Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZSegelmacher*in
Mit der Entscheidung für diesen Beruf kannst du Kurs auf eine abwechslungsreiche Tätigkeit nehmen. Es gibt viel zu tun, denn jedes Boot oder Schiff, das die Windkraft nutzt, braucht korrekt bemessene Segel.
Du misst und berechnest als Segelmacher*in die entsprechenden Maße und designst das Segeltuch. Dann schneidest du die Tuchbahnen zu und nähst die Segel mit der Maschine zusammen. Dabei musst du unbedingt auf äußerste Reißfestigkeit von Material und Naht achten. Denn der Wind packt oft gewaltig zu, ob bei einer Regatta oder einem Segeltörn. Auch musst du die speziellen Tucharten für die verschiedenen Einsatzzwecke kennen. Natürlich ist es für diesen Beruf vorteilhaft, wenn du selbst segeln und die Segel- und Takelungsarten erkennen kannst.
Als Segelmacher*in fertigst du ebenfalls Planen für Lastwagen, Bootsbezüge, Markisen und Überdachungen. Auch Zelte stellst du her, wobei du mit deinen eigenen Ideen die bunte Vielfalt auf Campingplätzen bereichern kannst. Wenn du gern im Team arbeitest und Spaß an großflächigen Tuchkonstruktionen hast, kannst du mit diesem Beruf beruhigt auf große Fahrt gehen.
- Anfertigen und Umsetzen von technischen Unterlagen
- Verhalten auf dem Wasser und an Bord, Sicherheit und Gewässerschutz
- Messen und Aufschnüren von Flächen
- Auswählen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Zubehör
- Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen
- Zuschneiden und Vorrichten
- Herstellen von Profilierungen
- Ausführen von Näh-, Schweiß- und Klebearbeiten
- Fertigstellen und Anschlagen von Segeln
- Arbeiten an Rigg und Takelage
- Fertigstellen und Montieren von Bezügen, Planen, Zelten und Markisen
- Durchführen von Reparatur- und Wartungsarbeiten
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Betriebliche und technische Kommunikation
- Kundenorientierung
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
3 Jahre
2. Ausbildungsjahr: 766,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 876,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 805,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 921,00 Euro
Teil 1 Gesellenprüfung: Findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 30 Prozent gewichtet.
Teil 2 Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 2 der Gesellenprüfung mit 70 Prozent gewichtet.
Zu den Ausbildungsordnungen