Für Handwerksbetriebe gilt künftig die E-Rechnungs-Pflicht.
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Handlungsprogramm 2029 – Handwerk Erfolgreich im WandelUnternehmensführung

Die wichtigsten Grundsatzpositionen, Service-Schwerpunkte und Organisationsentwicklungs-Vorhaben: 



Finanzierung

Sustainable Finance-Berichtstiefe für KMU entschärfen, Förderinstitute stärken

Handlungsprogramm der Handwerkskammer Grafik: Kreditvergabe



Ausgangslage

Seit 2022 haben sich die Finanzierungskonditionen für Handwerksbetriebe aufgrund verschiedener Faktoren verändert: Leitzinserhöhungen haben zu höheren Finanzierungskosten für Kredite geführt (Zinswende). Kreditgeber haben zudem teils ihre Vergabekriterien verschärft, um das Risiko zu minimieren. Dazu gehören höhere Anforderungen an die Kreditwürdigkeit und eine detailliertere Prüfung der Geschäftsaussichten. Die Inflation und insbesondere steigende Materialkosten haben ebenfalls Einfluss auf die Kreditbedingungen gehabt: Der Finanzierungsbedarf steigt, was die Nachfrage nach Krediten erhöht und tendenziell die Konditionen verschlechtert.

Das Handwerk hat nach Erhebungen des ZDH zuletzt nur selten neue Kredite verhandelt. Gegenüber mit der Situation vor der Zinswende ist eine deutliche Abnahme der Kreditnachfrage festzustellen. Handwerksbetriebe benötigen grundsätzlich vor allem Kredite mit mittelfristiger Laufzeit von bis zu fünf Jahren. Kurzfristige Kredite mit bis zu einem Jahr Laufzeit spielten zuletzt für rund ein Sechstel der Betriebe eine Rolle, länger laufende Investitionskredite für ein gutes Viertel – dieser Wert tendiert gegenüber der Zeit vor der Zinswende schwach. Dies verdeutlicht den negativen Effekt der aktuellen Zinssituation auf die Investitionsplanungen in der Branche. Die Verschärfungen bei der Finanzierung betreffen aktuell hauptsächlich die Zinsen, wie die folgende Darstellung zeigt.

Perspektiven

Viel spricht dafür, dass die Anforderungen an die Kreditvergabe in den kommenden Jahren weiter steigen. Zumindest für den Moment bleibt die Aussicht wirtschaftlich unsicherer Zeiten realistisch; dies wirkt auf den Kapitalmarkt ein und kann somit den Kreditzugang erschweren. KMU dürften insgesamt vermehrt nach alternativen Finanzierungsquellen suchen. Instrumente wie Schuldscheine und Factoring gewinnen an Bedeutung, dürften aber für weite Teile des Handwerks letztlich kein probates Mittel der Kapitalversorgung sein. Die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) bei der Kreditvergabe (Sustainable Finance) aufgrund europarechtlicher Vorgaben wird erheblichen Einfluss auf Kreditzugang und -konditionen von Betrieben haben und bringt zugleich das Potenzial für erheblichen bürokratischen Mehraufwand mit sich. Auf der anderen Seite besteht die Aussicht, dass der Kreditmarkt durch neue Akteure im Sinne der Kunden belebt wird, hier ist insbesondere an Onlinebanken und FinTech-Unternehmen zu denken.

Handlungsbedarf für die Handwerkskammer

Sustainable Finance – Berichtstiefe für KMU entschärfen: Wie bereits im Kapitel „Bürokratieabbau“ skizziert, brauchen die Betriebe für die Umsetzung der sich aus der Sustainable Finance-Richtlinie ergebenden Vorgaben einen möglichst unbürokratischen Rahmen, der unproduktiven Zusatzaufwand auf ein unabwendbares Minimum reduziert. Dies bedeutet, dass auf Basis des in Europa entwickelten einheitlichen KMU-Berichtsstandards V-SME eine bankenunabhängig einheitliche Berichterstattung von allen Finanzierungsinstituten akzeptiert werden muss. Insgesamt muss bei der Umsetzung der Vorgaben sichergestellt werden, dass der Kreditzugang für KMU nicht unsachgemäß eingeschränkt wird. Dies wird in Branchenkreisen nicht zuletzt befürchtet, weil die ESG-Nachhaltigkeitskriterien in manchen Fällen Themen ansprechen, die realistisch eher in Großunternehmen systematisch bearbeitet werden können. An diesem Standard darf der inhabergeführte Mittelstand nicht gemessen werden.


Förderinstitute stärken: Für viele Handwerksbetriebe sind Bankkredite unverzichtbar. Damit hier kein gefährlicher Engpass entsteht, sind in Zeiten angespannter Finanzierungskonditionen staatliche Förderstrukturen wichtiger denn je. Betriebe, die nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen, müssen auf Bürgschaften zurückgreifen können, bei fehlendem Eigenkapital werden mezzanine Finanzierungsformen benötigt. Zusätzlich sind Förderprodukte erforderlich, die Zinsnachteile kleiner Betriebe ausgleichen oder ihnen die Kreditaufnahme auf Grund fehlender Historie (Gründung, Betriebsübernahmen) ermöglichen. Hamburg braucht insbesondere die Investitions- und Förderbank und die Bürgschaftsbank daher auch künftig in bewährter Stärke – die Finanzausstattung dieser Institute muss den veränderten Bedingungen am Kreditmarkt Rechnung tragen.
Beraten und begleiten: Die Betriebsberatung der Handwerkskammer unterstützt Mitgliedsbetriebe bei Finanzierungsfragen, vermittelt bei Bedarf gegenüber der Hausbank und unterstützt bei der Einbindung von Fördermitteln in betriebliche Finanzierungskonzepte. Für kleine und kleinste Mitglieder bis hin zur Gruppe der Solo-Selbständigen halten wir speziell zugeschnittene Angebote vor.


Gründung und Betriebsnachfolge

Gründungsklima positiv entwickeln, Rahmenbedingungen
für kleine Marktteilnehmer verbessern, Betriebsübernahme steuerlich fördern, selbstständige soziale absichern, Gründungen gezielt unterstützen, Betriebsübergang begleiten, gleiche Regeln für alle bei Marktzugang durchsetzen, Unternehmernachwuchs aktivieren

Handlungsprogramm der Handwerkskammer: Finanzierungsquellen



Ausgangslage

Weniger Menschen als früher verfolgen das Ziel, aus der angestellten Tätigkeit heraus oder nach abgeschlossener (Meister-)Ausbildung ein Unternehmen zu gründen. Basis für diesen Trend sind tief wurzelnde gesellschaftliche Strömungen: Die Freiheitsgrade der unternehmerischen Rolle sind für viele Menschen nachrückender Generationen in Abwägung mit der damit einhergehenden Verantwortung, bürokratischen Einengungen und den insgesamt hohen Anforderungen des Unternehmertums offenbar nicht mehr so attraktiv wie in der Vergangenheit. Unsicherheiten über die Sicherheitslage, Konjunkturaussichten und persönliche Absicherungsfragen tragen dazu bei, dass angestellte Arbeit mehr und mehr zum dominierenden Ausgangspunkt bei der Gestaltung des beruflichen Lebenswegs wird. Hinzu kommt, dass die Konditionen nichtselbständiger Arbeit in Zeiten des Fachkräftemangels vielfach im Umbruch zugunsten der Beschäftigten sind. Dies gilt insbesondere bei gut ausgebildeten Personen – oft haben sie nicht nur ein geringeres Risiko der Beschäftigungslosigkeit, sie können auch zunehmend auf gute Konditionen in puncto Vergütung, Nebenleistungen und Arbeitsbedingungen hoffen.
Etwa 4.500 der 15.000 Betriebsinhaber im Hamburger Handwerk sind zudem nach Schätzungen der Handwerkskammer älter als 57 Jahre und damit in der Phase, in der eine strategische Nachfolgeplanung ansteht. Unsichere konjunkturelle Aussichten und dementsprechend eingetrübte Geschäftserwartungen erzeugen zusätzlichen Druck auf den Nachfolgemarkt – Senior-Inhaber stellen sich die Frage, ob die kommenden fünf Jahre sich noch lohnen oder ein früherer Ausstieg für sie persönlich die bessere Variante wäre. Bei der Bewertung von Betrieben im Zuge von Übergabeprozessen haben sich bereits jetzt die Gewichte verschoben: Waren früher Einrichtungen, Maschinen und Kundenstämme in erster Linie wertentscheidend, so sind es heute gut qualifizierte und zufriedene Belegschaften, die dem Unternehmen auch über den Eigentümerwechsel hinweg erhalten bleiben.

Der veränderten Situation in den Betrieben stehen korrespondierende Entwicklungen auf der Käuferseite entgegen: Hier findet sich zunächst eine Grundgesamtheit möglicher Übernehmer, die in den vergangenen zehn Jahren signifikant geschrumpft ist. Das hat seinen Grund einerseits im demographischen Wandel, andererseits in gesellschaftlichen Entwicklungen, die seit geraumer Zeit in einer verringerten Gründungsneigung junger Menschen resultieren. Im Handwerk bezieht sich der letztgenannte Trend explizit auch, wenngleich mit etwas schwächerer Ausprägung, auf die Jungmeisterinnen und Jungmeister. An die Stelle der klassischen Betriebsübergabe vom Senior an den Junior oder langjährigen Mitarbeiter treten folgerichtig zunehmend alternative Modelle. Dies ist einerseits der Ankauf von Betrieben durch größere Betriebe des Handwerks. Zugleich beobachten wir aber auch eine erhöhte Dynamik im Bereich der vertikalen Integration durch Industrie und große Dienstleistungsunternehmen sowie eine erhöhte Aktivität struktureller Investoren am Handwerkstandort Hamburg. Parallel entstehen handwerksnähere Modelle etwa in Holding-Strukturen. Es verdient in diesem Zusammenhang Beachtung, dass es letztlich vor allem die kleinteilige Wirtschaftsstruktur Hamburgs mit vielen inhabergeführten Betrieben war, die den Standort in den zurückliegenden Wirtschaftskrisen vergleichsweise sehr stabil gehalten hat. Diese Struktur sollte der Wirtschaftspolitik etwas wert sein. Dämpfend für das Gründungs- und Nachfolgegeschehens wirkt auch die Zinswende, durch die neuer Druck auf die Finanzierungsseite von Betriebsnachfolgen entstanden ist. Bei zeitgleich insgesamt steigendem Preisniveau verengt dies die Handlungsspielräume von Übernehmern. Insbesondere bei der Übernahme gut aufgestellter, werthaltiger Mittelbetriebe – also gerade solcher, die auch standortpolitisch besonders wichtig sind – stehen Übernehmer vielfach vor hohen Finanzierungshürden. Die spezifischen Förderangebote zur Übernahmefinanzierung sind an dieser Stelle wichtig und müssen am Markt funktionieren.

Perspektiven

Eine gesellschaftliche Trendwende hin zu mehr Unternehmertum und Selbständigkeit ist derzeit nicht absehbar. Das Delta zwischen abzugebenden Betrieben und potenziellen Übernehmern wird sich in den kommenden Jahren nicht verringern – denn auch die nachkommenden Jahrgänge sind durchweg geburtenschwach. Unklar ist die weitere Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung, die seit der Zinswende erheblich anspruchsvoller geworden sind. Öffentliche Fördermittel sind im Zusammenhang mit dem Generationswechsel in Betrieben daher wichtiger denn je.

Handlungsbedarf für die Handwerkskammer

Gründungsklima positiv entwickeln: Ein besseres Gründungsklima würde eine grundlegende Veränderung politischer Rahmenbedingungen erfordern – dies betrifft insbesondere die Steuerpolitik, die Unternehmensfinanzierung, das Arbeitsrecht und die darüberhinausgehenden Bürokratielasten. Die Handlungsspielräume sind eng – der Staat muss sich aber bewusst sein, dass der Weg im Augenblick zu immer weniger Selbstständigkeit führt. Das gefährdet den Wohlstand. Bereits die Schule sollte daher Selbstständigkeit als möglichen Berufsweg ins Bewusstsein junger Menschen bringen und ein positives Unternehmerbild transportieren.

Rahmenbedingungen für kleine Marktteilnehmer verbessern: Schwellenwerte und Bagatellgrenzen können bei öffentlich-rechtlichen Regelungen mithelfen, den Einstieg in betriebliches Arbeiten zu erleichtern. Deregulierung leistet an dieser Stelle einen wichtigen, mittelbaren Beitrag zu einer gesunden und diversen Wirtschaft.

Betriebsübernahmen steuerlich fördern:
Im Fall von klassischen Übergaben außerhalb der Familie (etwa an Mitarbeitende) wäre eine steuerliche Berücksichtigung des Kaufpreises eine sehr wirksame Erleichterung von Nachfolgelösungen, da so zumindest nicht gleich zu Beginn der Übernahme der neue Eigentümer geschwächt würde. Dieser bezahlt den Kaufpreis immerhin aus bereits versteuertem Einkommen oder nimmt Fremdkapital auf. In diesem Sinne könnte z.B. im Einkommensteuerrecht ein Tatbestand geschaffen werden, der dem Übernehmer eine Steuerfreiheit oder eine Erleichterung in Höhe des Kaufpreises gewährt. Die Absetzungsmöglichkeit könnte über mehrere Jahre hinweg und gekoppelt an eine Haltefrist gewährt werden – etwa zehn Jahre, in Anlehnung an die entsprechende Regelung bei der Erbschaftsteuer.

Selbständige sozial absichern: Soziale Absicherung muss perspektivisch auch kleinere Selbständige mit in den Blick nehmen. Die soziale Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist unzureichend und muss dringend verbessert werden. Das  Angebot an Kinderbetreuung muss weiter ausgebaut werden. Ferner gehören alle Regelungen und Rahmenbedingungen auf den Prüfstand, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erschweren.
Gründungen gezielt unterstützen: Die Handwerkskammer begleitet Betriebsgründungen im Handwerk differenziert. Wie durch die Situations- und Potenzialanalyse 2017 gezeigt, verdienen die Betriebe der Anlage A zur Handwerksordnung in diesem Zusammenhang besondere Aufmerksamkeit.

Betriebsübergaben begleiten: Im Rahmen des Projekts „Nachfolgelotsen“ und durch die Betriebsberatung stehen wir Mitgliedsbetrieben und ihren Inhabern zur Seite, die einen Nachfolgeprozess in Gang setzen oder abschließen wollen. Für das Handwerk ist diese Dienstleistung von besonderer Bedeutung, damit der laufende Strukturwandel nicht noch verschärft wird und es zu einem vermeidbaren Schwund im Betriebsbestand kommt. Von einer frühzeitigen Sensibilisierung für eine gute Übergabevorbereitung bis hin zu einer bedarfsgerechten Begleitung von Übergabeprozessen benötigt das Handwerk daher praktische Unterstützung. Das Projekt „Nachfolgelotsen“ wird Ende 2025 auslaufen. Wir werden mit Blick auf diese Perspektive eine Strategie für die künftige Bearbeitung dieses wichtigen Arbeitsfelds erarbeiten.

Gleiche Regeln für alle beim Marktzugang sicherstellen: Damit Gründung und Selbständigkeit attraktiv bleiben, kommt es auch auf Fairness im Markt an. Das deutsche Handwerksrecht formuliert aus gutem Grund Voraussetzungen für die gewerbliche Tätigkeit im Handwerk – insbesondere, um die hohe Qualität der Arbeit, die Verbrauchersicherheit und die Ausbildungsqualität sicherzustellen. Diese Voraussetzungen müssen von allen Marktteilnehmern gleichermaßen erfüllt, die Regeln von allen gleichermaßen eingehalten werden. Wenn am Markt aktive Gewerbetreibende die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle in Wahrheit nicht erfüllen oder sich der Eintragung bewusst entziehen, dann belastet und benachteiligt das die große Mehrheit der rechtstreuen Handwerksbetriebe. Gemeinsam mit den Innungen betroffener Gewerke wird die Handwerkskammer im Rahmen ihrer Möglichkeiten konsequent gegen solche Verhaltensweisen vorgehen. Wir werden zudem gegenüber der Verwaltung darauf hinwirken, dass gegen entsprechende Problemfälle bereits bei der Abgabe der Gewerbeanmeldung vorgegangen wird.

Unternehmernachwuchs aktivieren: Wir haben eine gezielte Ansprache von Jungmeisterinnen und Jungmeistern etabliert. Diese Aktivitäten werden weiterverfolgt und laufend den Bedarfen des Markts angepasst.




Innovation und Digitalisierung

Förderlücken schließen, „Hamburg Digital“ fortführen, Innovationsorte für das Handwerk schaffen. Mittelstand-Digital-Zentrum auf Zukunftskurs bringen, Chancen der KI und weiterer Zukunftstechnologien nutzen, Netzwerkbildung unterstützen

Handlungsprogramm der Handwerkskammer: Grafik Innovationen



Ausgangslage

Die betrieblichen Anforderungen für Innovationen und Digitalisierung steigen aufgrund neuer Technologien und sich dynamisch verändernder Märkte rapide. Doch die Notwendigkeit von Innovationen wird von den Betrieben überwiegend unterschätzt. Zudem fehlen vielfach Know-how sowie personelle und finanzielle Ressourcen, um in neue Technologien und digitale Infrastruktur zu investieren. Innovationen entstehen im Handwerk meist aus dem operativen Geschäft und der Erfüllung von Kundenwünschen heraus, seltener aus wissenschaftlicher Forschung und gezielten technologischen Entwicklungsprozessen. Im Ergebnis ist die statistische Innovationsbeteiligung reiner Handwerksbetriebe vergleichsweise niedrig. Zudem nimmt der Innovationsgrad in der deutschen Wirtschaft insgesamt seit rund 15 Jahren kontinuierlich ab, wie die nachfolgende Darstellung zeigt – dies gilt auch für das Handwerk.
Die Politik unterstützt Innovationen durch die Ausweitung staatlicher Förderprogramme und höhere Investitionen in Forschung und Entwicklung. Davon kann das Hamburger Handwerk allerdings kaum profitieren, da die Art des Innovierens im Handwerk – jedenfalls von der Hamburger Förderpolitik – in der Regel als nicht förderfähig betrachtet wird. Bundesweite Förderprogramme wie „go digital“ sind für kleine und mittlere Handwerksbetriebe demgegenüber aufgrund von Einstiegshürden meist nicht niedrigschwellig genug.

Perspektiven

Eine zunehmende Digitalisierung in handwerklichen Prozessen aufgrund steigender Nachfrage nach maßgeschneiderten und nachhaltigen Handwerksprodukten ist mit Blick auf die Marktentwicklung vorgezeichnet. Die Erweiterung von digitalen Geschäftsmodellen und Kundenservices im Handwerk wird erforderlich sein, um im Wettbewerb zu bestehen. Auch der Fachkräftemangel erfordert Ablauf- und Prozessoptimierungen, die am ehesten mit digitalen Mitteln erreichbar sein werden. Zeitgleich werden die Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz zunehmen. Außerdem nehmen der Druck auf die Steigerung des Automatisierungsgrads und den Einsatz von Robotik zu. Die Digitalisierung bietet insbesondere gute Einstiegsmöglichkeiten für die Betriebe für (Prozess-)Innovationen. Zudem ergeben sich Synergieeffekte an der Schnittstelle von Digitalisierung und Nachhaltigkeit. In einer frühen Investition in Digitalisierung liegt nicht zuletzt die Chance, die eigene Arbeitgeberattraktivität durch innovative Werkzeuge, digitale Mitarbeitergewinnung und neue Formen der Arbeitsgestaltung zu steigern – diese Aspekte des Arbeitsumfelds werden nicht zuletzt mit der Gen Z bedeutender.

Das Handwerk sollte sich daher mehr mit Innovationen und der Digitalisierung auseinandersetzen und diese als Chance für sich begreifen. Dies erfordert nicht nur eine strategische Weitsicht und technologische Investitionen, sondern auch ein „Mitnehmen“ und eine laufende Schulung der Beschäftigten sowie die bedarfsgerechte Anpassung an neue rechtliche und marktbezogene Anforderungen.

Handlungsbedarf für die Handwerkskammer

Förderlücken schließen: Auch handwerkstypische Innovationen müssen im Rahmen der staatlichen Innovationsförderung Berücksichtigung finden. Wie bei anderen Innovationstypen werden dabei auch Zuschussprogramme der Förderinstitutionen benötigt, so wie dies etwa Niedersachsen bereits umgesetzt hat.

„Hamburg Digital“ fortführen: Insbesondere mit dem Programm „Hamburg Digital“ macht die Stadt über geraume Zeit ein für Handwerksbetriebe zugängliches Angebot zur Förderung auch kleinteiliger betrieblicher Innovationen im Bereich der Digitalisierung – etwa die Einführung eines digitalen Kundenmanagementsystems oder einer digitalen Warenwirtschaft. Die ursprünglich hierfür eingesetzten Mittel laufen 2024 aus. Eine Fortsetzung des Programms ist wichtig, zumal die Handwerksforschung gezeigt hat, dass eine erste geförderte Digitalisierungs-Innovation oftmals zu Folgeprozessen in Eigensteuerung führt.

Innovationsorte für das Handwerk schaffen: In Zusammenarbeit mit Hamburg Invest arbeiten wir an der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzepts für einen Handwerks-Innovationspark an der Schlachthofstraße (Harburg) in unmittelbarer Nachbarschaft zum ELBCAMPUS. Dieser soll aus einem spezialisierten Handwerkerhof für innovativ arbeitende Betriebe mit modernen Maschinen (etwa additive Fertigung, CNC) als Shared Services, einem klassischen Handwerkerhof auf neuestem Stand nach dem Vorbild der Meistermeile, einem Azubiwohnheim sowie dem ELBCAMPUS als Partner für den betrieblichen Kompetenzaufbau bei Technologiethemen bestehen. Der gesamte Innovationspark könnte durch die Ansiedlung von Wind- und Solarkraft auf einer nahegelegenen städtischen Fläche klimaneutral betrieben werden. Unabhängig davon sollte das von Stadt und Handwerkskammer im Masterplan Handwerk 2030 vereinbarte Projekt „Zukunftswerkstatt Kleiner Grasbrook“ weiter verfolgt werden.
Umsetzung der HWK-Innovationsstrategie 2024: Wir stellen unsere Serviceleistungen im Kontext Innovation und Digitalisierung auf den Prüfstand und entwickeln individuelle, bedarfsgerechte Services für die unterschiedlichen Innovationstypen im Handwerk. Schwerpunkte liegen bei der Umsetzungsberatung. Einen thematischen Schwerpunkt unserer Aktivitäten setzen wir auf die Handlungsfelder Digitalisierung sowie Energie/Nachhaltigkeit sowie für das Handwerk besonders potenzialträchtige neue Technologien.

MDZ auf Zukunftskurs bringen: Insbesondere werden wir eine Anschlussperspektive für die befristet projektgeförderte Arbeit des Mittelstand Digital Zentrums Hamburg (MDZ) erarbeiten, das sich in den vergangenen Jahren als Kompetenzzentrum unserer Kammer für die Handwerks-Digitalisierung etabliert hat.

Chancen der KI und weiterer Zukunftstechnologien nutzen: Bereits jetzt spielen Anwendungsmöglichkeiten der künstlichen Intelligenz (KI) eine wichtige Rolle in unserer Beratung und unserem Informationsangebot. Diesen Themenschwerpunkt bauen wir weiter aus – immer mit Blick auf konkrete und kurzfristige Einsatzmöglichkeiten, die Handwerkerinnen und Handwerkern Zeit und Geld sparen. Gleichermaßen behalten wir weitere technologische Zukunftsfelder wie etwa Automatisierung und Robotik im Blick – dies nicht zuletzt mit Blick auf die Interessen der Beschäftigten und damit verbundene Perspektiven für eine Entlastung von schweren körperlichen Arbeiten.

Netzwerkbildung unterstützen: Mit geeigneten Veranstaltungsformaten werden wir die Netzwerkbildung den Austausch zwischen Betrieben untereinander sowie zwischen Betrieben und Startups und weiteren Akteuren des Innovations-Ökosystems anregen.