Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Orthopädietechniker*in
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZOrthopädietechnik-Mechaniker*in

Der direkte Kontakt mit dem Körperbehinderten oder Rehabilitanden, beispielsweise beim Maßnehmen, bei Anproben und der Übergabe des Hilfsmittels, schärft deine Sinne für die übernommene Verantwortung.

Wichtig ist für dich auch die Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten. Sie unterstützen dich mit ihrem Wissen beim Herstellen und Anpassen der orthopädischen Hilfsmittel. Diese fertigst du individuell aus verschiedenen Materialien wie thermoplastischen Kunststoffen oder Faserverbundwerkstoffen oder auch Metallen wie Titan, Stahl- und Aluminiumlegierungen. 

Natürlich ist bei dieser Arbeit dein handwerkliches Geschick gefordert. Moderne Technologien unterstützen dich bei deiner Arbeit und Innovationen erweitern die Funktionen orthopädischer Hilfsmittel ständig. So gibt es etwa elektronisch gesteuerte Prothesen - deshalb solltest du dich als Orthopädietechnik-Mechaniker auch mit Elektronik gut auskennen.



Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Wer eine Lehre als Orthopädietechnik-Mechaniker*in starten möchte, muss vor Beginn der Ausbildung zwischen folgenden Schwerpunkten wählen:
  1. Prothetik,
  2. Individuelle Orthetik oder
  3. Individuelle Rehabilitationstechnik
Dauer der Ausbildung:
3 Jahre

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.01.2023
1. Ausbildungsjahr: 620,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 
731,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 837,00 Euro

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.01.2024
1. Ausbildungsjahr: 649,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 766,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 876,00 Euro

Prüfungen:
Teil 1 Gesellenprüfung: Findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 30 Prozent gewichtet.
Teil 2 Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 2 der Gesellenprüfung mit 70 Prozent gewichtet.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Innung für Orthopädie-Technik Nord 

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen