Hamburger Sonderweg bei Grundsteuerreform
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02.07.2024Hamburger Sonderweg bei Grundsteuerreform

Finanzsenator Dressel stellt die Entwicklungen beim neuen Grundsteuermodell vor. Das Hamburger Handwerk zeigt sich zufrieden

Hamburg, 2. Juli 2024 – Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel stellte gestern die Entwicklungen bei der Einführung des neuen Grundsteuermodells für Hamburg vor und gab die neuen Berechnungsgrundlagen, Hebesatz und Messzahlen, bekannt. Hamburg geht bei der durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgelösten Neuordnung der Grundsteuer gemeinsam mit Bayern einen Sonderweg, indem es von der Öffnungsklausel des Bundesgesetzes Gebrauch macht und die Grundsteuer nicht wert- sondern grundsätzlich flächenbezogen erhebt.

Hauptargumente für diese Entscheidung sind und waren, dass das Bundesmodell eine Datenerhebung alle sieben Jahre erforderlich macht und dass es bei den inzwischen stark gestiegenen Immobilienpreisen zu empfindlichen Verwerfungen kommen könnte bei einer wertgebundenen Abgabe. Handels- und Handwerkskammern haben den Kurs des Senats mitgetragen und insbesondere positiv gewertet, dass vom Finanzsenator zugesichert wurde, dass das Steueraufkommen des Wohn- und des Nicht-Wohnbereichs nach der Reform jeweils aufkommensneutral bleiben wird, dass es also weder zu Verschiebungen zwischen den beiden Bereichen noch die Gelegenheit zu einer Anhebung der Grundsteuer wahrgenommen werden wird.

Handwerkskammerpräsident Hjalmar Stemmann: „Das Hamburger Handwerk begrüßt die Entscheidung, bei der Grundsteuerberechnung vom Wertmodell des Bundes abzuweichen und ein eigenes Flächenmodell einzuführen. Dies bedeutet weniger Bürokratie und mehr Planbarkeit, da nicht alle sieben Jahre eine umfangreiche Neuberechnung vorgenommen werden muss – ein klarer Vorteil für Betriebe. Wir werden ein besonderes Auge darauf haben, dass – wie vom Finanzsenator angekündigt – die dreifache Aufkommensneutralität gewährleistet bleibt. Das heißt: Dass das Steueraufkommen insgesamt nicht steigt und die Steueranteile bei Wohnen und Nicht-Wohnen in sich gleich bleiben. Nachdem seit heute Hebesatz und Messzahlen feststehen, ist bereits eine Berechnung der individuellen Grundsteuer möglich, so dass keine Überraschungen entstehen dürften, wenn im nächsten Jahr die Grundsteuerbescheide verschickt werden. Das ist gut. Insgesamt war es ein fairer Beteiligungsprozess, in dem die Behörde mehrmals ihre Weiterentwicklung verständlich dargestellt, Fragen beantwortet und Hinweise angenommen hat: Etwa, dass es bis Ende 2025 möglich sein wird, an Stellschrauben drehen zu können, wenn es wider Erwarten zu groben Abweichungen von den hochgerechneten Ergebnissen kommen sollte.“