandteilen
  • Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen an Metallen
  • Durchführen von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen von Bauwerken und Bauteilen aus Beton
  • Aufbringen von Sicherheitskennzeichnungen und Straßenmarkierungen sowie
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.


In der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung

  • Gestalten von fachrichtungsbezogenen kundenorientierten Arbeitsprozessen sowie Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben
  • Ausführen von Ausbau- und Montagearbeiten
  • Montieren und Gestalten von Systemelementen und Fertigteilen, einschließlich Unterkonstruktionen
  • Verarbeiten von Dämm- und Isolierstoffen
  • Vorbereiten und Herstellen von Untergründen und Oberflächen, insbesondere Putzoberflächen, für die weitere Gestaltung
  • Ausführen von Raum- und Fassadengestaltungen sowie
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden.

Dauer der Ausbildung:
3 Jahre

Vergütung Brutto (Mindestvergütung) bis 31.07.2024: 
1. Ausbildungsjahr: 770,00 Euro 
2. Ausbildungsjahr: 850,00 Euro 
3. Ausbildungsjahr: 1.015,00 Euro

Vergütung Brutto (Mindestvergütung) ab 01.08.2024: 
1. Ausbildungsjahr: 800,00 Euro 
2. Ausbildungsjahr: 885,00 Euro 
3. Ausbildungsjahr: 1.050,00 Euro

Prüfungen:
Teil 1 Gesellenprüfung: Findet am Ende des vierten Ausbildungshalbjahres statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 30 Prozent gewichtet.
Teil 2 Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 2 der Gesellenprüfung mit 70 Prozent gewichtet.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Maler- und Lackierer-Innung Hamburg

Berufsschule: 
Berufliche Schule Holz.Farbe.Textil (BS 25)

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen