Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Mechatroniker*in für Kältetechnik
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZMechatroniker*in für Kältetechnik

Du suchst einen coolen Beruf? Dann ist die Arbeit mit Kälte- und Klimaanlagen für dich sicherlich von Interesse. 

Deine Aufgaben als Mechatroniker*in für Kältetechnik sind sehr vielschichtig. Elektro- und Steuerungstechnik, Energieeffizienz sowie computergesteuerte Überwachung der Temperatur und Vernetzung von Geräten rücken immer mehr in den Fokus deiner Arbeit. Mit viel technischem und handwerklichem Know-how findest du dich in komplexen Plänen zurecht, planst, montierst, reparierst und wartest kälte- und klimatechnische Anlagen.

Gefordert sind im Arbeitsalltag unter anderem mathematisches, physikalisches, chemisches und technisches Verständnis, aber auch räumliches Vorstellungsvermögen und Offenheit für technologische Neuerungen. Zudem solltest du Einsatzbereitschaft, Freundlichkeit und Sensibilität im Umgang mit Kunden mitbringen. Als Mechatroniker für Kältetechnik behältst du auch bei Hektik immer einen kühlen Kopf - direkt vor Ort stellst du die gewünschte Kälte zügig wieder her. Du kennst natürlich die Programmierung und Steuerung der jeweiligen Anlagen genau und weißt, wie man für eine optimale Isolierung und Dämmung sorgt, damit Energie eingespart werden kann.

Nach der Ausbildung erwarten dich sehr gute Perspektiven auf dem Stellenmarkt. Gerade weil die*der Mechatroniker*in für Kältetechnik ein Beruf ist, in dem sich die Technologie rasant weiterentwickelt, gibt es darüber hinaus eine Fülle von Aufstiegsmöglichkeiten, zum Beispiel über die Meisterausbildung oder ein Ingenieurstudium.



Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.



Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Fügen von Bauteilen und Baugruppen
  • Installieren von elektrotechnischen und elektronischen Anlagenteilen, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, einschließlich der Funktions- und Sicherheitsprüfung
  • Montieren, Inbetriebnehmen und Demontieren von Anlagen, Systemen und Komponenten der Kälte und Klimatechnik
  • Durchführen von Dämm-, Korrosionsschutz- und Brandschutzmaßnahmen
  • Instandhalten von Betriebsmitteln; Transportieren von Bauteilen, Baugruppen und Anlagen
  • Warten und Instandsetzen von Anlagen und Systemen der Kälte- und Klimatechnik
  • Wiederverwenden und Entsorgen von Kältemitteln, Kühlmitteln und Kältemaschinenölen
  • Optimieren von Kälte- und Klimaanlagen aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten


Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation
  • Planen und Steuern von Arbeitsabläufen
  • Prüfen und Messen
  • Qualitätsmanagement
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz

Dauer der Ausbildung:
3,5 Jahre

Ausbildungsvergütung: 
Ab 01.08.2024
1. Ausbildungsjahr: 885,00 Euro 
2. Ausbildungsjahr: 970,00 Euro 
3. Ausbildungsjahr: 1.080,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 1.150,00 Euro  

Ausbildungsvergütung: 
Ab 01.08.2025
1. Ausbildungsjahr: 935,00 Euro 
2. Ausbildungsjahr: 1.020,00 Euro 
3. Ausbildungsjahr: 1.130,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 1.200,00 Euro  

Prüfungen:
Teil 1 Gesellenprüfung: Findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 mit 30 Prozent gewichtet.
Teil 2 Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 2 der Gesellenprüfung mit 70 Prozent gewichtet.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Innung für Kältetechnik 

Berufsschule: 
Berufliche Schule Farmsen Medien Technik (BS19) 

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen