Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Raumausstatter*in
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZRaumausstatter*in

Vom Wohnzimmer bis hin zum Konzertsaal - mit Farben, Stoffen und Formen gestaltest du Räume aller Art. Alten Mief setzt du vor die Tür und sorgst dann dafür, dass in Gebäuden der passende Stil Einzug hält.

Als Raumausstatter*in verpasst du deinen Objekten je nach Bedarf und Kundenwunsch die richtige Atmosphäre. Mal zauberst du ein heimeliges Wohlgefühl fürs Wohnzimmer, mal konzipierst du die coole Zweckmäßigkeit eines modernen Büros. Kreativ, geschmackvoll und mit handwerklichem Geschick verwendest du für Wand und Boden oft kostbare Materialien. Um die perfekte Optik zu schaffen, lässt du erst einmal den Raum auf dich wirken. Dann spielst du so lange mit deinen Ideen, bis du für jeden Auftrag das gewisse Etwas gefunden hast und aus einem gewöhnlichen Zimmer etwa ein schickes Bistro machst. 

Wenn du Stilempfinden, Einfühlungsvermögen und kunsthandwerkliches Geschick besitzt, dann findest du in diesem Beruf ein weites Betätigungsfeld. Als Raumausstatter arbeitest du oft selbstständig, hast Kontakt mit vielen Menschen und häufig wechselnde Einsatzorte. Immer wieder kommen neue Kunden mit den unterschiedlichsten Wünschen zu dir. Die einen möchten eine anspruchsvolle Dekoration, die anderen ihre Polstermöbel aufgearbeitet oder restauriert haben und wieder andere möchten, dass du ihnen ein komplettes Gebäude einrichtest. So gibt dir der Beruf ständig Raum für neue Ideen. 



Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

  • Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs
  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  • Kenntnisse der berufsbezogenen technischen Vorschriften und der anerkannten Regeln der Technik der Raumausstattung
  • Be- und Verarbeiten von Werkstoffen
  • Vorbereiten der Untergründe

Polstern:
  • Be- und Verarbeiten von Polstermaterialien
  • Gestalten mit Farben und Formen
  • Anfertigen von Polsterungen
  • Anfertigen von Polstermöbeln

Dekorieren:
  • Be- und Verarbeiten von Dekorationsmaterialien
  • Gestalten mit Farben und Formen
  • Anfertigen von Dekorationen und von Sonnenschutz- und Verdunklungsanlagen

Verlegen von Bodenbelägen aus Textilien und Kunststoffen
  • Behandeln von Bodenbelagsmaterialien
  • Gestalten mit Farben und Formen
  • Verlegen von Bodenbelägen

Bekleiden von Wänden und Decken
  • Be- und Verarbeiten von Wand- und Deckenbekleidungsmaterialien
  • Gestalten mit Farben und Formen
  • Anbringen von Wand- und Deckenbekleidungen aus Tapeten, Textilien, Leder, Holz und Kunststoffen
Dauer der Ausbildung:
3 Jahre

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 31.07.2023
1. Ausbildungsjahr: 650,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 
740,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 840,00 Euro

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.08.2023 - 31.07.2024
1. Ausbildungsjahr: 740,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 830,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 930,00 Euro

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.08.2024
1. Ausbildungsjahr: 810,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 900,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.000,00 Euro

Prüfungen:
Zwischenprüfung: 
Findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Raumausstatter- und Sattler-Innung Hamburg 

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen