Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Stuckateur*in
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Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZStuckateur*in

Du bist kreativ und hast Sinn für Kunst? Dann erfüllst du schon zwei wichtige Voraussetzungen für den Beruf Stuckateur*in.

Als Stuckateur*in bearbeitest du mit Hilfe traditioneller und moderner Techniken Innenwände und -decken, Fußböden und komplette Fassaden. Es gibt also kaum ein Bauteil, an dem du nicht tätig wirst - so wird Vielseitigkeit zum Beruf.

Als Stuckateur*in beherrschst du das gesamte Leistungsspektrum der Herstellung und Sanierung von Innen- und Außenputz sowie nahezu alle Tätigkeiten des traditionellen und modernen Innenausbaus, insbesondere des Trockenbaus. Außerdem trägst du mit der Ausführung von Wärmedämmverbundsystemen sowie der Dämmung von Wänden, Dächern und Kellerdecken entscheidend zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz bei.

Moderne Bautechnik und umweltfreundliche neue Materialien erleichtern dir in einigen Bereichen die Arbeit und helfen, die vielseitigen Aufgaben in diesem attraktiven Beruf zu lösen. Mit deinem Sinn für künstlerische Stilelemente am Bau trägst du darüber hinaus große Verantwortung im Bereich der Restaurierung alter und erhaltenswerter Bausubstanz und Denkmäler. 



Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.



Vorschriften für den Ausbildungsberuf Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
  • Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
  • Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
  • Durchführen von Messungen
  • Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzbauteilen
  • Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
  • Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  • Prüfen und Vorbereiten von Untergründen
  • Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
  • Herstellen von Putzen und Stuck
  • Herstellen von Estrichen
  • Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
  • Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen


Vorschriften für den aufbauenden Ausbildungsberuf Stukkateur/Stukkateurin:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan 
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen 
  • Herstellen von Putzen
  • Herstellen von Drahtputzarbeiten
  • Herstellen von Estrichen und Einbauen von Fertigteilestrichen
  • Herstellen von Trockenbaukonstruktionen
  • Ausführen von Stuckarbeiten
  • Sanieren und Instandsetzen von Stuck und Putz
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen

Dauer der Ausbildung:
3 Jahre

Ausbildungsvergütung:
Ab 01.05.2024
1. Ausbildungsjahr: 1.080,00 Euro 
2. Ausbildungsjahr: 1.300,00 Euro 
3. Ausbildungsjahr: 1.550,00 Euro

Ausbildungsvergütung:
Ab 01.04.2026
1. Ausbildungsjahr: 1.122,00 Euro 
2. Ausbildungsjahr: 1.351,00 Euro 
3. Ausbildungsjahr: 1.610,00 Euro

Prüfungen:
Zwischenprüfung: Findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Berufliche Schule Bautechnik (BS08)

Berufsschule: 
Bau-Innung Hamburg

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen