Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Maßschuhmacher
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZMaßschuhmacher*in

Wenn die Zeit für ein Paar Schuhe "abgelaufen" scheint oder jemand eine Maßanfertigung wünscht, dann bist du als Maßschuhmacher*in gefragt.

Du bist auch die richtige Anlaufstelle, wenn Kunden Neuanfertigungen nach Maß wünschen. Dabei zeigst du Kreativität und umfangreiches Können. Weitreichende Materialkenntnisse gehören ebenso dazu wie das Wissen über den fußgerechten Schuhaufbau. Zudem führst du Änderungen aus, arbeitest etwa Fußstützen oder Verstärkungen ein, damit Schuhe auf Schritt und Tritt bequem sitzen. Manchmal bringst du Schuhe auch durch neue Absätze, Sohlen oder eine Färbung auf Vordermann. Daher bist du immer über die aktuellen Farben und Modetrends informiert. 

Bei vielen Aufgaben erleichtern dir moderne Maschinen die Arbeit. Aber dennoch brauchst du als Maßschuhmacher eine sichere Hand für die Materialauswahl und deine handwerkliche Arbeit. Wenn du noch dazu auf deine Kunden eingehen kannst, baust du dir mit sachkundiger Beratung einen zufriedenen Kundenkreis auf. 



Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Die Berufsausbildung gliedert sich in:
  1. fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
  2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung

  1. Maßschuhe oder
  2. Schaftbau und

Fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
  • Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Zusatzeinrichtungen
  • Entwerfen von Grundmodellen
  • Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen
  • Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen
  • Beurteilen und Anwenden von Fertigungstechniken
  • Beurteilen von Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane
  • Ausführen von Reparatur- und Änderungsarbeiten
  • Durchführen von kundenorientierten Maßnahmen 

Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Maßschuhe sind:
  • Gestalten und Ausarbeiten von Maßschuhmodellen
  • Vorbereiten von Einbauelementen und von Bodenteilen
  • Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen
  • Anfertigen von fußgerechten Schuhzurichtungen und Fußbettungen für Konfektionsschuhe

Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schaftbau sind:
  • Gestalten und Ausarbeiten von Schaftmodellen
  • Herstellen von Schablonen und Schnittmustern sowie Zuschneiden von Schaftteilen
  • Vorrichten von Schaftteilen
  • Montieren von Schaftteilen 

Die Berufsbildpositionen der fachübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 
  • Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
  • betriebliche und technische Kommunikation
  • Verkaufen von Dienstleistungen und Waren
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Nachhaltigkeit
Dauer der Ausbildung:
3 Jahre

Ausbildungsvergütung:
Ab 01.01.2024
1. Ausbildungsjahr: 649,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 
766,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 876,00 Euro

Ausbildungsvergütung:
Ab 01.01.2025
1. Ausbildungsjahr: 682,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 805,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 921,00 Euro

Prüfungen:
Teil 1 der Gesellenprüfung: Findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses der Gesellenprüfung wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 25 Prozent gewichtet.
Teil 2 der Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses der Gesellenprüfung wird Teil 2 der Gesellenprüfung mit 75 Prozent gewichtet.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Die Prüfungen führt die  Handwerkskammer Lübeck durch.
Zuständige Innung ist die Schuhmacher-Innung Hamburg.

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen