Masterplan Handwerk 2030: Handlungsfeld 6Mobilität und Verkehr
Ziele
1. Bedarfsgerechte und unbürokratische Parkmöglichkeiten
Die meisten privaten Kfz-Nutzerinnen und -nutzer können auf dem Weg zu ihrem Ziel auf andere Verkehrsmittel umsteigen. Viele Logistikfirmen können ihre Fracht bei kurzzeitigem Halt an Lade-/Entladezonen umschlagen und von dort mit anderen Transportmitteln weiter verteilen. Für bestimmte Handwerksbranchen (zum Beispiel Bau- und Baufolgegewerke) gibt es dagegen kaum eine Alternative zu einem Stellplatz am Einsatzort.
Senat und Handwerkskammer verfolgen das Ziel, bedarfsgerechte und unbürokratische Parkmöglichkeiten für Handwerksfahrzeuge am Einsatzort sowie am Betriebssitz weiter zu sichern.
Hierzu werden dem Handwerk auf Antrag spezifische Parkmöglichkeiten und -berechtigungen ermöglicht. Am Betriebssitz soll in der Regel Parkraum auf privaten Flächen genutzt werden. Wo es zum Beispiel im Bestand aufgrund einer hohen Bebauungsdichte nicht möglich ist, können Handwerksbetriebe angemessene Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum erhalten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt insbesondere im innerstädtischen Bereich autoarme Quartiere verstärkt um. Aktuelle Beispiele für entsprechende Neubauquartiere sind etwa die Mitte Altona, das Pergolenviertel und der Grasbrook. Doch auch in gewachsenen Quartieren kommt es durch Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu einer autoarmen oder autofreien Umgestaltung.
Diese Entwicklung muss mit abgestimmten Lösungen einhergehen, damit die Erbringung handwerklicher Leistungen für die Anliegerinnen und Anlieger organisatorisch unkompliziert gestaltet werden kann. Zudem hat der Senat erfolgreich begonnen, die Verkehrsinfrastruktur instand zu setzen und modernen Erfordernissen anzupassen, was unvermeidlich mit Baustellen, Sperrungen und Umleitungen verbunden ist. Dieser kontinuierliche Prozess schafft also temporäre Verkehrsbeeinträchtigungen, ist aber zugleich Grundlage für eine moderne und zukunftsorientierte Infrastruktur. Diesen Prozess gilt es mit dem alltäglichen Leben in unserer Stadt bestmöglich zu vereinbaren und die Baustellen gut zu koordinieren.
2. Fließender Verkehr
Senat und Handwerkskammer wollen, dass der automobile Handwerksverkehr im gesamten Stadtgebiet gesichert ist und die Belange des Wirtschaftsverkehrs in allen Verkehrsplanungen berücksichtigt werden. Der Senat wird die Baustellenkoordination und Kommunikation von Baumaßnahmen und Umleitungen kontinuierlich weiterentwickeln.
2. Nachhaltigkeit und Energieeffizienz der Mobilität
Schließlich unterstützen Senat und Handwerkskammer die Entwicklung der Mobilität im Handwerk hin zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Für viele Betriebe sind motorisierte Kraftfahrzeuge jetzt und in Zukunft notwendig. Wo dies praktisch möglich ist, können sich zahlreiche Betriebe hierbei auch einen Umstieg auf Elektromobilität vorstellen. Darüber hinaus unterstützen Handwerkskammer und Senat auch diejenigen Betriebe, die auf alternative Mobilitätsformen setzen.
Maßnahmen
Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?
1. Bedarfsgerechte und unbürokratische Parkmöglichkeiten
Was wird umgesetzt?
Wir nehmen uns eine Fortentwicklung und Evaluation des bestehenden Online-Angebotes des Landesbetriebs Verkehr (LBV) vor. Dies umfasst:
- eine kundenbezogene Erläuterung des Angebots,
- eine Ergänzung des Angebots um die Beantragung von kurzfristigen Park-Ausnahmegenehmigungen mit bis zu drei Monaten Gültigkeit sowie
- einen regelmäßigen Austausch zwischen LBV und Handwerkskammer, um das Angebot zielgruppengerecht weiter zu entwickeln.
Die kundenbezogene Angebotsübersicht des LBV ist online eingestellt (Genehmigungsarten - AGM(ekom21.de)). Das Online-Angebot wird kontinuierlich weiterentwickelt. Es wurde in 2023 mit der Ausnahmegenehmigung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schichtdienst um ein neues Angebot erweitert. Unternehmen können darüber eine Parkerlaubnis für Angestellte mit Arbeitsbeginn bis einschließlich sechs Uhr morgens erwerben. Diese Beschäftigten dürfen ihr Fahrzeug bis 15:00 Uhr in den jeweiligen Bewirtschaftungszonen abstellen, ohne ein Parkticket zu lösen. Dieses Angebot ist auch für Handwerksbetriebe mit außergewöhnlichen Arbeitszeiten, beispielsweise Bäckereien, wichtig.
Diese Dienstleistung wird voraussichtlich ab 05/2024 rein digital inkl. einer Park-App für die Nutzer angeboten. So entfallen die bisherigen Papier-Ausnahmegenehmigungen und u.a. auch die Auslage der selbigen. In einem nächsten, noch nicht terminierten Schritt, soll die Auslagepflicht für alle vom LBV erteilten Ausnahmegenehmigungen entfallen. Ermöglicht werden diese Schritte durch eine Abfrage der entsprechenden Datenbanken durch die Außendienstkräfte, die im März 2024 realisiert wurde.
Die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für Baustellen bis zu drei Monaten, welche aktuell durch die Polizeikommissariate vergeben werden, wurde noch nicht in das Online-Portal des LBV integriert. Dem stehen noch die rechtlichen Vorgaben der Polizei-IT entgegen.
Ein regelhafter Austausch der HWK mit relevanten Behörden sowie fallbezogene Einzelgespräche finden statt. Vereinbart wurde, sich quartalsweise zum regelmäßigen Austausch zu treffen.
Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?
1. Bedarfsgerechte und unbürokratische Parkmöglichkeiten
Was wird umgesetzt?
Senat und Kammer vereinbaren folgende Punkte: Der Senat setzt sich auf Bundesebene dafür ein:
- dass die Interessen der Handwerksbetriebe in Bewohnerparkgebieten besser berücksichtigt werden.
- Solange eine bundesrechtliche Regelung noch nicht vorliegt, soll dies weiterhin über eine zielgruppenspezifische Ausschöpfung des behördlichen Ermessens bei der Erteilung der notwendigen Ausnahmegenehmigungen über die sogenannte Kontingentlösung erfolgen.
- Es sollen alle betriebsnotwendigen Fahrzeuge von Handwerksbetrieben am Betriebssitz parken können. LBV und Kammer evaluieren regelmäßig die Entwicklung der Genehmigungsquote.
Der Senat hat auf Bundesebene eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der nachgelagerten Verwaltungsvorschrift initiiert, um das bisherige Bewohnerparken zu einem „Quartiersparken“ auszubauen, sodass über die Bewohnerinnen und Bewohner hinaus auch gebietsansässige Unternehmen, Institutionen und Organisationen sowie soziale Einrichtungen eine Parkbevorrechtigung in Quartieren mit erheblichem Parkraummangel erhalten könnten. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29. September 2023 die Initiative des Senats mehrheitlich angenommen. Jedoch hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung vom 20.10.2023 den Entwurf eines „Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ ohne die vom Bundesrat empfohlenen Änderungen verabschiedet. In einer Entschließung fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung indes auf, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel rechtssichere Kriterien für eine Weiterentwicklung des Bewohnerparkens zu prüfen. Diese Prüfung dauert an. Damit ist auch eine entsprechende Änderung der StVO zunächst hinfällig. Der Senat ist bestrebt, dass es noch in der laufenden Legislaturperiode zu einem zweiten Anlauf kommt, StVG und StVO zu novellieren und das Quartiersparken rechtlich zu verankern.
Im Zuge der Beratungen am „Runden Tisch Parkraummanagement“ sind die Kriterien für die Bescheidung von Anträgen auf das Parken von betriebsnotwendigen Fahrzeugen am Betriebssitz im Bewohnerparkgebiet weiter abgesenkt worden. So spielt die Nutzungsfrequenz eines betriebsnotwendigen Fahrzeugs keine Rolle mehr. Das Kriterium der Verfügbarkeit von privatem Parkraum in bis zu 1.000 Meter Entfernung ist ebenfalls entfallen und durch die Maßgabe „in fußläufig zumutbar erreichbarer Entfernung“ ersetzt worden. Dies schafft Ermessensspielraum, der zum Vorteil des antragstellenden Betriebs verwendet werden kann.
Die Genehmigungsquote konnte stetig gesteigert werden. In den Jahren 2021/2022 lag die Quote bei 40-44 Prozent. Seither wurden die Kriterien in mehreren Schritten erleichtert. Die Genehmigungsquote betrug im 1. Halbjahr 73,5 Prozent und stieg auf 86,3 Prozent im 2. Halbjahr 2023.
Die Handwerkskammer verzeichnet nach wie vor – wenn auch auf abgesenktem Niveau – entsprechenden Beratungsbedarf ihrer Mitglieder.
Das Ziel, dass alle betriebsnotwendigen Fahrzeuge am Betriebsstandort parken können, ist noch nicht erreicht.
Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?
1. Bedarfsgerechte und unbürokratische Parkmöglichkeiten
Was wird umgesetzt?
Die Durchfahrtshöhe von Parkhäusern ist eine für Handwerksbetriebe wichtige Information. Diese wird der Senat im Austausch mit den Betreibern und den Wirtschaftsvertretungen – zum Beispiel über digitale Portale – zugänglicher machen.
Für ihre Einsätze bei Kunden sind Betriebe des Handwerks auf spezifische, einsatzortsnahe und praktikable Lösungen angewiesen. In bestimmten Fällen können Parkhäuser eine Hilfe darstellen. Aus diesem Grund sind gut zugängliche, aktuelle Informationen über Lage und Auslastung der Parkhäuser in Hamburg und insb. in der Innenstadt ein potentiell hilfreiches Angebot für Handwerksfahrzeuge im Einsatz. Eine wichtige Information ist darüber hinaus die Durchfahrtshöhe dieser Parkhäuser, weil z.B. Montagefahrzeuge oft höher sind als gewöhnliche Pkw.
Die online abrufbare, interaktive Karte https://www.hamburg.de/parken/ stellt Informationen über die Standorte und die aktuelle Auslastung vieler Parkhäuser in Hamburg zur Verfügung. Auf die Durchfahrtshöhe ist dort leicht abrufbar, wie im nachstehenden Beispiel zu erkennen ist. Nicht zuletzt sind Informationen zu den Preisen und Öffnungszeiten abrufbar.
Eine analoge Form der Bereitstellung dieser Informationen auf Straßenschildern würde einen Umsetzungsaufwand bedeuten, der noch eingeschätzt werden muss. Senat und Kammer sehen die digitale Bereitstellung als grundsätzlich zielführend und zeitgemäß an. Zu prüfen ist, wann das Informationsangebot auf https://www.hamburg.de/parken/ auf responsives Webdesign umgestellt werden kann, um über das für das Handwerk relevante Endgerät Smartphone praxistauglich nutzbar zu sein.
Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?
1. Bedarfsgerechte und unbürokratische Parkmöglichkeiten
Was wird umgesetzt?
Damit in allen Quartieren der Stadt die besonderen Parkbedürfnisse von Handwerksbetrieben berücksichtigt werden, werden die Wirtschaftsbehörde, die zu beteiligenden Behörden und die Handwerkskammer geeignete Lösungswege prüfen. Es können zum Beispiel smarte Ladezonen, differenziert nutzbare Lade- und Lieferzonen oder weitere Instrumente sein. Die Kammer und der Senat werden nach zwei Jahren eine erste Bilanz über diese Bemühungen ziehen.
- Es hat eine eindeutige Verankerung der Parkbedürfnisse des Handwerks in Innenstadt und autoarmen Quartieren in der „Strategie Mobilitätswende“ der BVM stattgefunden.
- Ein Grundsatz in der Entwicklung neuer Quartiere mit zukunftsweisenden Mobilitätskonzepten ist es, dass das Abstellen von Kraftfahrzeugen der Bewohnerinnen, Bewohnern und Gewerbetreibenden in eigenen Tiefgaragen, auf Stellplätzen auf ihrem Grundstück oder beispielsweise in zentral angeordneten Quartiers- oder Sammelgaragen organisiert wird. Parkstände im öffentlichen Raum sollen überwiegend einerseits Besuchenden und andererseits Dienstleistenden im Einsatz wie z.B. dem Handwerk vorbehalten bleiben.
- Spitzengespräche u.a. zwischen Leitung der BVM und der HWK u.a. zu diesem Thema („Runder Tisch Parkraummanagement“) haben stattgefunden und werden vsl. fortgesetzt.
- Die HWK wird bei verkehrlichen Planungen in der Innenstadt im Rahmen der sog. „Verschickung“ beteiligt.
- Auch die Parkbedürfnisse des Handwerks (neben denjenigen anderer Verkehrsteilnehmenden) sollen bei der Planung neuer Lade- und Lieferzonen berücksichtigt werden, die sich fürs Parken von Einsatzfahrzeugen mit Ausnahmegenehmigungen eignen. Die HWK weist bei allen Verkehrsplanungen auf die ausreichende Ausweisung von Lade- und Lieferzonen hin, da diese erfahrungsgemäß für Handwerksbetriebe geeignet sein können. Voraussetzung hierbei ist eine stringente Überwachung und konsequentes Abschleppen von Falschparkern. Die Ausweisung von Lade- und Lieferzonen soll sich nicht allein auf Innenstadtlagen oder Geschäftsstraßen beschränken. Auch in Wohngebieten mit geringem Angebot an öffentlichen Parkplätzen müssen Lade- und Lieferzonen vermehrt zum Einsatz kommen. Auch darauf weist die HWK im Rahmen ihrer Stellungnahmen als Trägerin öffentlicher Belange hin.
- Vor- und Nachteile buchbarer Stellplätze werden derzeit in Bezug auf smarte Lade- und Lieferzonen geprüft. Das von der FHH praktizierte Modell „Smarte Ladezonen“ (SmaLa) für die digitale Buchung ausgewählter Ladezonen, die als Sondernutzungen dem öffentlichen Verkehr entzogen sind, richtet sich nicht an Handwerksbetriebe. Das Konzept der Buchbarkeit kann allerdings zu einem späteren Zeitpunkt in Bezug auf die Bedürfnisse des Handwerks geprüft werden. Dabei ist wichtig, zu bedenken, dass die Buchbarkeit bei SmaLas im Rahmen einer eng definierten Experimentierklausel stattfindet und grds. nicht von der StVO vorgesehen ist.
Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?
2. Fließender Verkehr
Was wird umgesetzt?
Informationen zu Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund von Baustellen sind bereits seit Jahren auf der Baustellenkarte des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) in Form von Steckbriefen online abrufbar. Zu Beginn des Jahres 2022 hat die Handwerkskammer einen regelmäßigen Austausch mit den bezirklichen Baustellenkoordinatoren initiiert, um ihre Mitgliedsbetriebe frühzeitig über Verkehrsbeeinträchtigungen informieren zu können.
Der LSBG verbessert laufend weiter die Möglichkeiten für automatisierte Informationsflüsse und Digitalisierung. Die Bereitstellung von Baustellendaten in geeigneter Form für interessierte Dritte (autonome Fahrzeuge, Navigationssysteme oder ggf. neue Services) ist Gegenstand einer mittelfristigen Prüfung. Dabei werden die Koordinierungsstelle für Baustellen in Hauptverkehrsstraßen (Abteilung für Verkehrsoptimierung) und die Autobahn GmbH einbezogen. Gemeinsames Ziel ist es, möglichst frühzeitig vor Beginn einer Baumaßnahme die Information aller betroffenen Betriebe sicherzustellen. Aufgrund der zahlreichen Unsicherheiten bei Umsetzung und Planung von Baumaßnahmen kann derzeit allerdings in vielen Fällen nur mit einem Vorlauf von etwa zwei Wochen präzise informiert werden.
Bis Mitte Juni 2023 erreichten die HWK regelmäßig die Baustellenvorhersagen der BVM. Die Zustellung wurde von der BVM zur Jahresmitte 2023 eingestellt.
Die HWK hat festgestellt, dass das zentrale Baustellenportal der Stadt nicht von allen staatlichen oder halbstaatlichen Baustellen-Trägern gefüllt wird und damit keine vollständig verlässliche Informationsplattform darstellt.
Die FHH strebt an, die Baustelleninformationen der verschiedenen Baustellen-Träger auf dem zentralen Baustellenportal der Stadt zusammenzuführen und damit eine einzige und vollständige Übersicht zu schaffen.
Ab dem 3. Quartal 2024 soll geprüft werden, inwiefern der Handwerkskammer ein Zugriff auf das zentrale Baustellenportal der Stadt als Trägerin öffentlicher Belange eingerichtet werden kann oder eine Möglichkeit des Datenexports bei der Baustellenkarte (für alle in der Datenbank hinterlegten Baustellen, nicht nur die auf der Karte angezeigten) implementiert werden könnte. Dies würde allerdings eine technische Weiterentwicklung der Webseite und ggf. des Portals voraussetzen. Es soll geprüft werden, ob diese finanziert werden kann.
Ein unregelmäßiger Austausch mit den bezirklichen Baustellenkoordinatoren besteht und kann intensiviert werden.
Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?
1. Bedarfsgerechte und unbürokratische Parkmöglichkeiten
3. Nachhaltigkeit und Energieeffizienz der Mobilität
Was wird umgesetzt?
Der Senat wird innerhalb eines Jahres die Rahmenbedingungen und Möglichkeit überprüfen, die Gebühr für Ausnahmegenehmigungen für bestimmte elektrische Einsatzfahrzeuge des Handwerks (Werkstatt- und Montagefahrzeuge) zu verringern. Damit soll ein wichtiger Anreiz zum Umstieg auf Elektromobilität geschaffen werden.
Bezieht sich auf welche(s) Ziel(e)?
3. Nachhaltigkeit und Energieeffizienz der Mobilität
Was wird umgesetzt?
Der Senat bekennt sich zum weiteren Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bis 2030, sowohl im öffentlichen Raum als auch auf privaten Flächen durch private Betreiber. Die stadteigene, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur dient dabei der Reichweitenverlängerung. Die Grundversorgung mit Strom für elektrische Mobilität erfolgt im Regelfall in den Betrieben. Darüber hinaus wird die Handwerkskammer regelmäßig Daten über die Entwicklung der Mobilität im Handwerk erheben (insbesondere über den Anteil der elektrisch betriebenen Einsatzfahrzeuge in bestimmten Gewerken).
Der Senat setzt den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur fort und bindet private Betreiber verstärkt ein.
Neben der Hamburger Energiewerke Mobil GmbH, die seit 01.01.2024 den Betrieb der städtischen Ladeinfrastruktur übernommen hat und auch den weiteren Ausbau der städtischen Ladeinfrastruktur verantwortet, sollen zukünftig auch private Unternehmen einen weitaus größeren Anteil am Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum als bisher übernehmen. Hierzu hat der Senat kürzlich ein Konzessionsvergabeverfahren gestartet. Bis Mitte 2027 sollen so zusätzlich zu den städtischen Ladepunkten 2.500 privatwirtschaftlich betriebene Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum hinzukommen.
Parallel ist insbesondere im privaten Bereich ein großes Wachstum zu verzeichnen, sodass neben dem öffentlichen Grund verstärkt Flächen wie Parkhäuser, Supermarktparkplätze und Tankstellen für den Aufbau von Ladesäulen genutzt werden.
Eine vollständige Erhebung zum Anteil der elektrisch betriebenen Einsatzfahrzeuge in bestimmten Gewerken durch die HWK ist nicht erfolgt. Allerdings wurden im Zusammenhang mit der Befragung der in Bewohnerparkzonen ansässigen Betriebe Informationen zum Einsatz von E-Mobilität erhoben.
Im „Arbeitskreis alternative Antriebe“, den die HWK koordiniert, werden regelmäßig Informationen auch rund um das Thema E-Mobilität (auch zum Hochlauf der Ladepunkte und zum Ersatz der Schnellladesäulen) ausgetauscht; auf dem Mobilitätstag am 28.04.2022 wurden Daten vermittelt. Der Kontakt zum LBV wird genutzt, um der Frage nachzugehen, ob es gewerkespezifische Daten zur Antriebsart gibt.