
RechtWaffenverbot: Werkzeuge in Bus und Bahn sicher verstauen
In öffentlichen Verkehrsmitteln in Hamburg ist es seit Ende vergangenen Jahres verboten, Waffen aller Art mit sich zu führen. An Bahnhöfen, in U-Bahnen, Zügen und Bussen werden Reisende vermehrt daraufhin kontrolliert. Die Kammer empfiehlt: Um Komplikationen zu vermeiden, sollten Handwerkerinnen und Handwerker Arbeitswerkzeuge nicht offen am Werkzeuggürtel oder in der Arbeitskleidung tragen. Diese könnten bei nicht sachgerechter Nutzung als Waffen verwendet werden.
Das Verbot soll die Sicherheit in sämtlichen Verkehrsmitteln des Personennahverkehrs, also in Bussen, U-Bahnen, Zügen und Fähren, aber auch in U-Bahn-Haltestellen, am Hauptbahnhof und an Bahnsteigen erhöhen. Es betrifft Messer aller Art, zum Beispiel auch Cuttermesser, und auch solche Werkzeuge, die als Waffen missbraucht werden können, sei es als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffe. Darunter kann auch ein Schraubenzieher fallen.
Werden bei einer Polizeikontrolle Verstöße festgestellt, drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 10.000 Euro. Außerdem können verbotenerweise mitgeführte Waffen und Messer eingezogen werden.
Die Kammer rät Betrieben dazu, ihre Mitarbeitenden generell aufzufordern, Arbeitswerkzeuge im Interesse der eigenen Sicherheit und der der Mitreisenden im öffentlichen Personenverkehr nicht offen am Gürtel oder in Taschen ihrer Arbeitskleidung mitzuführen. Die Werkzeuge sollten so verstaut werden, dass sie nicht zugriffsbereit sind im Sinne des Waffengesetzes, also zum Beispiel in einem geschlossenen Behältnis in einem Rucksack oder einer Tasche. Messer dürfen in den Verbotsgebieten gar nicht mitgeführt werden.
Eine Ausnahme gilt nur für das Führen von Messern durch Handwerker*innen und Gewerbetreibende sowie deren Angestellte, soweit die Messer für die unmittelbare Erledigung eines konkreten Auftrags im Waffenverbotsgebiet benötigt werden.
Eine fast gleichlautende Bestimmung zum Waffen- und Messerverbot im Bus- und Bahnverkehr gilt in Schleswig-Holstein.
Für Fragen steht die Rechtsberatung der Handwerkskammer zur Verfügung (Kontakt: siehe Kasten).