Ausbildungsberufe im Handwerk von A-ZZimmerin/Zimmerer
Vorm Kopf sollte er das berühmte Brett nicht haben, ansonsten darf die/der Zimmerin/Zimmerer aber gerne ein Faible für Hölzernes besitzen.
Der Neubau hochmoderner Holzhäuser, die alle Bauherrenwünsche nach zukunftsorientiertem Wohnen erfüllen, ist nur einer von vielen Tätigkeitsbereichen des Zimmerers. Auch widmet er sich dem Dachgeschossausbau, der Verbesserung der Wärmedämmung im Fassaden-, Wand- und Dachbereich, dem Einbau von Solar- und Fotovoltaikanlagen sowie der Eindeckung von Dächern.
Aus welchem Holz solltest du geschnitzt sein, wenn du diesen Beruf ergreifen willst? Zimmerer müssen bei komplizierten Bauplänen durchblicken und sich die Zeichnungen räumlich vorstellen können. Längst Einzug gehalten haben in die Holzbaubetriebe der Computer für die Arbeitsvorbereitung und zur Erstellung technischer Zeichnungen sowie CNC-gesteuerte Abbundmaschinen für die Fertigung der Bauteile. Der Umgang mit dieser Technik ist heute Stand der Ausbildung und ein Muss bei der Abwicklung von Holzbauaufträgen. Aber auch Handarbeit ist nach wie vor gefordert - bis alles genau passt. Zimmerer ist eben ein moderner Beruf mit uralter Tradition.
Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Ausbaufacharbeiter*in:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
- Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
- Durchführen von Messungen
- Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzbauteilen
- Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
- Herstellen von Baukörpern aus Steinen
- Prüfen und Vorbereiten von Untergründen
- Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
- Herstellen von Putzen und Stuck
- Herstellen von Estrichen
- Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
- Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Vorschriften für den aufbauenden Ausbildungsberuf Zimmerer/Zimmerin:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- Herstellen von Holzkonstruktionen
- Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
- Herstellen von Unterkonstruktionen und Bekleidungen
- Herstellen, Einbauen und Befestigen von Bauteilen
- Bedienen und Warten von Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeugen
- Erhalten und Instandsetzen von Holzkonstruktionen
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Dauer der Ausbildung:
3 Jahre
Ausbildungsvergütung:
Ab 01.05.2024
1. Ausbildungsjahr: 1.080,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.300,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.550,00 Euro
Ausbildungsvergütung:
Ab 01.04.2026
1. Ausbildungsjahr: 1.122,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.351,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.610,00 Euro
Prüfungen:
Zwischenprüfung: Findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zuständig für die Durchführung der Prüfung:
Bau-Innung Hamburg
Berufsschule:
Berufliche Schule Bautechnik BS 08
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