Meisterfeier 2023
Handwerkskammer Hamburg

Qualitätssiegel für handwerkliches KönnenMeisterprüfung und Meisterfeier

Der Meisterbrief lohnt sich, denn er ist nach wie vor ein Beleg für besondere fachliche Qualifikation.

Mit der Meisterfeier im Hamburger Michel werden jedes Jahr die Leistungen des Unternehmer- und Führungskräftenachwuchses im Handwerk gewürdigt.

Erwerben Sie den Meisterbrief auch deshalb, weil Sie...

  • ein eigenes Unternehmen leiten möchten.
  • sich als Angestellter oder Angestellte einen sicheren, abwechslungsreichen Arbeitsplatz sichern möchten.
  • einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen möchten.
  • mit dem Meisterbrief die Zulassung zu einer Hochschulausbildung erhalten.
  • junge Menschen in Ihrem Handwerk ausbilden möchten.


Die Prüfungsteile

Die Handwerksordnung, die Meisterprüfungsverfahrensverordnung, die Verordnung über die gemeinsamen Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk sowie die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil des jeweiligen Handwerks können bei der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse eingesehen werden.

Die Meisterprüfung gliedert sich in vier Teile:

  • Teil I – Fachpraktische Prüfung
  • Teil II – Fachtheoretische Prüfung
  • Teil III – Prüfung in betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnissen
  • Teil IV – Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung
 

Impressionen vergangener Meisterfeiern

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Voraussetzungen für die Zulassung

Bevor Sie einen Vorbereitungskurs für die Meisterprüfung buchen, sollten Sie klären, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung erfüllen.

Dabei wird unterschieden zwischen den Handwerken der Anlage A und den Handwerken der Anlage B der Handwerksordnung: 

Um die Zulassung zur Meisterprüfung zu erlangen wird eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung, in dem Handwerk verlangt, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten.

Haben Sie eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anderen Handwerk oder Ausbildungsberuf abgeschlossen, müssen Sie zusätzlich Ihre Berufserfahrung im Handwerk der Meisterprüfung nachweisen.
Mit ausreichender Berufserfahrung kann die Zulassung zur Meisterprüfung sogar ohne erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung erlangt werden.

Um die Zulassung zur Meisterprüfung zu erlangen wird eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung verlangt. Mit ausreichender Berufserfahrung kann die Zulassung zur Meisterprüfung sogar ohne erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung erlangt werden.





Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Anmeldung und Zulassung kann nur bearbeitet werden, wenn die genannten Unterlagen vorliegen. Anträge ohne entsprechende Nachweise können nicht bearbeitet werden.Bitte reichen Sie die folgend genannten Dokumente als Fotokopie bei uns ein:

  • Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Gesellenbrief oder -prüfungszeugnis, Facharbeiterbrief oder Abschlussprüfungszeugnis
  • ggf. Nachweise über die Gesellenzeit/Berufstätigkeit (in Form von Arbeitgeberbescheinigungen mit genauer Angabe der Art und Dauer der dortigen Tätigkeit)
  • ggf. Bescheinigung des Kreiswehrersatzamtes über eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit bei der Bundeswehr (ATN-Nummer)

Antragstellung

Hinweis: Das erforderliche Antragsformular können wir Ihnen auf Wunsch auch gerne zuschicken.

Zulassung | Anmeldung zur Meisterprüfung



Befreiung von Teilen der Meisterprüfung

Aufgrund bereits bestandener gleichwertiger Prüfungen kann eine Befreiung von einzelnen Teilen der Meisterprüfung erfolgen.

Unter Umständen kann auch ein anderer Abschluss wie zum Beispiel Technikerabschluss oder andere Abschlüsse vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung zur Befreiung von Teilen der Meisterprüfung führen.

  • Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO): Befreiung von Teil IV der Meisterprüfung
  • Geprüfter Fachmann/Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung: Befreiung von Teil III der Meisterprüfung
  • Kraftfahrzeug-Servicetechniker: Befreiung von Teil I der Meisterprüfung für Kraftfahrzeugtechniker

Teilbefreiung

Die Befreiung geschieht nur auf Antrag - nehmen Sie daher bitte Kontakt mit uns auf.





Die Gebühren

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der Handwerkskammer. Zusätzlich können Kosten für die Bereitstellung von Materialien und Räume entstehen.

Übersicht Prüfungsgebühren

GegenstandKosten
Prüfungsteil I€ 375,00
Prüfungsteil II€ 375,00
Prüfungsteil III€ 307,00
Prüfungsteil IV€ 307,00
Teile I bis IV im Zusammenhang€ 1.115,00
Befreiung von Prüfungsteilen€ 70,00
Freistellung für eine andere Handwerkskammer€ 35,00
Schaumeistergebühr€ 105,00



Meisterbrief-Urkunde

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung erhalten Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis und Ihren Meisterbrief (DIN-A4-Format) von uns per Post zugeschickt.

Zusätzlich findet einmal im Jahr die Meisterfeier im Hamburger Michel statt. Dort wird Ihnen im feierlichen Rahmen eine Ausfertigung des Meisterbriefs im DIN-A3-Format überreicht. Zur Veranstaltung erhalten Sie eine gesonderte Einladung.



Schmuckurkunden

Zusätzlich bieten wir den Meisterbrief als Schmuckurkunde in zwei Varianten an.



Der goldende Meisterbrief

Zum fünfzigsten Jubiläum einer Meisterqualifikation bietet die Handwerkskammer den goldenen Meisterbrief an. Die Urkunde können Meister*innen, die in Hamburg ihre Meisterprüfung bestanden haben, kostenfrei beantragen. Die Übergabe des goldenen Meisterbriefs kann auf Antrag im feierlichen Rahmen der jährlichen Meisterfeier stattfinden.