Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZMetallbildner*in
Als Metallbildner*in beschäftigst du dich mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Werkstoffes Metall. Dabei kannst du dich - je nach Interesse - sogar zwischen drei Fachbereichen entscheiden.
Als Metallbildner*in musst du dich für eins der drei Fachrichtungen Gürtlertechnik, Metalldrücktechnik oder Ziseliertechnik entscheiden.
Du fertigst beispielsweise Möbelbeschläge, Beleuchtungskörper, Einrichtungsgegenstände, sakralen Schmuck oder Pokale. Nach Entwürfen von Architekten stellst du für den Innenausbau unter anderem Treppengeländer her.
Ein sensibles Arbeitsgebiet. Deine Spezialität ist es, Edel- oder Leichtmetall zu hauchdünnen Blättern zu schlagen. Diese Feinarbeit erfordert Geschick und Gefühl, denn die kostbaren Metallblättchen, die du zum Beispiel für das Vergolden von Bilderrahmen einsetzt, dürfen beim Bearbeiten nicht brechen.
Mit künstlerischem Verständnis bearbeitest du jede Art von Metall. Du verfeinerst und gestaltest metallische Oberflächen, entwirfst und fertigst Reliefs, Ornamente sowie Plastiken. Zu deinen attraktiven Erzeugnissen zählen auch Schmuck sowie Zierbeschläge für Möbel oder Waffen.
So vielfältig deine Arbeit in den verschiedenen Bereichen ist, deine Grundfertigkeiten sind immer gleich: Du gehst in deiner Arbeit mit Löt- und Schweißgeräten, Feilen, fachspezifischen Werkzeugen und Maschinen um. Wenn du dabei auch Ideen und zeichnerisches Talent mitbringst, kann dein umfangreiches Können in zahlreichen dekorativen und funktionellen Produkten münden.
- Gürtlertechnik,
- Metalldrücktechnik
- Ziseliertechnik
- Entwerfen von Werkstücken gemäß Kundenanforderungen unter Berücksichtigung von Gestaltungsgrundsätzen
- Manuelles und digitales Erstellen von Werkstück und Werkzeugzeichnungen
- Planen von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung betrieblicher Qualitätssicherung
- Anfertigen von Mustern, Modellen und Formen gemäß Kundenanforderungen
- Bearbeiten von Werkstücken durch abtragende, umformende und oberflächenverändernde Verfahren
- Verbinden von metallischen und nichtmetallischen Werkstücken mittels formschlüssiger und stoffschlüssiger Fügetechniken
- Bearbeiten, Beschichten und Versiegeln von Oberflächen
- Messen und Prüfen von Werkstücken und Werkzeugen sowie Übergeben an Kunden
- Handhaben von Betriebsmitteln und Gefahrstoffen sowie Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen
- Planen der Herstellung von Gussteilen sowie Bearbeiten von Gussteilen und deren Oberflächen
- Herstellen und Bearbeiten von Formteilen und Hohlkörpern
- Planen, Vorbereiten und Herstellen von Bauelementen zur Elektrifizierung
- Herstellen von Spezialwerkzeugen
- Herstellen von rotationssymmetrischen Hohlkörpern
- Herstellen von Drückfuttern und Drückwerkzeugen
- Anfertigen von künstlerischen Entwürfen und Modellen,
- gestaltendes Bearbeiten und Ziselieren von ein- und mehrteiligen Abgüssen
- Herstellen von Hohlkörpern und Reliefs
- Herstellen von Ziselier- und Treibwerkzeugen
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
3 Jahre
2. Ausbildungsjahr: 731,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 837,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 766,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 876,00 Euro
Teil 1 Gesellenprüfung: Findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 20 Prozent gwichtet.
Teil 2 Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 2 der Gesellenprüfung mit 80 Prozent gewichtet.
Zu den Ausbildungsordnungen