Prüfung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen
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Prüfung von QualifikationenAnerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

Die Handwerkskammer prüft, ob Ihre ausländischen Qualifikationen mit inländischen Berufsabschlüssen vergleichbar sind.

Die Anerkennungsberatung der Handwerkskammer überprüft nach dem geltenden Anerkennungsgesetz ausländische Berufsabschlüsse. Sie selbst entscheiden erst nach der Beratung, ob Sie ein Anerkennungsverfahren starten wollen, das je nach Einzelfall zwischen 100 und 600 Euro kosten kann. Auch wenn der Aufwand anfangs hoch erscheint, können sich Ihre Chancen auf eine Arbeit, die Ihren Fähigkeiten entspricht, mit der Anerkennung deutlich erhöhen, was sich schnell auszahlt.

Für handwerkliche Abschlüsse werden die Anerkennungsverfahren von den Handwerkskammern durchgeführt. Als Handwerkerin oder Handwerker haben Sie mit uns also einen Ansprechpartner, der Sie von der Beratung bis zur Anerkennung begleitet.



Unsere Leistungen:

  • Gleichwertigkeitsprüfungen nach dem Anerkennungsgesetz
  • Anerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz
  • Gleichstellung von bestimmten Prüfungszeugnissen aus Österreich und Frankreich
  • Berufsanerkennung für die selbständige Ausübung bzw. Betriebsleitung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
  • Begleitung der Anpassungsqualifizierung bei nur teilweiser Gleichwertigkeit eines Abschlusses


 

Kundenportal - Online Services

Alle aufgeführten Leistungen stehen Ihnen ebenfalls digital über unser Kundenportal zur Verfügung. Für die Nutzung des Kundenportals ist nur eine einmalige Registrierung Ihrer E-Mail-Adresse über den Login-Button in der Menüleiste erforderlich!

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Anerkennung Antragsservice

Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen können.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation





Berufsanerkennung

Handwerksbetriebe in Deutschland suchen stets nach nach gut ausgebildeten Fachkräften. Mit der Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses verbessern Sie Ihre Chancen auf einen Job in diesem Bereich.

  • Sie haben im Ausland einen Handwerksberuf erlernt und mit einer Prüfung abgeschlossen?
  • Sie haben im Ausland einen handwerklichen Beruf erlernt, doch wurde diese Qualifikation bisher in Deutschland nicht anerkannt?
  • Sie suchen Arbeit und möchten Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation für einen deutschen Arbeitgeber nutzen?
  • Sie möchten sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk mit einem ausländischen Abschluss selbstständig machen?
  • Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren, welche Kosten fallen an und mögliche Alternativen zum Verfahren

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung







Kostenlose und vertrauliche Beratung

Schreiben Sie uns eine E-Mail und senden Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ausweis | Aufenthaltstitel | Pass
  • Aktueller Lebenslauf
  • Diplome | Zertifikate von Ihrer Ausbildung
  • Notenübersicht | Transkript | Anhang zum Diplom | Jahreszeugnisse
  • Falls vorhanden: Nachweise über Ihre Arbeitserfahrung

Wir prüfen Ihre Dokumente und geben Ihnen eine Rückmeldung, ob die Anerkennung möglich ist. Dann klären wir mit Ihnen, welche Übersetzungen wir brauchen.

 
 

Weitere Informationen

  • Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland: Make it in germany
  • Beratung von Zugewanderten und Handwerksbetrieben zu Qualifizierungsthemen:
    Servicestelle für Handwerk und Migration
  • Netzwerk Integration durch Qualifizierung, Infos über Erstanlaufstellen in allen Bundesländern: netzwerk-iq.de
  • Informationsportal über das Anerkennungsgesetz und die zuständigen Stellen:
    anerkennung-in-deutschland.de
  • Informationsportal über ausländische Berufsbildungssysteme und Berufsqualifikationen für Betriebe und die zuständigen Stellen: bq-portal.de
  • Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse:
    anabin.de