Kostenlose Beratung für MitgliedsbetriebeStandorte für Handwerker
Die Standortberatung unterstützt bei der Suche nach geeigneten Standorten, bei der Standortsicherung, der Standortverlagerung sowie der Erweiterung von Handwerksbetrieben.
Die Handwerkskammer hat als Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen zu Bebauungsplanentwürfen abzugeben. Dieses geschieht regelmäßig, insbesondere mit Blick auf die vor Ort ansässigen Handwerksbetriebe, deren Betriebsabläufe und die möglicherweise durch die Planungen auftretenden Beeinträchtigungen. Wir setzen uns für die Interessen des Handwerks ein, damit Betriebe auch zukünftig an Ihren Standorten möglichst uneingeschränkt arbeiten können.
Wir unterstützen bei:
- Bau- und planungsrechtlichen Fragestellungen.
- Der Beantragung einer Baugenehmigung.
- Problemen in Verbindung mit der Neuaufstellung eines Bebauungsplanes.
- Bei Standortthemen die im Zusammenhang mit der Mobilität im Hamburger Straßenverkehr stehen.
Standortsuche und -anforderungen
Sie suchen einen Standort für Ihren Betrieb, wissen aber nicht, wie bei der Suche vorgegangen werden kann, welche Ansprechpartner Hilfestellung bieten können, ob eine Bestandsimmobilie angemietet oder gekauft oder möglicherweise eine städtische Gewerbefläche erworben werden kann?
Unsere Leistungen:
- Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Fläche oder Gewerbeimmobilie.
- Zur Verfügungstellung hilfreicher Links.
- Vermittlung von Kontakten der zuständigen Stelle für den Erwerb einer städtischen Gewerbefläche.
Handwerkerhof-Strategie 2030
Regelmäßig macht sich die Handwerkskammer für die Schaffung neuer und den Erhalt bestehender Gewerbeflächen stark. Im Bereich der inneren Stadt setzen wir uns für die Errichtung von Handwerkerhöfen ein. Mit der "Handwerkerhof-Strategie 2030" fordert die Handwerkskammer die langfristige Sicherung von quartiersnahen Gewerbestandorten.
Handwerkerhof MEISTERMEILE
Im Handwerkerhof MEISTERMEILE bietet die Stadt Hamburg etwa 100 kleinen und mittleren Handwerks- und Produktionsbetrieben Gewerbeflächen an. Die Werkstattflächen befinden sich in zentraler Lage am Offakamp im Bezirk Eimsbüttel.
Ein vielfältiger Gewerbe-Mix ist entstanden. Die Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Betrieben, stabile Deckenkonstruktionen, leistungsstarke Aufzüge und faire Mietpreise sind nur einige Vorteile der MEISTERMEILE.
Bauleitplanung
Mit Hilfe der Bauleitplanung wird die städtebauliche Entwicklung der Stadt Hamburg gesteuert. Es wird festgelegt, in welchen Bereichen des Stadtgebiets welche Nutzungen zulässig sind. Die Bauleitplanung besteht aus:
- dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan).
- und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan),
die in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden. In den Bebauungsplänen sind verschiedene Gebietskategorien zu unterscheiden, die in der Baunutzungsverordnung (§ 1-11 BauNVO) definiert sind und rechtsverbindlich festlegen, welche Betriebe in den jeweiligen Gebieten angesiedelt werden können. Bestimmte Handwerksbetriebe sind beispielsweise nur in Gewerbegebieten zulässig. Darüber hinaus regelt der Bebauungsplan die Möglichkeiten der Ausnutzung des jeweiligen Grundstücks, beispielsweise werden Baugrenzen definiert, Gebäudehöhen festgesetzt etc.
In Verbindung mit der Hamburgischen Bauordnung stellt der Bebauungsplan die Grundlage für das Erteilen von Baugenehmigungen dar. Gemeinsam mit anderen Vorschriften (wie bspw. dem Bundesimmissionsschutzgesetz) wird unter anderem festgesetzt, ob und zu welchen Zeiten lärmintensive Arbeiten durchgeführt werden können. Bei dem Kauf oder der Anmietung einer Fläche ist es daher von großer Bedeutung, die am Standort zulässigen Nutzungen im Vorfeld bei der bezirklichen Bauprüfung abzuklären und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Baugenehmigungen
Für jede Errichtung, Änderung (z.B. Umbau), Nutzungsänderung (z.B. Umnutzung eines Lagers in eine Werkstatt) oder den Abbruch von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.
Hinweise:
- Bei der Bauprüfung des Bezirksamts sollte erfragt werden, welche Bauvorlagen benötigt werden.
- Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) gestellt werden.
- Bestehen Zweifel an der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens, können diese mittels einer Bauvoranfrage durch einen Vorbescheid ausgeräumt werden.
- Die Beantragung eines Vorbescheids bezieht sich auf Einzelfragen der Baugenehmigung und ist vergleichsweise kostengünstig.
- Eine Bauvoranfrage ersetzt nicht die Baugenehmigung.
- Ein Bauantrag kann nur von einem Bauvorlagenberechtigten (§ 67 HBauO) gestellt werden. Hierzu muss in der Regel die Hilfe eines Architekten o.ä. in Anspruch genommen werden.
Nutzungsgenehmigungen
Sie möchten neue Betriebsräume mieten oder eine Gewerbeimmobilie kaufen? Vor dem Kauf oder der Anmietung einer Fläche, muss abgeklärt werden, ob die geplante Nutzung am Standort genehmigungsfähig ist.
Hinweise:
- Informationen zu den an Ihrem neuen Standort zulässigen Nutzungen bekommen Sie bei der zuständigen Bauprüfung im Bezirksamt.
- Auch bei baulichen Erweiterungen oder Änderungen des Betriebszwecks ist eine Nutzungsgenehmigung erforderlich.
- Der Antrag für eine Nutzungsgenehmigung kann im jeweiligen Bezirksamt gestellt werden.
- Die Genehmigung wird unabhängig davon benötigt, was im Mietvertrag auf privatrechtlicher Basis mit dem Vermieter vereinbart ist und ist unabhängig von der Gewerbeanmeldung.
Standortsicherung
Regelmäßig werden in Hamburg neue Bebauungspläne aufgestellt. Im Zusammenhang mit der Wohnungsbauoffensive kommt es zur Ausweisung von Gebieten, in denen Wohnungen zulässig sind. Nicht selten gehen hiervon Auswirkungen auf die Standorte von Handwerksbetrieben aus.
Zwei Konstellationen sind möglich:
Zum einen kann für den Bereich, in dem der Handwerksbetrieb ansässig ist, ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, wodurch sich die Gebietsausweisung ändert. Zum anderen kann für das Umfeld bzw. die angrenzenden Flächen ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Durch die geänderten baurechtlichen Gegebenheiten können sich für einen bestehenden Betrieb erhebliche Nachteile ergeben.
Bei der Umwandlung der Gebietskategorie oder dem Heranrücken von Wohnbebauungen haben Betriebe regelmäßig mit Einschränkungen der Betriebsabläufe (bspw. hinsichtlich der zulässigen Lärmemissionen) zu rechnen. Nicht selten können diese Einschränkungen zu einer Verlagerung oder im schlimmsten Fall zu einer Aufgabe des Betriebes führen.
Standortveränderungen beachten:
- Veränderungen im Umfeld des Betriebsstandortes gut beobachten.
- Die Öffentlichkeit wird in der Regel im Bebauungsplanverfahren durch die Möglichkeit der Teilnahme an der "Öffentlichen Plandiskussion" mit einbezogen, welche durch Plakate angekündigt wird.
- Im Rahmen der Veranstaltung haben die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen, Anregungen, Bedenken und Kritik zum Bebauungsplan in die Planungen einzubringen.
- Sofern Betriebsabläufe durch die Planung beeinflusst werden, sollte während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Position bezogen werden. Nur so können Rechtsansprüche gewahrt werden.