Ausbildungsberufe im Handwerk von A-Z: Zahntechniker*in
Ольга-Симонова

Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZZahntechniker*in

Der Zahn der Zeit nagt am menschlichen Gebiss. Doch auf gesunde Zähne und ein strahlendes Lächeln muss niemand verzichten. Denn du als Zahntechniker*in fertigst einen individuellen Ersatz für fehlende oder kranke Zähne der Patienten.

Du arbeitest eng mit den Zahnärzten zusammen. Sie geben die prothetischen Arbeiten an dich weiter. Damit du die nötigen Arbeitsgrundlagen hast, bekommst du Abdrücke von Zähnen oder Kiefer des Patienten und fachsprachliche Beschreibungen des jeweiligen Auftrags. Dabei kann es sich um kleinere Arbeiten wie Kronen oder Zahnbrücken, oder auch um ein komplettes künstliches Gebiss handeln. 

Die Anfertigung von Zahnersatz bedarf zahlreicher Arbeitsgänge und fordert von dir sowohl naturwissenschaftliche Kenntnisse als auch gestalterische Fähigkeiten. Außerdem eignest du dir in der Ausbildung Wissen über die Verarbeitung von Gold, Keramik, Kunststoffen, Dentallegierungen und weiteren Materialien an. Als Zahntechniker brauchst du darüber hinaus den Willen zur Präzision, viel Geduld und Ausdauer, manuelle Geschicklichkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein und technisches Interesse. In diesem Beruf ist ein breites technisches und medizin-technisches Wissen gefragt sowie die Bereitschaft, sich immer wieder mit neuen Technologien und Arbeitsmethoden auseinanderzusetzen.



Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Die Berufsausbildung gliedert sich in:
  1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
  2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.

Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
  1. Erstellen von Arbeitsunterlagen einschließlich Umsetzen in Kieferbewegungssimulatoren in konventioneller und optisch-elektronischer Form sowie deren Archivierung,
  2. sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von partiellem Zahnersatz,
  3. sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von totalem Zahnersatz,
  4. sowohl Herstellen als auch Wiederherstellen von festsitzendem Zahnersatz,
  5. sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von bedingt herausnehmbarem Zahnersatz,
  6. sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von zahntechnischen therapeutischen Geräten,
  7. sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von kieferorthopädischen Geräten,
  8. Handhaben sowohl von Epithesen als auch von Obturatoren,
  9. Beurteilen und Umsetzen von funktionalen und ästhetischen Kunden- und Patientenanforderungen,
  10. Erfassen der extra- und intraoralen stomatognathen Patientensituation durch optische und taktile Verfahren,
  11. Durchführen vorbereitender Maßnahmen zur navigierten zahnmedizinischen Implantation,
  12. Auswählen der Herstellungsverfahren sowie Handhaben von Arbeitsmitteln,
  13. Kommunizieren, insbesondere Betreuen sowohl von Kundinnen und Kunden als auch Patientinnen und Patienten sowie
  14. Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen.

Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
  1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit 
  4. Digitalisierte Arbeitswelt
Dauer der Ausbildung:
3,5 Jahre

Ausbildungsvergütung:
Ab 01.01.2024
1. Ausbildungsjahr: 649,00 Euro
2. Ausbildungsjahr:
 766,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 876,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 909,00 Euro

Ausbildungsvergütung:
Ab 01.01.2025
1. Ausbildungsjahr: 682,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 805,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 921,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: 955,00 Euro

Prüfungen:
Teil 1 Gesellenprüfung: Findet vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Gesellenprüfung mit 30 Prozent gewichtet.
Teil 2 Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 2 der Gesellenprüfung mit 70 Prozent gewichtet. 

Zuständig für die Durchführung der Prüfung: 
Zahntechniker-Innung Nord

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Zu den Ausbildungsordnungen