Prüfung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen
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Prüfung von QualifikationenAnerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

Die Handwerkskammer prüft, ob Ihre ausländischen Qualifikationen mit inländischen Berufsabschlüssen vergleichbar sind.

Die Anerkennungsberatung der Handwerkskammer überprüft nach dem geltenden Anerkennungsgesetz ausländische Berufsabschlüsse. Sie selbst entscheiden erst nach der Beratung, ob Sie ein Anerkennungsverfahren starten wollen, das je nach Einzelfall zwischen 100 und 600 Euro kosten kann. Auch wenn der Aufwand anfangs hoch erscheint, können sich Ihre Chancen auf eine Arbeit, die Ihren Fähigkeiten entspricht, mit der Anerkennung deutlich erhöhen, was sich schnell auszahlt.

Für handwerkliche Abschlüsse werden die Anerkennungsverfahren von den Handwerkskammern durchgeführt. Als Handwerkerin oder Handwerker haben Sie mit uns also einen Ansprechpartner, der Sie von der Beratung bis zur Anerkennung begleitet.



Unsere Leistungen:

  • Gleichwertigkeitsprüfungen nach dem Anerkennungsgesetz
  • Anerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz
  • Gleichstellung von bestimmten Prüfungszeugnissen aus Österreich und Frankreich
  • Berufsanerkennung für die selbständige Ausübung bzw. Betriebsleitung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
  • Begleitung der Anpassungsqualifizierung bei nur teilweiser Gleichwertigkeit eines Abschlusses
 
Beratung bis zur Anerkennung begleitet.

Flyer: Anerkennungsberatung



 

Kundenportal - Online Services

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Anerkennung Antragsservice

Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen können.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation





Berufsanerkennung

Handwerksbetriebe in Deutschland suchen stets nach nach gut ausgebildeten Fachkräften. Mit der Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses verbessern Sie Ihre Chancen auf einen Job in diesem Bereich.

  • Sie haben im Ausland einen Handwerksberuf erlernt und mit einer Prüfung abgeschlossen?
  • Sie haben im Ausland einen handwerklichen Beruf erlernt, doch wurde diese Qualifikation bisher in Deutschland nicht anerkannt?
  • Sie suchen Arbeit und möchten Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation für einen deutschen Arbeitgeber nutzen?
  • Sie möchten sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk mit einem ausländischen Abschluss selbstständig machen?
  • Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren, welche Kosten fallen an und mögliche Alternativen zum Verfahren

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung







Kostenlose und vertrauliche Beratung

Schreiben Sie uns eine E-Mail und senden Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ausweis | Aufenthaltstitel | Pass
  • Aktueller Lebenslauf
  • Diplome | Zertifikate von Ihrer Ausbildung
  • Notenübersicht | Transkript | Anhang zum Diplom | Jahreszeugnisse
  • Falls vorhanden: Nachweise über Ihre Arbeitserfahrung

Wir prüfen Ihre Dokumente und geben Ihnen eine Rückmeldung, ob die Anerkennung möglich ist. Dann klären wir mit Ihnen, welche Übersetzungen wir brauchen.

 
 

Weitere Informationen

  • Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland: Make it in germany
  • Beratung von Zugewanderten und Handwerksbetrieben zu Qualifizierungsthemen:
    Servicestelle für Handwerk und Migration
  • Netzwerk Integration durch Qualifizierung, Infos über Erstanlaufstellen in allen Bundesländern: netzwerk-iq.de
  • Informationsportal über das Anerkennungsgesetz und die zuständigen Stellen:
    anerkennung-in-deutschland.de
  • Informationsportal über ausländische Berufsbildungssysteme und Berufsqualifikationen für Betriebe und die zuständigen Stellen: bq-portal.de
  • Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse:
    anabin.de
  • Gesetzliche Regelung zu den Vermittlungsagenturen: Make it in germany



Validierung von beruflicher Handlungsfähigkeit

Zum 01.01.2025 treten die Regelungen des „Validierungsgesetzes“ (BVaDiG) in Kraft. Damit können Erwachsene über 25 Jahre mit langjähriger Berufserfahrung in einem Handwerksberuf ihre individuelle berufliche Handlungsfähigkeit feststellen und sich von einer Handwerkskammer bescheinigen lassen ( = Validierung der Berufserfahrung).

Die zuständige Stelle für die Verfahren ist die Handwerkskammer. Sie berät und klärt, ob ein Validierungsverfahren möglich ist: Diese Handwerkerinnen und Handwerker müssen im Betrieb breit und umfassend eingesetzt worden sein. Der Standard für die Berufsvalidierung ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs. Zugang zum Verfahren hat nur, wer im jeweiligen Beruf mindestens überwiegende Teile des Berufsbildes praktisch ausgeübt hat. Reine Aushilfstätigkeiten in begrenztem Umfang eröffnen keinen Zugang zum Verfahren. Die Dauer der Berufstätigkeit muss mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer betragen. Die Kosten sind vom Antragsteller / der Antragstellerin zu tragen.

Wer im Verfahren die vollständige Vergleichbarkeit erreicht, hat Anspruch auf Zulassung zur Gesellenprüfung als Externer und darf an Fortbildungsprüfungen teilnehmen. Wer an einer Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk teilnehmen möchte, muss nach dem Validierungsverfahren noch ein weiteres Jahr an einschlägiger Berufserfahrung sammeln. Personen, die die vollständige Vergleichbarkeit im Validierungsverfahren erreichen, sind fachlich für die Ausbildung geeignet, sie müssen jedoch ihre berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch eine zusätzliche und geeignete Prüfung der Ausbildereignung nachweisen.

Ist im Verfahren das Ergebnis der überwiegenden Vergleichbarkeit erreicht worden, so besteht die Möglichkeit, sich für ein Ergänzungsverfahren oder in der Vorbereitung auf die Externenprüfung in den Bildungszentren des Handwerks nachzuqualifizieren.

Darüber hinaus kann man das Validierungszertifikat unmittelbar auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere für Bewerbungen, nutzen. Es sind durch das BVaDiG allerdings keine Lohnansprüche geregelt worden. Die Berücksichtigung eines Validierungszertifikats bei der Lohnfindung ist Sache der Tarifpartner bzw. der Betriebe im Rahmen ihrer Vertragsgestaltungsfreiheit