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Anspruch auf Überlassung einer Wohnung im Seniorenwohnpark der Handwerkskammer Hamburg haben nur Handwerker*innen bzw. deren hinterbliebene Ehegattinnen/Ehegatten, die in den Ruhestand getreten sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben und kein höheres monatliches Einkommen haben als das Fünffache (Alleinstehende u. Haushaltsvorstände) bzw. das Vierffache (Haushaltsangehörige) des Regelsatzes der Sozialhilfe.
Mit dem Absenden des Antrags versicheren Sie, daß die Angaben der Wahrheit entsprechen. Rentenbescheide und ggf. andere Unterlagen werde/n ich/wir vor Zuweisung einer Wohnung im Original vorlegen.
Ratsmühlendamm 6922335 HamburgTel.: 040 506219