Zulassung und AnmeldungMeisterprüfung
Allgemeine Hinweise und Informationen für die Anmeldung und Zulassung zur Meisterprüfung.
Zulassungspflichtiges Handwerk
Bei der Anmeldung zur Meisterprüfung sind folgende Unterlagen im Uploadbereich hochzuladen:
- Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde und
- Gesellenprüfungszeugnis oder Gesellenbrief in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll oder in einem damit verwandten Handwerk oder
- entsprechendes Abschlusszeugnis oder Meisterprüfungszeugnis oder
- Gesellenprüfungszeugnis oder Gesellenbrief in einem anderen Handwerk oder
- Abschlussprüfungszeugnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf und
Nachweise über die Berufstätigkeit in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werde soll (in Form von Arbeitgeberbescheinigungen mit genauer Angabe der Art und Dauer der dortigen Tätigkeit, ggf. Bescheinigung des Kreiswehrersatzamtes über eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit in der Bundeswehr (ATN-Nummer), Handwerkskarte (nur bei selbstständigen Handwerkern)).
Zulassungsfreies Handwerk
Bei der Anmeldung zur Meisterprüfung sind folgende Unterlagen im Formular hochzuladen:
- Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde und
- Gesellenprüfungszeugnis, Gesellenbrief oder Abschlusszeugnis in einem anerk. Ausbildungsberuf
Wiederholung bzw. Ablegung weiterer Prüfungsteile
Wenn Sie die Erstprüfung bei der Handwerkskammer Hamburg abgelegt haben, benötigen wir keine weiteren Unterlagen von Ihnen.
Wenn die Zulassung und Erstprüfung vor einer anderen Handwerkskammer erfolgte, benötigen wir den ausgefüllten Antrag,
- Personalausweis (oder Reisepass, Geburtsurkunde etc.) in Kopie
- Freistellung der bisher zuständigen Handwerkskammer
- Bescheide bzw. Zeugnisse über bereits abgelegte Prüfungen
Befreiung von einzelnen Teilen/Fächern aufgrund von Fortbildungsprüfungen
Der Antrag auf Befreiung ist durch Einreichung der entsprechenden Urkunde bzw. des Zeugnisses über die erfolgreich abgelegte Prüfung zu stellen und spätestens zwei Wochen vor Ablegung des letzten Prüfungsteils bei der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse einzureichen.
Nachteilsausgleich bei Behinderungen
Besondere Verhältnisse behinderter Menschen werden bei der Prüfung berücksichtigt. Der Antrag auf Berücksichtigung ist mit dem Antrag auf Zulassung zu stellen. Art und Schwere der Behinderung sind dabei nachzuweisen und ein Vorschlag für einen möglichen Nachteilsausgleich zu machen.