Prüfung von QualifikationenAnerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
Die Handwerkskammer prüft, ob Ihre ausländischen Qualifikationen mit inländischen Berufsabschlüssen vergleichbar sind.
Die Anerkennungsberatung der Handwerkskammer überprüft nach dem geltenden Anerkennungsgesetz ausländische Berufsabschlüsse. Sie selbst entscheiden erst nach der Beratung, ob Sie ein Anerkennungsverfahren starten wollen, das je nach Einzelfall zwischen 100 und 600 Euro kosten kann. Auch wenn der Aufwand anfangs hoch erscheint, können sich Ihre Chancen auf eine Arbeit, die Ihren Fähigkeiten entspricht, mit der Anerkennung deutlich erhöhen, was sich schnell auszahlt.
Für handwerkliche Abschlüsse werden die Anerkennungsverfahren von den Handwerkskammern durchgeführt. Als Handwerkerin oder Handwerker haben Sie mit uns also einen Ansprechpartner, der Sie von der Beratung bis zur Anerkennung begleitet.
Unsere Leistungen:
- Gleichwertigkeitsprüfungen nach dem Anerkennungsgesetz
- Anerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz
- Gleichstellung von bestimmten Prüfungszeugnissen aus Österreich und Frankreich
- Berufsanerkennung für die selbständige Ausübung bzw. Betriebsleitung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Begleitung der Anpassungsqualifizierung bei nur teilweiser Gleichwertigkeit eines Abschlusses
Berufsanerkennung
Handwerksbetriebe in Deutschland suchen stets nach nach gut ausgebildeten Fachkräften. Mit der Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses verbessern Sie Ihre Chancen auf einen Job in diesem Bereich.
- Sie haben im Ausland einen Handwerksberuf erlernt und mit einer Prüfung abgeschlossen?
- Sie haben im Ausland einen handwerklichen Beruf erlernt, doch wurde diese Qualifikation bisher in Deutschland nicht anerkannt?
- Sie suchen Arbeit und möchten Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation für einen deutschen Arbeitgeber nutzen?
- Sie möchten sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk mit einem ausländischen Abschluss selbstständig machen?
- Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren, welche Kosten fallen an und mögliche Alternativen zum Verfahren
Kostenlose und vertrauliche Beratung
Schreiben Sie uns eine E-Mail und senden Sie folgende Unterlagen mit:
- Ausweis | Aufenthaltstitel | Pass
- Aktueller Lebenslauf
- Diplome | Zertifikate von Ihrer Ausbildung
- Notenübersicht | Transkript | Anhang zum Diplom | Jahreszeugnisse
- Falls vorhanden: Nachweise über Ihre Arbeitserfahrung
Wir prüfen Ihre Dokumente und geben Ihnen eine Rückmeldung, ob die Anerkennung möglich ist. Dann klären wir mit Ihnen, welche Übersetzungen wir brauchen.