Seniorenpark der Handwerkskammer Hamburg - Wohnen im Alter
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AntragWohnen im Seniorenwohnpark der Handwerkskammer

Antrag für eine Wohnung im Seniorenwohnpark

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Familienstand: Bitte Zutreffendes ankreuzen

Erklärung über das monatliche Einkommen

Angaben über den noch bestehenden Gewerbebetrieb:

Jahr Umsatz in Euro Gewinn in Euro
 
 

In Notfällen (auch im Todesfalle) sind zu benachrichtigen:

Dateigröße max. 30 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

Datenschutz

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Einwilligungserklärung

Anspruch auf Überlassung einer Wohnung

Anspruch auf Überlassung einer Wohnung im Seniorenwohnpark der Handwerkskammer Hamburg haben nur Handwerker*innen bzw. deren hinterbliebene Ehegattinnen/Ehegatten, die in den Ruhestand getreten sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben und kein höheres monatliches Einkommen haben als das Fünffache (Alleinstehende u. Haushaltsvorstände) bzw. das Vierffache (Haushaltsangehörige) des Regelsatzes der Sozialhilfe.

Mit dem Absenden des Antrags versicheren Sie, daß die Angaben der Wahrheit entsprechen. Rentenbescheide und ggf. andere Unterlagen werde/n ich/wir vor Zuweisung einer Wohnung im Original vorlegen.

 

Seniorenwohnpark

Ratsmühlendamm 69
22335  Hamburg
Tel.: 040 506219