Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Straßenbauer*in
ivansmuk

Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZStraßenbauer*in

Ein Länderübergreifendes und umfangreiches Netz leistungsfähiger Verkehrsadern ist Voraussetzung für die Mobilität unserer Zeit. Als Straßenbauer*in bist du daher auch künftig sehr gefragt.

Der/die Straßenbauer*in muss beim Bau und bei der Instandhaltung vor allem eines im Blick behalten: die hohe Qualität. Denn der Belag muss stärkster Beanspruchung standhalten. Deine Arbeitsgebiete sind neben Straßen im engeren Sinne auch Plätze, Rollbahnen, Bahnsteige und Gleisanlagen. Dort pflasterst, verlegst oder asphaltierst du und nutzt dabei etwa Naturstein, Asphalt oder Beton. 

Der/die Straßenbauer*in ist mit technischem Gerät aller Art vertraut und ist der Herr über manches wahre "Maschinenmonster", das du für deine Arbeit bedienst. Und du weißt auch, wie man aus bestehenden Straßen etwas Neues schafft - zum Beispiel beim Bau von Fußgängerzonen, in denen mit künstlerischem Verständnis attraktive Pflanzoasen und Ruheplätze angelegt werden.

Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Vorschriften für den Ausbildungsberuf Tiefbaufacharbeiter/in:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
  • Umweltschutz, 
  • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, 
  • Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen, 
  • Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, 
  • Durchführen von Messungen, 
  • Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen, 
  • Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton, 
  • Herstellen von Baukörpern aus Steinen, 
  • Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung, 
  • Herstellen von Verkehrswegen, 
  • Einbauen und Anschließen von Ver- und Entsorgungssystemen, 
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen. 

Vorschriften für den aufbauenden Ausbildungsberuf Straßenbauer/in:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 
  • Umweltschutz
  • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen 
  • Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  • Herstellen der Entwässerung von Verkehrsflächen
  • Herstellen der Unterlage für Decken und Beläge
  • Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen
  • Herstellen von Asphaltdecken
  • Herstellen von Decken aus Beton
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Dauer der Ausbildung:
3 Jahre

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.05.2024
1. Ausbildungsjahr: 1.080,00 Euro
2. Ausbildungsjahr:
1.300,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.550,00 Euro

Vergütung Brutto (Mindestvergütung): 01.04.2026
1. Ausbildungsjahr: 1.122,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.351,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.610,00 Euro

Prüfungen:
Zwischenprüfung: 
Findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Bau-Innung Hamburg

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen