Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Steinmetz und Steinbildhauer*in
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZSteinmetz*in und Steinbildhauer*in

Du kannst dich auf Steinbildhauerei oder auf Steinmetzarbeiten spezialisieren und niemand wird dir Steine in den Weg legen. 

Maschinen nehmen dem Handwerker harte Arbeit ab - zum Beispiel Schleifautomaten zum Bearbeiten der Oberfläche. Die Einsatzorte sind so vielfältig wie die Steinarten: Werkstätten oder Verkaufsräume der Steinmetzbetriebe, Steinbildhauereien, Bauhütten oder Baustellen. Wer handwerklich begabt ist, gern mit dem Naturprodukt - Naturstein - arbeitet und auch mit Technik umgehen kann, für den ist dieser Beruf genau das Richtige. 

Für die Feinheiten der Steinbildhauerei brauchst du das Fingerspitzengefühl der menschlichen Hand - vor allem bei der Restaurierung von Ornamenten und Profilen oder bei der Rekonstruktion historischer Gebäudeteile in der Denkmalpflege. Der Steinmetz und der Steinbildhauer erhalten wertvolle Kulturdenkmäler. Die kunstvollen Arbeiten sind auch bei der Grabmalherstellung sehr gefragt.



Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Gewählt werden muss zwischen den Fachrichtungen:
  1. Steinmetzarbeiten
  2. Steinbildhauerarbeiten

Die Berufsausbildung gliedert sich in Steinmetzarbeiten oder Steinbildhauerarbeiten:
  1. fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Fachrichtung
  3. fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt: 
  • Gestalten von kundenorientierten Arbeitsprozessen 
  • Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben
  • Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen
  • Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Anlagen
  • Be- und Verarbeiten von Metallen, Kunst- und Hilfsstoffen
  • Herstellen und Bearbeiten von Werkstücken aus Blöcken und Platten
  • Herstellen von Profilen
  • Herstellen von eingesetzten Flächen und Einlegearbeiten
  • Herstellen von Schriften, Symbolen und Ornamenten
  • Herstellen von Bauteilen aus mineralisch gebundenen Materialen
  • Verarbeiten von künstlich hergestellten Steinen
  • Verlegen und Versetzen von Platten und Fliesen sowie Versetzen von Werkstücken
  • Einsetzen von programmierbaren Maschinen
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden und Kundinnen.

Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten sind:
  • Verlegen von Bodenbelägen und Versetzen von Treppen
  • Versetzen und Verankern von Bauteilen und Fassaden
  • Gestalten, Herstellen und Versetzen von Denkmalen und Grabanlagen
  • Instandhalten und Restaurieren von Bauwerken und Denkmalen

Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten sind:
  • Gestalten und Herstellen von Formen und Modellen
  • Herstellen von Schriften, Reliefs und Skulpturen
  • Instandsetzen und Restaurieren von Bildhauerarbeiten

Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
  • Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebe
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 
  • Umweltschutz
Dauer der Ausbildung:
3 Jahre

Ausbildungsvergütung:
Ab 01.08.2021
1. Ausbildungsjahr: 850,00 Euro
2. Ausbildungsjahr:
950,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.100,00 Euro

Prüfungen:
Zwischenprüfung: 
Findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Bildhauer- und Steinmetz-Innung

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen