Selbstständig im Hamburger HandwerkDie Handwerksrolle zur Registrierung Ihres Betriebes
Wichtige Informationen zur Handwerksrolle und den Rechten und Pflichten für Handwerksbetriebe.
Das Führen der Handwerksrolle ist die zentrale Aufgabe aller bundesweiten Handwerkskammern. Das Team der Handwerksrolle berät und unterstützt Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Selbstständigkeit im Handwerk. Insbesondere nehmen wir für Sie die in der Handwerksordnung vorgeschriebene Eintragung und Löschung in die Handwerksrolle bzw. die Registrierung im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe vor. Mit der Eintragung in die Handwerksrolle werden Sie automatisch Mitglied der Handwerkskammer. Dadurch können Sie von einer Vielzahl weiterer Serviceleistungen profitieren. Die Eintragung ist gebührenpflichtig.
Anlage B1 nennt alle weiteren Handwerksberufe, in denen eine Meisterprüfung freiwillig abgelegt werden kann. Das sogenannte „handwerksähnliche Gewerbe“ wird in Anlage B2 erfasst.
- ausgefüllter und vom Firmeninhaber unterschriebener Eintragungsantrag
- ausgefüllte und vom Firmeninhaber und vom Betriebsleiter unterschriebene Betriebsleitererklärung (nur erforderlich, wenn keine Qualifiktation in Person des Betriebsinhabers vorliegt
- Anstellungsvertrag mit dem Betriebsleiter (sofern Betriebsleiter erforderlich)
- Qualifikationsnachweise (Meisterurkunde), bitte im Original vorzeigen
- gültiger Personalausweis/Pass mit Meldebestätigung des Firmeninhabers sowie Betriebsleiters
Wichtige Vordrucke
Kostenlose Beratung und Services
- Individuelle betriebswirtschaftliche, rechtliche und technische Beratung bis zu vier Tagen Dauer
- Kostenlose Erstberatung zur Einführung von Qualitätsmanagementsystemen und zur Vorbereitung auf eine Zertifizierung gemäß ISO 9001 durch die Gewerbeförderung Handwerkskammer Hamburg GmbH
- Kostenlose Beratung in allen Ausbildungsfragen
- Kostenlose Aufnahme der von Ihnen gemeldeten freien Lehrstellen in die Online-Lehrstellenbörse
- Kostenlose Unterstützung bei der Vermittlung von Gewerberäumen und Gewerbeflächen
- Kostenlose Vermittlung und Beratung bei der Betriebsnachfolge
Ermäßigte Services für Mitglieder
- 5 % Rabatt auf die Qualifizierungsangebote der Handwerkskammer am Weiterbildungszentrum ELBCAMPUS
- Rabatte bei der Anschaffung von E-Autos
- 50% Ermäßigung auf die Raummiete für Informationsveranstaltungen
- Kostengünstiger Inkasso-Service
- 5 % Vergünstigung für technische Beratung sowie Dienste des Zentrums für Energie-, Wasser- und Umwelttechnik (ZEWU).
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A selbstständig betreiben möchten, benötigen Sie eine Eintragung in die Handwerksrolle.
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Eintragung
- Nachweis der Qualifikation (z. B. Meisterbrief)
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (Legitimationsnachweis)
- Bei Eintragungen von Firmen, welche im Handelsregister eingetragen sind, benötigen wir einen aktuellen Handelsregisterauszug
- Vollständig ausgefüllter unter unterschriebener Antrag auf Eintragung
- Vollständig ausgefüllte Betriebsleitererklärung
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (Legitimationsnachweis) vom Inhaber*in
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (Legitimationsnachweis) vom Betriebsleiter*in.
- Nachweis der Qualifikation Betriebsleiter*in (z. B. Meisterbrief)
- Kopie vom Arbeitsvertrag vom Betriebsleiter*in
- Bei Eintragungen von Firmen, welche im Handelsregister eingetragen sind, benötigen wir einen aktuellen Handelsregisterauszug
Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (Legitimationsnachweis)
Bei Eintragungen von Firmen, welche im Handelsregister eingetragen sind, benötigen wir einen aktuellen Handelsregisterauszug.
- Antrag auf Löschung
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (Legitimationsnachweis)
- Kopie Gewerbeabmeldung
Gerne übernehmen wir für Sie die Gewerbeabmeldung. Senden Sie uns dafür das Gewerbeabmeldungsformular zurück.
Ihre Adress- und/oder Kommunikationsdaten haben sich geändert? Senden Sie uns das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück und wir aktualisieren Ihre Daten. Gerne übernehmen wir für Sie die Gewerbeummeldung. Senden Sie uns dafür das Gewerbeummeldungsformular mit einer Personalausweiskopie zurück.
Hinweis: Die Gewerbeummeldung ist mit einer Gebühr in Höhe von EUR 20,00 verbunden.
Unser Service: Gewerbeanzeigen
Wir sparen Ihnen Zeit und Wege mit der Meldung Ihres Gewerbes.
Nach der Gewerbeordnung (GewO) ist in Deutschland jeder, der einen selbstständigen Betrieb oder eine Zweigstelle betreibt, seinen Betriebssitz verlegt oder die Betriebsstätte aufgibt zu einer Gewerbeanzeige verpflichtet.
Der Firmenname
Die Bezeichnung eines Unternehmens steht für dessen Qualität und Leistung und kann schnell zum Markennamen werden.
Handwerksbetriebe, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise geführten Geschäftsbetrieb erfordern, müssen in das Handelsregister beim Amtsgericht eingetragen werden. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach Art und Umfang des Unternehmens und muss individuell beurteilt werden.
Alle anderen Gewerbetreibenden können sich freiwillig eintragen lassen. Gründe dafür sind oftmals die Außenwirkung, der Wunsch einen erfundenen Namen zu nutzen oder, bei einer Betriebsübernahme, den Firmennamen des vorherigen Betriebes weiter zu führen.
Erst mit dieser Eintragung ist man berechtigt eine Firma, also einen selbstständigen Namen des Unternehmens, zu führen, der nicht dem eigenen Namen entspricht. Mit der Eintragung sind aber auch besondere Pflichten verbunden, die sich aus den Vorschriften des HGB ergeben. Es ist daher empfehlenswert, dass Sie sich bei der Prüfung der Handelsregistereintragung beraten lassen.
der Gewerkbezeichnung ist sinnvoll.
Hans Müller Tischlermeister
Bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) müssen der Familienname und ein ausgeschriebener Vorname eines jeden Gesellschafters genannt sein sowie der Rechtsformzusatz.
Hans Müller & Martina Schulz GbR
Alle anderen Personengesellschaften wie OHG, KG und die Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) müssen im Handelsregister eingetragen sein. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihren Firmennamen frei zuwählen. In einem Zusatz muss die Rechtsform der Gesellschaft erkennbar sein. Eingetragene Einzelunternehmen müssen den Zusatz e.K./e.Kfr. (eingetragener Kaufmann/ Kauffrau) führen. Bei frei gewählten Firmennamen sollten Sie überprüfen, ob Begriffe evtl. bereits geschützt sind.
Neustädter Werkzeug OHG
Bau-Profi GmbH
HansaBau e.K.
Ihre Absicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Bei der Betriebshaftpflichtversicherung, die Sie vor Schadenersatzansprüchen von Vertragspartnern, Besuchern und sonstigen Dritten absichern soll, existieren berufsspezifische Deckungskonzepte; die Prämien richten sich meistens nach der Lohnsumme oder werden je Person berechnet.
Klären Sie daher immer die günstigere Alternative. Erstellen Sie eine vollständige Betriebsbeschreibung für die Versicherung, damit alle Risiken abgedeckt werden. Eine Betriebshaftpflicht bewahrt Sie jedoch nicht vor Haftungsansprüchen aufgrund mangelhafter oder nicht erbrachter Erfüllungsleistungen.
Sonstige Sachversicherungen
Sie können Ihr Betriebsinventar durch eine Geschäftsinhalteversicherung schützen. Hier können Sie – je nach Bedarf – die Risiken Feuer, Einbruch/Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser und Sturm in Ihre Police mit einschließen. Der Geschäftsschaden aus einer Betriebsunterbrechung ist als Zusatz versicherbar. Die Geschäftsinhalteversicherung ist eine Neuwertversicherung. Sie erhalten also bei einem Schaden nicht den Zeitwert ersetzt, sondern den Neuwert, um die Ersatzinvestition auch realisieren zu können.
Bevor Sie sich ganz auf die betrieblichen Aufgaben konzentrieren, sollte Ihr persönlicher Vorsorge-Rahmenplan bestehen. Denn für die Absicherung von Risiken im privaten und im betrieblichen Bereich sind Sie selbst verantwortlich.
Krankheit
Seit 2009 besteht die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Selbstständige haben die Möglichkeit, sich entweder gesetzlich freiwillig oder privat zu versichern. Achten Sie darauf, dass Ihre Krankenversicherung eine bedarfsgerechte Absicherung des Entgeltausfalles bei Krankheit, z. B. durch Kranken(tage)geld beinhaltet.
Unfall
Eine Unfallversicherung (UV) gehört ebenfalls zu den wichtigen Bausteinen der privaten Absicherung. Sie können sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft (gesetzl. UV) oder einer privaten Versicherung freiwillig versichern. Klären Sie aber vorab, ob Sie zu einer der wenigen Berufsgruppen gehören(z. B. Friseure, Fotografen), für die bei der Berufsgenossenschaft eine Versicherungspflicht für Inhaberinnen und Inhaber besteht. Für den Fall, dass Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, übernimmt die Berufsgenossenschaft zunächst die Rehabilitation und zahlt Ihnen im Invaliditätsfall eine Rente, deren Höhe sich am Schweregrad der Invalidität bemisst. Private Unfallversicherungen zahlen eine Rente oder einen Einmalbetrag aus. Hier sind nicht nur Berufsunfälle sondern auch Privatunfälle versichert.
Berufsunfähigkeit
Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit in jungen Jahren ist zwar statistisch weniger wahrscheinlich, hat aber umso fatalere monetäre Folgen, da Sie um die Möglichkeit gebracht werden, sich ein eigenes Vermögen zu erarbeiten. Sichern Sie sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherungab, die Ihnen im Fall der Fälle eine ausreichende monatliche Rente garantiert. Da diese private Rentenzahlung mit dem Eintritt in den Ruhestand endet, muss die Berufsunfähigkeitsabsicherung mit der eigenen Altersversorgung abgestimmt sein.
Altersvorsorge
Die meisten selbstständigen Handwerker können wählen, ob Sie sich gesetzlich rentenversichern (GRV) oder privat für das Alter vorsorgen. Im Bereich der zulassungspflichtigen Handwerke müssen Sie allerdings mindestens 216 Monatsbeiträge in die GRV eingezahlt haben, bevor Sie sich befreien lassen können. Das gilt für Einzelunternehmer oder für Gesellschafter in Personengesellschaften, die die Eintragungsvoraussetzungen in ihrer Person erfüllen.
Die gesetzliche Rente bildet das Fundament für die eigene Altersversorgung. Die Entwicklung der Altersstruktur in unserer Gesellschaft, welche die GRV stark beeinträchtigt, macht es gerade für junge Handwerker unumgänglich, sich eigenverantwortlich eine zusätzliche private Altersversorgung aufzubauen.
Arbeitslosigkeit
Sie haben in den ersten drei Monaten nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit die Möglichkeit, sich bei der Agentur für Arbeit freiwillig gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit zu versichern.
Dazu müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben und zukünftig Ihre selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben.
Bei welchen Behörden kann der Betrieb gemeldet werden?
Welche Rechtsform ist die richtige?
Die Unternehmensrechtsform ist veränderbar und sollte den Lebensphasen des Unternehmers angepasst werden.
Die meisten Selbstständigen starten mit der Anmeldung des Gewerbes zunächst rein technisch mit der Rechtsform eines Einzelunternehmens und wechseln erst mit wachsender Geschäftstätigkeit die Rechtsform.
Entscheiden Sie sich zum Beispiel für die Gründung einer Kapitalgesellschaft, sind die rechtlichen Anforderungen an die Geschäftsführung der GmbH deutlich höher, als bei einer Personengesellschaft.
Wichtige Rechtsformen
Häufige Rechtsformen
Einen Betriebsleiter einstellen?
Der Betriebsinhaber muss die erforderlichen Qualifikationen nicht unbedingt selbst erfüllen. Der Gesetzgeber gibt dem Inhaber die Möglichkeit, einen in die Handwerksrolle eintragungsfähigen Betriebsleiter/in als Führungskraft für Organisation und Abläufe einzustellen. Dieser muss die fachlich und technischen Voraussetzungen erfüllen.
Von einem Betriebsleiter wird außerdem verlangt, dass er den Betrieb so führt, wie ein Handwerksmeister seinen eigenen Betrieb auch führen würde. Betriebsleiter*in treffen Entscheidungen über Projekte auf Basis betriebswirtschaftlicher Überlegungen und beaufsichtigen ihre Mitarbeiter bei der Umsetzung. Sie behalten die Versorgung des Betriebes mit Rohstoffen und Arbeitsmaterialien im Blick und sorgen bei Bedarf für Nachbestellungen. Ebenso übernehmen Betriebsleiter die Qualitätsprüfung.
Die Aufgabenerfüllung des Betriebsleiters orientiert sich an der Tätigkeit eines selbstständigen Handwerksmeisters. Bei dem Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und der Benennung eines Betriebsleiters wird im Einzelfall geprüft, ob eine ausreichende Betriebsleitertätigkeit gewährleistet ist. Dem Betriebsleiter muss innerhalb der Unternehmenshierarchie eine dominierende Position im fachtechnischen Bereich eingeräumt sein.
- Der Betriebsleiter muss die rechtliche und tatsächliche Verantwortung für die handwerklichen Arbeiten tragen. Demzufolge setzt die Betriebsleitung die ständige Vertrautheit mit dem Betriebsgeschehen voraus.
- Der Betriebsleiter muss den Betrieb handwerklich-technisch eigenverantwortlich leiten und sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht bestimmenden Einfluss ausüben. Er muss dem Betrieb während der üblichen Arbeitszeit ständig und persönlich zur Verfügung stehen und den handwerklich beschäftigten Betriebsangehörigen gegenüber weisungsbefugt sein.
- Eine Mehrfachbeschäftigung des Betriebsleiters ist – auch in Hinblick auf das Arbeitszeitgesetz – daher nur bedingt möglich.
- Der Betriebsleiter muss seine Rechte und Pflichten auch tatsächlich wahrnehmen. Er muss die fachliche Entscheidung in der gleichen Weise treffen und die handwerklichen Arbeiten in derselben Art überwachen und notfalls berichtigend beeinflussen, wie dies ein Handwerksmeister in seinem eigenen Handwerksbetrieb auch tun würde. Er darf sich nicht auf eine schlichte Kontrolle des Arbeitsergebnisses beschränken. Vor allem Baustellen außerhalb der Betriebsräume erfordern eine regelmäßige Leitung und Kontrolle des Betriebsleiters vor Ort. Wird die handwerkliche Dienstleistung in relativ kurzer Zeit am Körper des Kunden erbracht (z.B. Friseur, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker), so ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Präsenzpflicht des Verantwortlichen, mit der Folge, dass in Betrieben dieser Art ständig ein Betriebsleiter anwesend sein muss.
- Für den Betriebsleiter gibt es keine Altersgrenze. Er muss aber gesundheitlich in der Lage sein, seinen Aufgaben als technischer Vorgesetzter nachzukommen.
Arbeitsvertrag und Vergütung
- Bei dem angestellten Betriebsleiter handelt es sich regelmäßig um einen Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Es können bei seiner Benennung auch Nachweise über die ordnungsgemäße Anmeldung bei der gesetzlichen Sozialversicherung verlangt werden.
- Ein „Betriebsleiter auf dem Papier“ als sogenannter Konzessionsträger erfüllt die Anforderungen nicht. Sogenannte Scheinbetriebsleitertätigkeiten sind nach der Rechtsprechung nichtig.
- Der Betriebsleiter ist in den Betrieb eingegliedert, stellt diesem seine Arbeitskraft in herausgehobener Funktion zur Verfügung und erhält dafür eine Vergütung. Er trägt kein unternehmerisches Risiko und haftet nur wie ein Arbeitnehmer.
- Die Vergütung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Aufgaben stehen. Einschlägige tarifvertragliche Regelungen in Bezug auf Arbeitszeit und Vergütung sind zu beachten.
- Aus diesen Gründen ergibt sich auch, dass ein Vertrag als „Freier Mitarbeiter“ auf Honorarbasis schon begrifflich ausgeschlossen ist und als Betriebsleiter nicht in Betracht kommt, da die für ein Lenken und Leiten des betrieblichen Geschehens erforderliche Einbindung in den Handwerksbetrieb nicht gegeben ist.
Ausscheiden des Betriebsleiters
- Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit, muss dieses der Handwerkskammer unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn Änderungen oder die Beendigung der Betriebsleitung der Handwerkskammer nicht unverzüglich angezeigt werden.
Ihr einheitlicher Ansprechpartner EAP
Wenn Sie aus dem europäischen Ausland kommen und sich selbständig machen wollen, steht Ihnen über die Handwerkskammer Hamburg der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) zur Verfügung.
Seit Ende 2009 gilt europaweit die EU-Dienstleistungsrichtlinie mit dem Ziel, Europa zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt werden zu lassen. Die Richtlinie will als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes für Dienstleistungen bürokratische Hindernisse beseitigen und den Handel mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen erleichtern.
Der Verfahrenslotse dient als Vermittler zwischen den Behörden. Über Grenzen hinaus können Handwerker die Formalitäten wie zum Beispiel Beantragung von Genehmigungen, Fragen zur Dienstleistung oder die Eintragung in das Register abwickeln. Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt die gesamte Korrespondenz entgegen und leitet sie zu den zuständigen Behörden und dem Antragsteller.
- to inform providers and recipients of services about procedures and competent administrative bodies, about access to registers, available remedies and supporting organisations and
- to act as ?procedural intermediary?. It is through the PSC that procedures and formalities required for setting up and rendering services will be handled if so desired by the applicant
- Search Tool for Finding the Proper Public Authorities; information relating to procedures and proper authorities
- Procedure Finder: information relating to the requirements and proper authorities for particularly frequent procedures, step-by-step guidelines and ways to file applications
Anybody may use the offered contacts and services to the extent that the information and intermediary services relate to procedures within the purview of EU Services Directive and do relate to Hamburg. Points of Single Contacts with competence outside Hamburg you may find here.
The Hamburg Point of Single Contact is supported by an association of chambers (members in addition to our Chamber of Crafts are:
Hamburg Chamber of Commerce/Handelskammer Hamburg,
Hamburg Chamber of Architects/Hamburgische Architektenkammer,
Hamburg Chamber of Engineers and Construction/Hamburgische Ingenieurkammer-Bau,
Hanseatic Chamber of Lawyers in Hamburg/Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg,
Hamburg Chamber of Tax Consultants/Steuerberaterkammer Hamburg.
A second office is located within the Hamburg Chamber of Commerce.
Just get in touch with us! We will be pleased to help you.
Phone: ++49 40 5332 6660 - 5/6